Ausschreibungsdetails
Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Neubau Gebäudehülle - vorgehängte hinterlüftete Fassade mit Betonarbeiten, ua - DIN 18351, 18331, 18336, 18334 - KKE-Nr. 33410
Auf der bundeseigenen Liegenschaft Dahlemer Dreieck an der Thielallee im Berliner Stadtbezirk Steglitz-Zehlendorf entsteht unter der Leitung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ein Labor- und Verwaltungsgebäude für das Umweltbundesamt.
Das Vorhaben umfasst die Sanierung eines denkmalgeschützten ehemaligen Labor- und Verwaltungsgebäudes sowie einen daran anschließenden Neubau nach Rückbau eines bestehenden Erweiterungsbaus aus dem Jahr 1961. Der Neubau wird als reines Laborgebäude errichtet, der Altbau wird zukünftig als Verwaltungsgebäude genutzt.
Es gelten die gem. VOB Teil C festgelegten allgemeingültigen Vertragsbedingungen (ATV) für Bauleistungen wie folgt:
ATV DIN 18299 „Allgemeinen Regelungen für Bauleistungen jeder Art“
ATV DIN 18331 „Betonarbeiten“
ATV DIN 18336 „Abdichtungsarbeiten“
ATV DIN 18334 „Korrosionsschutz“
ATV DIN 18351 „Vorgehängte hinterlüftete Fassaden“
Leistungsumfang Fassade allgemein:
Aufgabe der Fassade ist der wind-, wasser- und schlagregendichte, wärmegedämmte,
schallgeschützte, brand- und rauchschutzgerechte Abschluss des Gebäudes nach außen.
Folgende Kriterien sind besonders zu beachten:
- Ausgleich von Rohbautoleranzen
- Ausgleich von thermischen Belastungen
- Beachtung und Einhaltung der räumlichen Geometrie
- standsichere Konstruktion
- hohe Lebensdauer und Ausführungsqualität
Die Leistungen umfassen die Werk- und Montageplanung, Herstellung, Lieferung und die deren Verbringung auf die Bautelle und Montageort und somit die fix und fertige sowie dernen ggf. Notwendigen Inbetriebnahmen (Einbrich- und Sonnenschutz) wie folgt:
Menge oder Umfang des Auftrags:
Planung (W+M Planung), Herstellung, Lieferung sowie Einbau von:
- vorgefertigten wärmegedämmten Fassadensandwichelementen (SE) inkl. Fensterelementen. Die Montage erfolgt etagenweise am Rohbau.
Fläche: ca. 1500 m²
- Pfosten. Riegel Fassaden (PR) inkl. integrierten Eingangsanlagen
Fläche ca. 80 m²
- Aluminiumblechverkleidungen gekantet und hinterlüftet partiell vor Sandwichelementen und Pfosten- Riegelfassaden
Fläche vor SE: ca.150 m²
Fläche vor PR: ca. 70 m²
- werkseitig vormontierte Architekturbetonelementen-Typen als Fertigteil unterschiedlicher Abmessungen und Oberflächen bestehend aus horizontalen und vertikalen Lisenen, Feldfüllungen, Brüstungen und Öffnungen inkl. UK mittels Agraffen- oder Halfenkonstruktion. Die Montage erfolgt nach Montage der Fassadensandwichelemente
ca. 115 Stück in unterschiedlichen Typenausbildungen (Typ 1-9)
Abmessungen von i.M. b/h/t/ ca. 3,50/4,25/30
bis max. b/h/t/ ca. 3,50/7,30/30
Fläche ca. 2000 m²
- Wärmedämmung mineralisch auf Rohbeton vor Montage der Architekturbetonelemente
Fläche ca. 940 m²
- Perimeterdämmung an nicht erdberührten Kelleraußenwänden
Fläche ca. 40 m²
- Horizontaler Brandsperren mittels gekanteten Stahlblechs
ca. 130 m
- Brüstungsanlage als unten eingespanntes Ganzglasgeländer inkl. Handlauf
Länge ca. 30 m
- Sonnenschutz als außenliegende Raffstoreanlagen vor in den Sandwichelementen integrierten Fenstern in unterschiedlichen Abmessungen (elektronisch motorisch angesteuert)
ca. 225 Stück
Instandhaltungsleistungen sind Bestandteil der Ausschreibung – Laufzeit: 4 Jahre
Termine:
Ausführungsbeginn: innerhalb von 12 Werktage nach Zugang der Aufforderung durch die Aufftraggebende. Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 19.11.2024 zugehen.
Fertigstellung Gebäudehülle: voraussichtlich 32.KW 2026
Verbindliche Einzelfristen
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Weitere Nachweise/Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind:
1.
Umsätze:
- Es ist nachzuweisen, dass die durchschnittlichen Jahresumsätze für baugewerbliche Leistungen die Umsätze in den letzten 3 Jahren mindestens durchschnittlich 4,0 Mio. Euro netto betragen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQEintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Weitere Nachweise/Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind:
1.
- Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über Erfahrungen in der Abwicklung von oben benannten Leistungen der Fassadenarbeiten (vorgefertigte Holzsandwichelemente mit Integrierten Fensteranlagen sowie Architekturbetonelemente als Fertigteil) verfügt.
2.
Referenzen:
- Es sind mindestens zwei Referenzprojekte (einmal Holzsandwich, einmal Betonfertigteile) nachzuweisen zu in den letzten 5 Geschäftsjahren fertiggestellten Vorhaben, die mit der Bauaufgabe vergleichbar sind.
- Als vergleichbare Vorhaben gelten ausgeführte Vorhaben welche über Leistungen von Fassaden aus vorgefertigte Holzsandwichelemente inkl. integrierten Fensteranlagen sowie vorgeblendete Architekturbetonelemente (Fertigteile) verfügt.
- Es ist ausreichend, wenn in einem Referenzprojekt die Leistung von Fassaden aus vorgefertigte Holzsandwichelemente inkl. integrierten Fensteranlagen nachgewiesen wird, in dem anderen Referenzprojekt Fassaden mit vorgeblendeten Architekturbetonelementen (Fertigteilen).
Es sind folgende Angaben zu machen:
a) Bauherr, Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner)
b) Bezeichnung des Bauvorhabens
c) Ausgeführte Leistung (Einzelleistung oder Komplettleistung)
d) Ort der Ausführung (Ort, Straße)
e) Ausführungszeitraum (Fertigstellung der Leistung innerhalb der letzten 5
Geschäftsjahre) und Tag der VOB-Abnahme
f) vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner oder Nachauftragnehmer)
g) Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal)
h) stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen
Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen
i) Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer
j) Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen
k) Auftragswert der beschriebenen Leistungen von mindestens 2,0 Mio. Euro netto (Summe aus beiden Leistungsanteilen)
l) Angabe von Präqualifizierungen (wenn vorhanden)
m) Eigenerklärung zur Eignung zur Ausführung der beschriebenen Leistungen
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Alle weiteren Unterlagen werden nachgefordert. Diese sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53133 Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der
Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4,
Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den
Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim
Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig,
soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu
beachten.
Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
ALT:
Frist für den Eingang der Angebote: 16/10/2024 11:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 44 Tag
Datum der Angebotsöffnung: 16/10/2024 11:01 +02:00
NEU:
Frist für den Eingang der Angebote: 23/10/2024 13:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 37 Tag
Datum der Angebotsöffnung: 23/10/2024 13:01 +02:00
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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