Ausschreibungsdetails
Der 1. Bauabschnitt beginnt mit 41 Wohnungen in der Ludwig-Kirch-Str. 1-12. Die Wohnungen des 1. Bauabschnittes erstrecken sich vom Erdgeschoss bis zum 4. Obergeschoss. Es handelt sich dabei ausschließlich um zwei verschiedene Gebäudetypen, 3- bis 4- Zimmer-Wohnungen mit einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 90 m² Wohnfläche.
Im 2. Bauabschnitt handelt es sich um 37 Wohneinheiten zweier unterschiedlicher Gebäudetypen, 3- und 4- Zimmer Wohnungen mit einer Durchschnittsgröße von ca. 90 m² Wohnfläche, in der Kaiser-Jacob-Str. 1-14, die sich im Erdgeschoss und im Obergeschoss befinden.
Der Bauabschnitt 3.1 erstreckt sich von der Geschwister-Scholl-Str. 1-8 bis zur Alfred-Delp-Straße 1-5 mit insgesamt 42 Wohneinheiten mit 3 verschiedenen Gebäudetypen, 2-, 4- und 5-Zimmer Wohnungen, vom Erdgeschoss bis zum Obergeschoss, über 65 m² bis 108 m².
Der Bauabschnitt 3.2 bezieht sich auf die Carlo-Mierendorff-Straße 1 und Carl-Friedrich-Goerdeler-Str-Straße 10 mit 4 Wohneinheiten in zwei Gebäudetypen über 4- und 5- Zimmer Wohnungen, vom Erdgeschoss bis zum Obergeschoss, mit jeweils 108 m².
Der Bauabschnitt 3.3 bezieht sich auf die Carlo-Mierendorff-Straße 3-5 mit insgesamt 4 Wohneinheiten und einem Gebäudetyp über jeweils 3 Zimmer vom Erdgeschoss bis zum Obergeschoss mit jeweils ca. 85 m².
Der Bauabschnitt 4 umfasst die Julius-Leber-Str. 1-11, die Dietrich-Bonhoeffer-Str. 1-3 und die Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße mit insgesamt 32 Wohneinheiten, 7 verschiedenen Gebäudetypen, von 3- bis 5-Zimmer Wohnungen, zwischen 86 und 106 m².
Der Bauabschnitt 5 erstreckt sich von der Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße 2-6 bis zur Wilhelm-Leuschner-Straße 1-27 und Erwin-Plank-Straße 1-9. Dabei handelt es sich um insgesamt 42 Wohneinheiten, von 3- bis 8- Zimmer Wohnungen, bestehend aus 6 verschiedene Gebäudetypen mit Flächen von 102 bis 158 m² Wohnfläche.
Vereinzelte Leerstände sind bei der Ausschreibung nicht berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass von der Gesamtanzahl der Wohnungen unter Berücksichtigung von vereinzelt in Eigenregie durch die Mieter durchgeführten Umzüge insgesamt Umzüge von 175 Wohneinheiten durch den AN durchzuführen sind. Ein Teil der Ausweichwohnungen befinden sich in der Von-Witzleben-Straße. Die übrigen Ausweichwohnungen befinden sich auf der gesamten Liegenschaft des Wohnareals Pfaffendorfer Höhe.
Über den Transport des Umzugsgutes in Übergangswohnungen und zurück ist darüber hinaus geplant, die Küchen und von den Mietern für den Umsetzungszeitraum nicht benötigtes Umzugsgut in einem Depot zu lagern sowie nicht mehr benötigtes Umzugsgut fachgerecht zu entsorgen.
Das Umzugsgut ist vor Schäden jeglicher Art zu schützen. Das gesamte Umzugsgut ist vom AN in allen Phasen des Umzuges (Be- und Entladen, Transport innerhalb und außerhalb des Gebäudes) vor Schäden durch Feuchtigkeit, extremen Temperaturen, schädlichen Witterungseinflüssen sowie vor Diebstahl und sonstigen Beeinträchtigungen zu schützen.
Der AN verpflichtet sich, an Projektbesprechungen mit der BImA, der PD (Partnerschaft Deutschland) und anderen fachlich Beteiligten (online oder in Präsenz in den Räumen einer Niederlassung der PD (Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland oder der zuständigen BImA-Direktion in Koblenz) teilzunehmen und diese vorzubereiten.
Weitere Einzelheiten sind insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 zum Angebotsaufforderungsschreiben) zu entnehmen.
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache im Zeitraum vom 30.09.2024 bis 15.10.2024 durchgeführt werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB:
Für den Bauabschnitt 1 der Liegenschaft liegt der Auftraggeberin ein Schadstoffgutachten vor. Das Schadstoffgutachten bezieht sich auf Asbest an Bauteilen. Im Rahmen von Gebäudeschadstoffuntersuchungen haben die Gutachter u.a. Bauteile mit schwach gebundenem Asbest, künstlicher Mineralfaser, polychlorierte Biphenyle (PCB), Schwermetalle etc. festgestellt. Auch wenn gemäß Gutachten kein akuter Handlungsbedarf besteht, ist ein Eingriff in die Bauteile nur mit entsprechenden Schutzmaßnahmen durchzuführen. Im Rahmen des Umzugs sollte daher jeder Eingriff in die Bausubstanz möglichst vermieden werden und eine eventuelle Demontage von Möbeln, Hängeschränken und Leuchten mit gebotener Vorsicht und Sorgfalt erfolgen. Auf eine persönliche Schutzausrüstung sollte bei solchen Eingriffen geachtet werden.
4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 15.10.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
4.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3 Mio. €, Sonstige Sachschäden 1 Mio. €, Obhuts- und Bearbeitungsschäden 500.000 € und Vermögensschäden 1 Mio. €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
3) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in € netto), Leistungszeitraum, Leistungsart, zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
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