Ausschreibungsdetails
Weiterhin ist Vor-Ort sowie telefonisch ein deutschsprachiger Nutzersupport (Hotline) sicherzustellen, ein Ticketsystem für Fehlermeldungen sowie Entwicklungswünsche ist zu betreiben.
Bestandteil der Software ist auch eine Android-App für die Statusdatenpflege wie Einlasskontrolle und Essensausgabe. Diese APP ist zu pflegen, zu administrieren und das Zusammenspiel mit dem Fachverfahren über die Webserviceschnittstelle sicherzustellen.
Weiterhin ist zum Zwecke der Erstregistrierung und Identitätsfeststellung von Asylsuchenden die Software PIK-Chassis des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kommunikation mit den Systemen des Bundes eingebunden. Die Hardwarekomponenten zur Identitätserfassung, die Middleware sowie die nötigen Lizenzen stellt das Land. Der Dienstleister hat für die Funktionsfähigkeit und Performance der Erstregistrierungslösung Sorge zu tragen.
Mit dem Angebot ist eine Konzeption zur Auftragserledigung (siehe Ziffer 2.2 und 3.1.2. Leistungsbeschreibung) einzureichen. Die geplante Auftragserledigung ist in einer Konzeption (maximal 25 Seiten; darüber-hinausgehende Seiten werden in der Wertung nicht berücksichtigt) darzustellen.
Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 04.10.2024, 23:59 Uhr über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig eingehende Fragen nicht zu beantworten.
-Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen AVPQ (https://www.amtlichesverzeichnis.ihk.de/) bzw. in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.pq-abst.de). Sollte im Präqualifizierungssystem die niedergelegten Erklärungen und Nachweise elektronisch abrufbar sein, genügt anstelle des Zertifikats bzw. der Bescheinigung die Bezeichnung der Stelle und der Registrierungsnummer, unter denen der Abruf erfolgen kann. Der Bieter hat hierzu die Zugangsstelle (URL) und die erforderlichen Zugangsdaten (Zugangscode) anzugeben, sodass ein Zugang für die Vergabestelle gewährleistet ist. Die Angabe ist in der Bieterauskunft (Anlage 6 möglich).
oder alternativ Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
-Anlage 7 Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt Abschnitt II gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 – 41-32570/3
-Anlage 10 Erklärung Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
-Gewerbeanmeldung und ggf. die Gewerbeummeldung in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
-Nachweis über die Eintragung im Berufs-, Handels- oder Vereinsregister (Ausdruck aus dem Register mind. in einfacher Kopie nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe). Entscheidend für die Anerkennung ist, dass die letzte Eintra-gung im Register aus dem vorgelegten Auszug hervorgeht. Im Falle von Personengesellschaften (z.B. KG, GbR) ist auch für die persönlich haftenden Gesellschafter des Bieters (soweit mit Rücksicht auf deren Rechtsform vorhanden) jeweils ein Auszug aus dem Berufs- bzw. Handelsregister vorzulegen. Das gilt insbesondere im Fall von Bietergemeinschaften. Bei fehlender Registerpflicht ist dies im Angebot anzugeben und anstelle des Regis-terauszugs eine Darstellung des Unternehmens (insbesondere zur Rechtsform, zu dem/den Inhaber/n bzw. Gesellschaftern und zu dem/den gesetzlichen Vertreter/n) vorzulegen.
oder alternativ
-zu o.g. Erklärungen akzeptiert die Vergabestelle als Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
-Anlage 6 Bieterauskunft mit folgendem Inhalt: -Eigenerklärung, dass nur fachkundiges und zuverlässiges Personal eingesetzt wird und das eingesetzte Personal über die geforderte Fachkunde und endsprechenden Qualifikationen verfügen und allgemeine Angaben und Angaben zur Leistungsfähigkeit des Unternehmens und Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei Geschäftsjahre
-Anlage 9 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz -wenn vorhanden-
-Anlage 11 Eigenerklärung Russland-Sanktionen
-Anlage 13 ggf. Bietergemeinschaftserklärung -wenn vorhanden- Die Erklärung ist vollständig auszufüllen und von allen Beteiligten der Bietergemeinschaft mit Unterschriften zu bestätigen. Die Erklärung kann in eingescannter Form als PDF dem Angebot beigefügt werden. Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, so sind die vorstehend angeführten Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
-Anlage 8 Referenzliste: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist eine Liste mit folgenden Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung mit dem Angebot einzureichen. Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: Beschreibung der ausgeführten Leistung, Auftraggeber, Wert des Auftrags in Euro, Zeitpunkt der Leistungserbringung, Anschrift des Auftraggebers und allgemeine Kontaktdaten. Beim Wert des Auftrags können auch Margen angeben werden. Es sind Referenzen mit folgenden Erfahrungen nachzuweisen: -das Vorhandensein von technischen Know-how in der Programmierung von Fachverfahren in der Programmiersprachen Visual C# und Javascript sowie App-Entwicklung für Android (Typescript, SQLITE und IONIC) durch Vorlage von mindestens einer Referenz und -Nachweis von Kenntnissen in Webanwendungsprogrammierung (HTML, HTML5, XML, CSS, ASP.NET, ExtJs) durch Vorlage einer Eigenerklärung von mindestens einer Referenz und -Nachweis von Kenntnissen in der Programmierung und Pflege von XÖV-Schnittstellen durch Vorlage einer Eigenerklärung von mindestens einer Referenz.
-Vorlage einer Eigenerklärung, dass von mindestens 2 Personen, die für den Auftrag vorgesehen sind, folgende Qualifikationen erfüllt werden: -Datenbankentwicklern für MS SQL-Server (T-SQL) (das entsprechende Zertifikat ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung einzureichen) und -Erfahrungen in den Programmiersprachen Visual C# und Javascript sowie Webanwendungsprogrammierung (HTML, HTML5, XML, CSS, ASP.NET, ExtJs) (entsprechenden Zertifikate sind unverzüglich nach Zuschlagserteilung einzureichen)
-Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Versicherungspolice, aus der die Deckungshöhen ersichtlich sind.
-Anlage 12 Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gem. §§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA
Preis
Die finanzielle Wirtschaftlichkeit wird anhand des angebotenen Preises bewertet.
Der Gesamtpreis des Angebots ergibt sich als Summe aus
• jährlicher Pauschale für Wartung und Service der Softwarekomponenten inkl. App
• jährlicher Betrag für Entwicklungsleistungen (je 120 Personentage)
• jährlicher Pauschale für telefonischen Support
• für Entwicklungsleistungen (je 30 Personentage) der ABES App
• jährlicher Pauschale für den Vor-Ort-Support
gerechnet auf 4 Vertragsjahre. Der so berechnete Preis dient allein der Wertung und ist nicht zwingend der tatsächliche Vertragspreis.
3.1.2 Qualität der angebotenen Leistung
Angaben zur Qualität der angebotenen Leistung hat der Auftragnehmer in einer „Konzeption zur Auftragserledigung“ darzustellen. Die zu wertenden Bestandteile der Konzeption werden durch eine Bewertungskommission geprüft und mit Punkten bewertet:
• 1-3 Punkte: geringer Erfüllungsgrad; die gewünschten Anforderungen sind nicht oder nur in geringem Maße erfüllt.
• 4-7 Punkte: durchschnittlicher Erfüllungsgrad; die gewünschten Anforderungen sind teilweise erfüllt.
• 8-10 Punkte: hoher Erfüllungsgrad; die gewünschten Anforderungen sind vollständig erfüllt; ggf. übererfüllt.
Jedes Mitglied der Bewertungskommission bewertet folgende Teile der Konzeption subjektiv mit minimal 1 und maximal 10 Punkten:
1. Darstellung der Zusammenarbeit mit dem technischen Betreiber und Abgrenzung der Verantwortungsbereiche (Faktor 30)
2. Konzeption zur Einbindung der Fachverfahrensnutzer in die Softwareweiterentwicklung (Faktor 30)
3. Darstellung der Erfahrungen zur Anwendung von XÖV-Standards (Faktor 20)
4. Darstellung zur Erreichbarkeit und Sicherstellung des deutschsprachigen telefonischen Nutzersupports (Faktor 10)
5. Form und Darstellung, Gesamtzusammenhang (Faktor 10)
Der Durchschnitt der einzelnen Wertungen der Mitglieder der Bewertungskommission zu den einzelnen Teilen (1-5) wird mit dem jeweiligen Faktor multipliziert. Die Gesamtsumme aller Teile bildet die Leistungspunktzahl.
Für Nachprüfungsanträge der Bieter gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt hat;
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (MI) gerügt hat;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers (MI), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses erteilt werden.
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