Ausschreibungsdetails
Restaurierung und Baufreimachung
Bodestraße 1-3, 10178 Berlin
AuE, EW-AuE Teil 1
Mittelinseln Sonderbauten - Tischler-, Metallbau-, Verglasungsarbeiten - DIN 18355, 18360, 18361
1. Art und Umfang der Leistung
Herstellung, Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme von überwiegend freistehenden Ausstellungsbauten wie Mittelinseln, Podeste, Sockel, mit verschiedenen Aufsätzen und Vitrinenhauben, sowie individuelle Sonderbauten, inkl. Vitrinenbeleuchtung und Textgrafiken für die Einrichtung der neuen Dauerausstellung Islamische Kunst im Pergamonmuseum Berlin in der Geschossebene E20 und E30. Zu den Haubenvitrinen soll vorab ein Musterelement errichtet werden.
1. 10 Podeste mit aufgesetzten Vitrinen, Medientablaren, teilweise mit integrierten Sitzmöbeln; unterschiedlicher Größen, zwischen 25cm und 40cm hoch, zwischen 1,80qm und 12,0qm Grundfläche, mit Verkleidung aus acrylgebundenem Mineralwerkstoff und metallischer Unterkonstruktion
2. 5 Mittelinseln mit aufgesetzten Vitrinen, Höhe 78cm, Grundfläche zwischen 1,5qm und 4,7qm, mit Verkleidung aus acrylgebundenem Mineralwerkstoff und metallischer Unterkonstruktion
3. 5 Sockeln, teilweise mit zusätzlichen aufgesetzten Präsentationssockeln, Grundflächen zwischen 0,5qm und 5,0qm, mit Verkleidung aus acrylgebundenem Mineralwerkstoff und metallischer Unterkonstruktion
4. 35 Haubenvitrinen, Vitrinenaufsätzen sowie Vitrineneinschnitten, integriert in übergeordnete Ausstellungsbauten, hauptsächlich aus P4A Weißglas, teilweise mit Entspiegelung, mit metallischer Unterkonstruktion und Exponatböden aus pulverbeschichtetem Blech oder acrylgebundenem Mineralwerkstoff
5. 14 Sonderbauten, verkleidet mit acylgebundenem Mineralwerkstoff auf metallischer Unterkonstruktion, Tragplatten aus Holzwerkstoffen, teilweise mit Verkleidungen aus pulverbeschichtetem Blech, von kleinen Inszenierungen eines Brunnens mit Wasserbecken bis zu einem begehbaren Kubus als Raum-in-Raum-Situation, teilweise mit auf den Bestandsboden aufgelegten Innenböden mit Kautschukbelag
6. 16 Bodensockel als Grafikträger und Abstandshalter vor Bestandswänden mit Exponaten, aus Holzwerkstoff mit Verkleidung aus acrylgebundenem Mineralwerkstoff, ca. 30cm hoch, ca. 35cm tief, Längen zwischen 1,50m und 17,3m
7. Vitrinenbeleuchtung und vereinzelt Leuchtkastenhinterleuchtungen
8. UV–Direktdrucke für Grafik- und Textflächen in und an Vitrinen
Planungsleistungen sind Bestandteil der Ausschreibung.
Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Beginn der Ausführung: nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn - 01/2025
Fertigstellung der Leistung: in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist - bis 07/2026
Verbindliche Einzelfristen:
aus dem beigefügten Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart: Raumweise Teilabnahmen
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQEintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Weitere Nachweise/Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind:
Referenzen
Es sind drei Referenzen vorzustellen, über die erfolgreiche Durchführung und Abwicklung (fertiggestellt) von Projekten im Bereich Vitrinenbau, die zusammengenommen die im folgenden genannten Anforderungen 1 bis 3, als vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren erfüllen (nach dem 01.01.2018).
1. Referenzanforderung: Musealer Vitrinen / Ausstellungsbau
Mit allen drei Referenzen müssen erfolgreich realisierte Projekte im musealen Ausstellungsbereich nachgewiesen werden. Nachzuweisen ist die Kompetenz im Erstellen von individuell gefertigten Vitrinen und / oder Ausstellungsbauten auf dem in der Ausschreibung geforderten Niveau (bspw. Verkleidungen in Mineralwerkstoff oder werkseitig spritzlackiert, Vitrinen mit als abschließbare Drehtür revisionierbarer Verglasung usw.)
2. Referenzanforderung: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Mit mindestens 2 der 3 Referenzen ist Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen, der Nachweis ist erbracht bei einer Auftragssumme von mind. 500.000 € netto. (3. Referenz ohne Anforderung)
3. Referenzanforderung: Technisch-Konstruktive Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der technisch-konstruktiven Kompetenz müssen im Rahmen jeder der drei Referenzen jeweils 3 Vitrinen mit passiver Klimatisierung sowie vorgegebener Luftwechselrate und / oder Alarmierung realisiert worden sein.
Die ausgeschriebenen Aufgaben müssen mit den erbrachten Referenzen vergleichbar sein. Die Referenzen müssen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren Fertiggestellt worden sein.
Die geforderten Referenzen sind in Anlehnung an Formblatt 444 nachzuweisen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Prüfung der Referenzen Rücksprache mit den Referenzgebern zu halten.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (ab 250.000,- Euro netto)
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Sicherheiten für Abschlagszahlungen / Vorauszahlungen
Formblatt 423 - Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft
Alle weiteren Unterlagen werden nachgefordert. Diese sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
5.1
ALT:
Beginn der Ausführung: nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für
den Ausführungsbeginn - 12/2024
NEU:
Beginn der Ausführung: nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für
den Ausführungsbeginn - 01/2025
5.1.12
ALT:
Datum der Angebotsöffnung: 29/10/2024 13:01 +01:00
Frist für den Eingang der Angebote: 29/10/2024 13:00 +01:00
NEU:
Datum der Angebotsöffnung: 05/11/2024 13:01 +01:00
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 13:00 +01:00
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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