Ausschreibungsdetails
Dacharbeiten - DIN 18336, DIN 18338, DIN 18339, DIN 18360 - VE 3-13.1
Auf dem Grundstück Leipziger Straße 2 in Berlin-Mitte wird ein Anbau des Bundesrates mit Besucherzentrum errichtet. Das Gebäude ist gegliedert in einen 5-geschossigen Kopfbau und einen L-förmigen, 6-geschossigen Verwaltungstrakt.
Schutzmaßnahmen
ca. 1.700 m2 Schutzabdeckungen aus Bautenschutzmatten und deren Vorhaltung
ca. 69 Stück Schutzabdeckung von Abläufen
ca. 200 m Regenfallrohre
ca. 68 Stück provisorische Attika-/Flachdachabläufe
Gerüste
ca. 12m Seitenschutzsystem mit Vorhaltung
Abbrucharbeiten
ca. 530 m2 Abbruch Behelfsabdichtung
Abdichtungs- und Dachabdichtungsarbeiten, Dachbegrünung
ca. 3.690 m2 Bitumenvoranstrich
ca. 2.337 m2 Warmdachaufbau Kompaktdach aus Dampfsperrbahn, Gefälle-PU/PIR-
Wärmedämmung und 2-lagige Dachabdichtung aus Bitumenbahn und EPDM-
Dachbahn, Einbauort: Hauptdächer über 4. Und 5.OG, Dachaufbauten
ca. 480 m2 Warmdachaufbau Kompaktdach aus Dampfsperre, Gefälle-PU/PIR-Wärmedämmung
und 2-lagige Dachabdichtung aus Bitumenbahn und EPDM-Dachbahn
Einbauort: Dachterrasse und Lichtschacht Dächer über 1.OG
ca. 710m2 Warmdachaufbau aus Dampfsperrbahn, Schaumglas-Wärmedämmung,
und 1-lg. EPDM-Dachbahn
Einbauort: EG
ca. 259m2 2-lagige Dachabdichtung aus Bitumenbahn und EPDM-Dachbahnen
Einbauort: EG
Ca. 22 m2 Dachabdichtung innerhalb eines Lüftungsschachtes
Dachbegrünung
ca. 1.090 m2 extensive Dachbegrünung – Einbauorte Dächer über 5.OG
ca. 562 m2 aufgeständerte Wartungswege aus Betonwerksteinplatten - Einbauort: Dächer
über 5.OG
ca. 75 m3 Kiesschüttung
ca. 200 m2 intensive Dachbegrünung – Einbauorte Lichtschacht und Dachterrassen 2.OG
ca. 4,5m3 Kiesschüttung im 2.OG
ca. 265 m2 aufgeständerter Terrassenbelag aus Betonwerksteinplatten im 2.OG
ca. 41 Stück Aufständerungen für PV-Module
Dachfenster
ca. 2 Stück Flachdachfenster NRWG RC3
ca. 3 Stück Flachdachfenster RAÖ RC3
ca. 1 Stück Dachschiebefenster Alu-Glas motorisch
Absturzsicherung
1 Stück Schienensicherung Länge ca. 26m – Hauptdach Besucherzentrum
1 Stück Schienensicherung Länge ca. 8m – Hauptdach Besucherzentrum
1 Stück Schienensicherung Länge ca. 2m - Terrasse 2.OG
1 Stück Schienensicherung Länge ca. 4m - Terrasse 2.OG
1 Stück Schienensicherung Länge ca. 18m - Terrasse 2.OG
1 Stück Schienensicherung Länge ca. 24m - Terrasse 2.OG
6 Stück Einzelanschlagpunkte – Dächer Aufzugsüberfahrten
Begleitheizung, Flachdachüberwachung, Sonstiges
1 Stück Monitoring-System Flachdachüberwachung ca. 72m2
ca. 155 m elektrische Begleitheizung
Klempnerarbeiten
ca. 102 m Innendachrinne aus nichtrostendem Stahl, Breite ca. 50cm
ca. 36 m Innendachrinne aus nichtrostendem Stahl, Breite ca. 35cm
ca. 44 m Attikaabdeckungen als Aluminiumblech, eloxiert
ca. 18m Hängedachrinnen mit Traufstreifen, Ablaufstutzen – Dächer Aufzugsüberfahrten
Metallbauarbeiten
ca. 164m2 Wartungswege als Gitterroststege
ca. 10 m2 Gitterrostabdeckung mit Stahlunterkonstruktion als Außenluftschachtabdeckung
ca. 48 m2 Wetterschutztrennwand aus nichtrostendem Stahl im Außenluftschacht
ca. 6646 kg Stahlunterkonstruktionen für TGA-Geräte auf den Dachflächen über 4.+5.OG
ca. 67 m2 Stahlgitterrostabdeckungen mit Umfassungskonstruktionen auf Fortluft-/Abluftdächern
Beton- und Estricharbeiten
ca. 954 m2 Gefälleverbundbeton im Außenbereich Decke über 1. UG, Ebene EG
ca. 11 m2 schwimmender Estrich im Außenluftschacht im Gebäude
ca. 59 m2 Estrichauffüllung auf Warmdachaufbau Hauptdächer
Instandhaltungsleistungen sind Bestandteil der Ausschreibung - Laufzeit: 4 Jahre
Termine:
Beginn: 12/2024
Ende: 01/2028
Verbindliche Einzelfristen
Für das Projekt wird eine BNB-Zertifizierung in Silber angestrebt.
Der Auftragnehmer hat an der erfolgreichen Zertifizierung mitzuwirken. Der Auftragnehmer hat dazu entsprechende Anforderungen hinsichtlich Abfallarmut, Lärmarmut, Staubarmut sowie die Anforderungen gemäß Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung bei der Bauausführung zu beachten. Die Einhaltung der Anforderungen ist dem Auftraggeber in Form von mindestens monatlichen Baustellenbegehungsprotokollen nachzuweisen. Ein Muster zum Baustellenbegehungsprotokoll liegt den Vergabeunterlagen als Anlage bei.
Für verwendete Holzprodukte sind FSC- bzw. PEFC-CoC-Handelszertifikate (Chain of Custody) nachzuweisen.
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQEintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Alle weiteren Unterlagen werden nachgefordert. Diese sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53133 Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der
Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4,
Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den
Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim
Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig,
soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu
beachten.
Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
08a02267-16d5-4ab4-bfb0-245daf6c54f2