Ausschreibungsdetails
- 335 St. 2- und 4-polige Fehlerstromschutzschalter (RCD 2-polig / 4-polig)
- 132 St. Kombinierte Fehlerstromschutzschalter mit Leitungsschutzschalter 2-polig (RCBO 2-pol.)
- 8.654 St. 1-polige Stromkreise/Leitungsschutzschalter
- 1.000 St. 3-polige Stromkreise/Leitungsschutzschalter
- 55 St. Motorschutzschalter.
Die Prüfungen sind in den ersten drei Monaten durchzuführen.
Im Zusammenhang mit der Prüfung sind diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Leistungsbeschreibung enthalten sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Prüfung nicht erhöhen.
Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist.
Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Nachunternehmer übertragen.
Alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z.B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht, Schmier- und Korrosionsschutzmittel), sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Arbeitsbühnen, Leitern, Tritte) und Schutzausrüstungen etc., sowie allen sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe sind vom AN zu stellen bzw. zu liefern.
Der AN ist verpflichtet, zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Die Prüfung erfolgt grundsätzlich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit: Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 16:15 Uhr, Freitag von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr.
Die AG stellt dem AN zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z. B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung.
Die vereinbarte Vergütung ist ein Festpreis. Auf schriftliches Verlangen des AN kann die Vergütung angepasst werden. Eine Anpassung ist zulässig, wenn sich der maßgebliche Tarifvertrag ändert und/oder im Falle von kostenrelevanten gesetzlichen Änderungen (im Bereich Mindestlohn, Lohnnebenkosten /Sozialabgaben).
Deutsches Patent- und Markenamt, Zweibrüggenstr. 12, 80331 München und Cincinattistr. 64, 81549 München
Deutsches Patent- und Markenamt, Zweibrüggenstr. 12, 80331 München und Cincinattistr. 64, 81549 München
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 04.10.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. €; Sachschäden mindestens 1,0 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 500.000,- €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
- Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
-- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen
- Nachweise zum Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit, die auf Anforderung einzureichen sind:
-- als „Elektrofachkraft“ für Arbeiten an Elektroanlagen gem. DGUV Vorschrift 4 oder DIN VDE 0105-100 (EN 50110-1) (mind. eine „Elektrofachkraft“ pro Prüfteam)
-- Nachweis der Qualifikation jeder „Befähigten Person“ gem. TRBS1203 für Prüfleistungen an ortsfesten elektrischen Anlagen gem. DIN VDE 0105-100 (EN50110-1)
-- Benennungsnachweis der zuständigen verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK)
- Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
-- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
-- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
-- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
-- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Referenzen: Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsart DGUV-Prüfung an ortsfesten Anlagen von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in € netto), Leistungszeitraum, Leistungsart, zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
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