Ausschreibungsdetails
300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion
330 Außenwände (Außentüren und -fenster, Sonnenschutz)
340 Innenwände (Innentüren und -fenster)
360 Dächer (Dachfenster, Dachöffnungen, etc.)
410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
420 Wärmeversorgungsanlagen
430 Lufttechnische Anlagen
440 Starkstromanlagen
450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
460 Förderanlagen
470 Nutzungsspezifische Anlagen verantwortlich.
Im Rahmen des Störungsmamagements gewährleistet der AN 24 Stunden täglich, an 365/366 Tagen im Jahr einen Störungsdienst. Die Reaktionszeit beträgt 12 Stunden. Die uneingeschränkte Nutzung der Gebäude und technischen Anlagen mit einer maximalen Ausfallquote von 2% bezogen auf Störungen und technische Unterbrechungen des Dienstbetriebes ist anzustreben.
Der AN richtet eine zum Zeitpunkt der Übernahme der Liegenschaft verfügbare und funktionsfähige Zentrale ein oder nutzt eine vorhandene Zentrale. Gesetzliche Anforderungen hinsichtlich von Reaktionszeiten sind für den AN bindend. Sicherzustellen sind Reaktionszeiten für Aufzugsanlagen und sicherheitsrelevante Anlagen von maximal 30 min. Bei außerhalb der vereinbarten Anwesenheit des AN auftretende Störungen und Störungen, deren Beseitigung nicht unter "Kleinreparatur" fallen, ist unverzüglich, spätestens 60 Minuten nach Eingang der Störungsmeldung mit der Störungsbeseitigung zu beginnen. Innerhalb der vereinbarten Anwesenheit ist unverzüglich mt der Störungsbeseitigung zu beginnen.
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Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736,
den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und
kommunaler Verwaltungen (AMEV), der VDMA 24186 und nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie:
- DGUV V4, Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel bzw. ortsfester elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
- VDI 2035, Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen
- VDI 6022, Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen
- VDI 6023, Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid- und Chlorat-Messung
- TrinkwV 2001, Trinkwasseruntersuchung gem. aktueller Fassung
- TRBS 1201, Prüfungen/Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen
Anlagen
- TRBS 2181, Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in
Personenaufnahmemitteln
- TRBS 3121, Betrieb von Aufzugsanlagen
- BetrSichV, Betriebssicherheitsverordnung
- 42. BImschV, Bundesimmissionsschutzverordnung
- technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes
- DIN VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen
zu erbringen.
Die Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes sind zu berücksichtigen, dem Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Materialien, Betriebs- /Hilfsstoffen, Ersatz-/Austauschteilen etc. ist Vorrang zu geben, soweit Funktionalität und Lebensdauer der technischen Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Weitere Leistungen:
-Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Optimierung
-Anlagenorganisation gemäß DIN VDE 0105-100
-Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft
-Störungsmanagement
-Dokumentieren, Berichten
-Entsorgung
-ggf. Gewährleistungsüberwachung
-Energie-, Stillstandsmanagement / -wartung
-Kommunikationsmanagement
-alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige, für alle prüfpflichtigen Anlagen
-Nutzung eines CAFM-Systems (mit 3 webbasierten Zugriffslizenzen für die AG, ISO/IEC 27001 konform)
Sonstige Leistungen:
-Start-Up-Phase/Vertragsauslaufphase
-Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst
-Objektleiter
-Haustechniker
weitere Angaben, siehe Ziffer 5.1
- Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
Die Start-Up-Phase, Stufe 1, beginnt mit Zuschlag, Stufe 2 am 01.07.2025; der AN hat sich in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der AG einzuarbeiten. Für die Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichendem Umfang Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen, mit welchem ein reibungsloser und vollständiger Übergang der Dienstleistung auf den AN durchgeführt werden kann. Dem Start-Up-Team müssen der vorgesehene Objektleiter und ein mit Liegenschaftsübernahmen erfahrener Projektleiter angehören.
In der Vertragsauslaufphase erfolgt die Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder einen neuen Dienstleister. Auf Wunsch der AG sind auch Hersteller, Sachverständige und/oder Fachfirmen zur Übergabe einzubeziehen.
Personal allgemein:
Der AN hat sein Personal mit einheitlicher Arbeitskleidung mit angebrachten Firmenlogo und Namensschild auszustatten. Die Arbeitskleidung ist im Rahmen der Start-Up-Phase der AG vorzustellen. Die AG kann verlangen, dass sich das Personal des AN in Absprache der jeweiligen Funktion bzw. dem Ereignis entsprechend kleidet.
Alle für die Leistungserbringung notwendigen Befähigungs- und Sachkundenachweise sind der AG während der Start-up Phase unaufgefordert vorzulegen.
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Personalausfällen und damit einhergehenden Leistungseinschränkungen ist sofort durch geeignete Maßnahmen zu begegnen. Der AN sorgt eigenverantwortlich für ausreichend Reservepersonal und meldet dieses Personal liegenschaftsgebunden an.
Der AN setzt in der vertragsgegenständlichen Liegenschaft einen Objektleiter (OL) ein, welcher für die Koordination und Erbringung aller vertragsgegenständlichen Leistungen, die Gesamtaufsicht sowie für Sicherstellung der Qualität und Quantität der Leistungserbringung verantwortlich ist. Der AN benennt einen Stellvertreter des OL für die vollumfängliche Übernahme der Leistungen und Pflichten der Objektleitung bei krankheitsbedingtem Ausfall oder Urlaub.
Die Arbeitszeit der Objektleitung beträgt innerhalb des Zeitrahmens 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr 20 Stunden wöchentlich (Abstimmung während der Start-Up-Phase).
Anforderungen sind den Eignungskriterien, weitere Aufgaben der Objektleitung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Der AN setzt in der vertragsgegenständlichen Liegenschaft einen Haustechniker (HT) ein. Er benennt einen HT als Vertreter, der bei krankheitsbedingtem Ausfall oder Urlaub die Aufgaben des HT vollumfänglich übernimmt. Im Zeitrahmen von 06:30 Uhr bis 19:00 Uhr sind die vertragsgegenständlichen Leistungen zu erbringen. Der HT hat von Montag bis Freitag 8 Stunden täglich vor Ort präsent zu sein. Anforderungen sind den Eignungskriterien, Aufgaben der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Der AN verpflichtet sich, über den durch Vertrag vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Aufträge gegen Entgelt zu übernehmen (Zusätzliche Leistungen/ Auftragsleistungen). Dazu können Bau- und Dienstleistungen gehören. Für unterschiedliche Kostenbereiche ist die Angebotsunterbreitung bzw. -einholung geregelt, siehe Leistungsbeschreibung. Bei Fremdleistungen kann der AN einen Managementzuschlag gemäß Leistungsbeschreibung erheben.
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Die AG stellt Fernwärme, Wasser und Elektroenergie und unmöblierte Räume für ein Büro zur Verfügung.
Arbeitshilfen, wie z.B. Aufzüge, können benutzt werden.
Alle erforderlichen Werkzeuge zur Erbringung der Leistungen sind durch den AN zu stellen. Der AN verpflichtet sich, alle notwendigen Werkzeuge vorzuhalten, um eine schnelle und qualitativ hochwertige Durchführung der Leistungen zu ermöglichen.
Der AN verwaltet und beschafft im Rahmen der Wartung alle Kleinteile, Verbrauchs- und Verschleißteile, Verbrauchs- und Verschleißstoffe, Materialien und Betriebsmittel, die für die Durchführung der Leistung erforderlich sind.
Der verantwortliche Nutzer legt Zutritts- und Verfahrensregelungen für den militärischen Sicherheitsbereich fest. Beim Betreten und Befahren der Liegenschaft erfolgen jeweils Kontrollen für
Personen, Fahrzeuge, Materialien und Gerätschaften. Entsprechende Warte- und Kontrollzeiten sowie andere aus den Zutritts- und Verfahrensregeln resultierende Erschwernisse sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
Innerhalb der Teilliegenschaft Interimsterminal Ramp 1 verläuft zudem die sog. Luftsicherheitsgrenze gem. § 8 LuftSiG. Der Luftsicherheitsbereich umfasst die Land-Luft- Wache, das Vorfeld inkl. Servicestraßen, den Protokollrasen und teilweise das Terminalgebäude. Beim Zutritt zum Luftsicherheitsbereich erfolgen nochmals Kontrollen für Personen, Fahrzeuge, Materialien und
Gerätschaften. Auch hier sind entsprechende Warte- und Kontrollzeiten sowie andere aus den Zutritts- und Verfahrensregeln resultierende Erschwernisse bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Voraussetzung für das Betreten des Militärischen Sicherheitsbereiches ist eine gültige positive Ergebnismitteilung für eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung im Bereich des Sabotageschutzes nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG - Ü 2 Sab-Schutz).
Voraussetzung für das Betreten des Luftsicherheitsbereichs ist zusätzlich das Vorliegen eines positiven Ergebnisses der Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG zwingend.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab bis spätestens 01.10.2024, 14:00 Uhr, für maximal 2 Personen unter Mitteilung folgender Angaben: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Reisepass-oder Personalausweis-Nr., Ausgestellt am, Ausgestellt in, Name der Firma, E-Mail unter: Einkauf-TGM@bundesimmobilien.de zu vereinbaren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
Ortsbesichtigungen werden am 14.10.2024, 18.10 2024 und am 21.10.2024 angeboten.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 24.10.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 10 Mio. €; Sachschäden mindestens 10 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 1 Mio €, Schlüsselverlustrisikoversicherung: mindestens 500.000,- €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
- Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
-- dass dem künftigen Objektteam spätestens bei Leistungsbeginn eine der ausgeschriebenen Leistung entsprechende technischen Ausstattung (Maschinen, Werkzeuge, Materialien usw.) zu Verfügung steht, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen
-- dass das Unternehmen im Besitz der gültigen Zertifizierung gem. DIN ISO 27001 oder vergleichbar ist, ein ggf. vergleichbares Zertifikat ist zu benennen, die Vergleichbarkeit zu begründen und der Nachweis mit Angebot vorzulegen
-- dass die Nachweise der Erfüllung von Mindestanforderungen zur Gewährleistung der Informationssicherheit (s. Formular „Angaben zur CAFM-Software“ – Anlage B-10) des vorgesehenen CAFM-Systems nach Aufforderung vorgelegt werden
-- dass zu Beginn der Start-up-Phase ausreichend Personal (mindestens ein Objektleiter und dessen Vertreter sowie ein Haustechniker und dessen Vertreter) vorgehalten wird, welches bereit ist, sich einer
- Zuverlässigkeitsprüfung nach §7 LuftSiG (mindestens ein Objektleiter und dessen Vertreter und Haustechniker und dessen Vertreter)
und der
- erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (Ü2 Sabotageschutz) zu unterziehen
-- dass das Personal im Unternehmen tätig ist und vollumfänglich für die Übernahmephase und den anschließenden Regelbetrieb zur Verfügung stehen wird
-- dass für den 24h/365-Tage-Regelbetrieb der Liegenschaften ausreichend qualifizierte Mitarbeiter bereitgehalten werden, welche bereit sind, sich einer Zuverlässigkeitsprüfung nach §7 LuftSiG und einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (Ü2 Sabotageschutz) zu unterziehen
-- dass sämtliche für den Leistungsumfang notwendigen Fachbetriebszulassungen nach Aufforderung jederzeit vorgelegt werden
-- dass die namentliche Benennung von Mitarbeitern (mind. 2 Personen, 1x Stammpersonal + 1x Vertretung), die als Objektleiter eingesetzt werden können, auf Anforderung erfolgt
-- dass der Objektleiter und seine Vertretung über einen Abschluss als Diplomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister (DQR/EQR mindestens Niveau 6) in einer dem technischen Gebäudebetrieb entsprechenden Fachrichtung: Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik, Facility-Management oder einer vergleichbaren Fachrichtung verfügen; eine ggf. vergleichbare Fachrichtung ist zu benennen und die Vergleichbarkeit zu begründen
-- dass der Objektleiter und seine Vertretung über mind. 5 Jahre Berufserfahrung im vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich verfügen und die entsprechenden Nachweise (Projektlebenslauf, aus dem bisher betreute Objekte, Funktionen und Aufgaben hervorgehen) auf Anforderung vorgelegt werden
-- dass die namentliche Benennung der vorgesehenen Haustechniker (1x Stammpersonal + 1x Vertretung), auf Anforderung erfolgt
-- dass der Haustechniker und seine Vertretung über einen Abschluss nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in der Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung verfügen; eine ggf. vergleichbare Fachrichtung ist zu benennen und die Vergleichbarkeit zu begründen
-- dass der Haustechniker und seine Vertretung über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position verfügen und der Nachweis dafür (Projektlebenslauf, aus dem bisher betreute Objekte, Funktionen und Aufgaben hervorgehen) auf Anforderung vorgelegt werden
-- dass für einen Haustechniker und seine Vertretung der schriftliche Nachweis über die Berechtigung für das Arbeiten an Feststellanlagen - Fachkraft für Feststellanlagen - auf Anforderung vorgelegt wird
-- dass für einen Haustechniker und seine Vertretung der Nachweis der Verantwortlichen Elektrofachkraft auf Anforderung vorgelegt wird
-- dass für einen Haustechniker und seine Vertretung der Nachweis als Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung vorgelegt wird bzw. bzw. die Erklärung abgegeben wird, dass diese Berechtigung bei Zuschlagserteilung unverzüglich eingeholt und auf Anforderung vorgelegt wird
-- dass der schriftliche Nachweis einer Unterweisung von Betriebsangehörigen zur Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen auf Anforderung vorgelegt wird
- Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
-- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
-- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
-- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
-- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsart Technisches Gebäudemanagement von mindestens 3 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift), jährlicher Leistungsumfang (in € netto und Kostengruppenarten), Durchschnittlich eingesetzte Mitarbeiterzahl /Jahr, Leistungszeitraum, Leistungsart, zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung ( Telefonnummer/E-Mail-Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens, die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte ist die Vergleichbarkeit der Referenzen vom Bieter zu erläutern.
Hinweis: Ein positiver Bescheid über SÜ 2 Sabotageschutz berechtigt zum Betreten des MSB, jedoch nicht für den Zutritt zum Luftsicherheitsbereich.
Für die Zuverlässigkeitsprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) wendet sich der AN unverzüglich nach Zuschlagserteilung an den in § 4.1.2 BVB genannten Verantwortlichen der AG, um die Prüfung des einzusetzenden Personals in Gang zu setzen.
Für die erstmalige Zuverlässigkeitsprüfung zu Vertragsbeginn sind Im LV Kosten in Höhe von ca. 250,00 €/Person zu kalkulieren.
Kosten für Verlängerungen, Erneuerungen oder spätere Erstprüfungen werden von der AG nach Vorlage eines Nachweises separat vergütet.
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Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der
Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet.
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Der AN verpflichtet sich, nach Aufforderung durch das Objektteam der AG die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind – unter Angabe der Art und des Datums des SÜ –. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal
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Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen gem. SÜG fallen für den AN nicht an. Personal, welches den von der AG vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der AG ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
Nur sicherheitsüberprüftes Personal erhält Zugang zu den Liegenschaften.
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Die Sicherheitsüberprüfung von ausländischen Beschäftigten kann, je nach Herkunftsland, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung ausländischen Dienstleistungspersonals zu Überprüfungen nach Ü1 und Ü2 Sabschutz die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass der vorgesehene Arbeitnehmer ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden kann.
Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü2 Sabschutz vorzuhalten.
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Grundsätzlich gelten die oben definierten Sicherheitsanforderungen auch für Mitarbeiter / Personal der vom AN beauftragten Unterauftragnehmer. Der AN hat im Rahmen seines Vertragswesens selbstständig sicherzustellen, dass die Sicherheitsanforderungen auch durch die Unterauftragnehmer umgesetzt werden.
Grundsätzlich müssen Personen, welche nicht über die oben definierte Sicherheitsüberprüfung verfügen, permanent durch eine geeignete Person begleitet werden. Die für diese Begleitung
anfallenden Kosten trägt der AN.
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