Ausschreibungsdetails
300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion
410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
420 Wärmeversorgungsanlagen
430 Lufttechnische Anlagen
440 Starkstromanlagen
450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
460 Förderanlagen
470 Nutzungsspezifische Anlagen
480 Gebäudeautomation vollumfänglich verantwortlich.
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Der AN gewährleistet an Werktagen in der Zeit von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr einen Störungs-/Bereitschaftsdienst mit entsprechender Personal- und Sachausstattung. Zur Annahme von Störmeldungen ist vom AN mit Übernahme der Liegenschaft eine funktionsfähige Zentrale einzurichten. Reaktions- und Lösungszeiten orientieren sich an der Störungskategorie A-C der Anlagen. Je nach Kategorie sind Reaktionszeiten von 1 Stunde bis 48 Stunden bzw. Lösungszeiten von 6 Stunden bis 7 Werktage notwendig.
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Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736,
den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und
kommunaler Verwaltungen (AMEV), der VDMA 24186 und nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie:
- DGUV V4, Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel bzw. ortsfester elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
- VDI 2052, Raumlufttechnische Anlagen für Küchenanlagen
- VDI 2035, Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen
- VDI 6022, Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen
- VDI 6023, Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid- und Chlorat-Messung
- TrinkwV 2001, Trinkwasseruntersuchung gem. aktueller Fassung
- TRBS 1201, Prüfungen/Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen
Anlagen
- TRBS 2181, Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in
Personenaufnahmemitteln
- TRBS 3121, Betrieb von Aufzugsanlagen
- BetrSichV, Betriebssicherheitsverordnung
- 42. BImschV, Bundesimmissionsschutzverordnung
- technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes
- WHG Wasserhaushaltsgesetz
- DGUV Information 205-003
zu erbringen.
Zu beachten sind jeweils gültige Bestimmungen, behördliche Auflagen und Bestimmungen, öffentlich-rechtliche Anforderungen, Herstellerangaben und Besonderheiten der Liegenschaft/Nutzung.
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Weitere Leistungen sind:
-Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft und Anlagenverantwortliche
-Instandsetzung/Beschaffung Ersatz-, Verbrauchs- und Verschleißmaterials
-Störungsmanagement, Behebung von Störungen
-Berichten
-Dokumentieren
-Entsorgung
-Nutzung eines CAFM-Systems (mit 3 webbasierten Zugriffslizenzen für die AG, ISO/IEC 27001 konform)
- Start-Up-Phase/Vertragsauslaufphase
- Objektleitung
- Haustechnikerleistungen
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Die Start-Up-Phase beginnt mit Zuschlag und endet am 31.03.2025; Inhalt sind Kennenlernen und Einweisung des Objekt- und Servicepersonals in die Liegenschaft und Anlagen sowie deren Übernahme. Ein mit Liegenschaftsübernahmen erfahrener Projektleiter, der Objektleiter und Servicepersonal müssen zur Verfügung stehen.
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Der AN setzt einen Objektleiter und einen Vertreter ein. Der Objektleiter muss arbeitstäglich 5 Stunden anwesend sein, Anforderungen sind den Eignungskriterien, Aufgaben der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Der AN setzt einen Haustechniker (HT) ein und benennt je Gewerk einen weiteren HT sowie deren Verteter. Im Zeitraum von 07:00 Uhr-17:00 Uhr muss mind. ein HT vor Ort sein. Anforderungen sind den Eignungskriterien, Aufgaben der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Der AN holt Angebote für zusätzliche Bau- oder Dienstleistungen, ein.
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Die AG stellt Fernwärme, Wasser und Elektroenergie und ggf. ein Büro zur Verfügung ..
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 09.09. bis 13.09.2024, vom 16.09. bis 18.09.2024 und 20.09.2024 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 3 Arbeitstage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 01.10.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 09.09. bis 13.09.2024, vom 16.09. bis 18.09.2024 und 20.09.2024 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 3 Arbeitstage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 01.10.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 5 Mio. €; Sachschäden mindestens 5 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 500.000,- €, Schlüsselverlustrisikoversicherung: mindestens 100.000,- €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
- Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
-- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
-- dass das Unternehmen im Besitz einer gültigen Zertifizierung gem. VDI 6022 oder vergleichbar ist, eine vergleichbare Zertifizierung ist zu benennen und vom Bieter zu begründen
-- dass das Unternehmen im Besitz der gültigen Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001 ist
-- dass das Unternehmen die namentliche Benennung von mind. 2 Personen, die als Objektleiter eingesetzt werden, auf Anforderung vornimmt, und als Qualifikation der Objektleiter eine Ingenieurausbildung oder eine als staatlich geprüfter Techniker, Meister, (DQR/EQR, mindestens Niveau 6) in einer dem technischen Gebäudebetrieb entsprechenden Fachrichtung nachweist
- dass das Unternehmen sicherstellt und auf Anforderung nachweist, dass alle als Haustechniker eingesetzten Mitarbeiter auch die erforderlichen fachlichen Kenntnisse für die Umsetzung der beschriebenen Leistungen haben
- dass das Unternehmen im Besitz des gültigen Zertifikats gem. ISO 27001 oder vergleichbar ist, eine ggf. vergleichbare Zertifizierung benennt und die Vergleichbarkeit begründet, der Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen
- dass das Unternehmen den Nachweis seiner Erfüllung von Mindestanforderungen zur Gewährleistung der Informationssicherheit (s. Formular „Angaben zur CAFM-Software“ – Anlage B-10) des vorgesehenen CAFM-Systems nach Aufforderung der Vergabestelle vorlegt.
- Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
-- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
-- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
-- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
-- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsart Technisches Gebäudemanagement von mindestens 3 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in € netto und Kostengruppenarten), Durchschnittlich eingesetzte Mitarbeiterzahl /Jahr, Leistungszeitraum, Leistungsart, zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
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