Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Das BfJ beabsichtigt, die Pflege und Weiterentwicklung des ZStV-Verfahrens neu zu vergeben.
Dies betrifft folgende Ausschlusskriterien: -Der Bieter bestätigt, dass er keine rechtskräftigen Verurteilungen oder rechtskräftigen Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG in den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist das Datum der Rechtskraft) gemäß § 123 GWB vorzuweisen hat. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines
vergleichbaren Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, und es ist nicht erforderlich, diesen vorzulegen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. - Der Bieter bestätigt, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. - Der Bieter bestätigt, dass er nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 5, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, gemäß § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, gemäß §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, gemäß § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetz-buches, gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 und 11, Abs. 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 10 und 11, Abs. 2 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von mindestens 150.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens
2.000.000,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 3 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes bestraft wor-den ist. - Der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen hat oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Ver-hinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder erwirken sollen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in einer Situation befindet, in der ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht. Ein solcher Konflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, was zu einer Wettbewerbsverzerrung geführt hätte. Eine solche Wettbewerbsverzerrung, die nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, liegt nicht vor. -Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Durchführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. Es kam weder zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge. Hinweis (vgl. § 126 GWB): Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungs-maßnahmen nach § 125 GWB ergriffen hat, darf es gem. § 126 GWB: 1. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, 2. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Zusammenhang mit dem Betrieb des ZStV-Verfahrens.
Die vollständige Leistungsbeschreibung nebst Anlagen wird den Teilnehmern
bereitgestellt, die zu Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Der Schutzbedarf des
IT-Verfahrens wird sowohl hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Datenintegrität und der
Verfügbarkeit mit hoch bewertet.
Das geschätzte Auftragsvolumen von 3.200 Personentagen für die Vertragslaufzeit von vier Jahren stellt einen Höchstwert dar und ist als Maximalrahmen zu verstehen, der nur bei tatsächlichen nachgewiesenem Bedarf vollständig abgerufen werden kann. Der Schätzwert stellt gleichzeitig auch den Höchswert dar.
2. Ausführungsbedingungen zum Russlandbezug
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/20141 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das
unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b
zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von Ziffer 1 eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt.
2. Eignungskriterium: Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 27001 oder vergleichbar
3. Eignungskriterium: Erfahrungen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen
Zu 2 - Eignungskriterium: Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 27001 oder vergleichbar, durch Vorlage einer aktuell gültigen, zeitlich befristeten Bescheinigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle.
Zu 3 - Eignungskriterium: Erfahrung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, nachzuweisen durch Eigenerklärung unter Nutzung des Formulars „Referenzen“, Anlage 7 (Angabe mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der letzten drei Kalenderjahre).
Mindestanforderung an die Erfahrung:
- Erfahrungen mit der Implementierung relationaler Datenbanksysteme in Softwareprojekten
- Erfahrungen mit der Entwicklung von Back-End-Applikationen zur Massendatenverarbeitung in C/C++ auf einem Unix- oder Linux-Betriebssystem
- Erfahrungen in der Integration der Suchsoftware Fuzzy!Double in ein Softwaresystem, einschließlich der Konfiguration und Anpassung der Phonetik, der Implementierung von Schnittstellen sowie der Bearbeitung von Suchergebnissen außerhalb der Suchsoftware im Softwaresystem
- Erfahrung in der Integration der Suchsoftware Tolerant Match in ein Softwaresystem, einschließlich der Konfiguration und Anpassung der Phonetik, der Implementierung und Anpassung von Schnittstellen sowie der Bearbeitung von Suchergebnissen außerhalb der Suchsoftware im Softwaresystem, gesammelt in mindestens einem abgeschlossenen Referenzprojekt.
- Erfahrungen in der Ablösung einer Suchsoftware eines Herstellers durch eine Suchsoftware eines anderen Herstellers und deren Integration in Softwaresysteme
- Erfahrungen mit Java EE (Version 7 oder neuer) und zugehörige Spezifikationen JSF, EJB und JPA
- Erfahrungen und Fähigkeiten im Einsatz von Werkzeugen und Methoden zur Qualitätssicherung für C/C++ -Anwendungen, insbesondere im Bereich Modul- und Integrationstests, statische Codeanalyse sowie Testabdeckungsmessung
- Erfahrungen und Fähigkeiten im Einsatz von Werkzeugen und Methoden zur Qualitätssicherung von JAVA-Anwendungen, insbesondere im Bereich Modul- und Integrationstests, statische Codeanalyse sowie Testabdeckungsmessung
- Erfahrung im Umgang mit dem Spring Framework
- Referenz/en aus denen hervorgeht, dass Erfahrung im Bereich Softwarepflege und Softwareweiterentwicklung mit der Programmiersprache Java vorliegen
- Referenz/en aus denen hervorgeht, dass Erfahrung im Bereich Softwareweiterentwicklung mit der Programmiersprache C++ vorliegen
- Referenz/en aus denen hervorgeht, dass Erfahrung im Bereich Softwareweiterentwicklung mit der Migration der Suchmaschine Fuzzy!Double zur Suchmaschine Tolerant Match vorliegen
- Referenz/en aus denen hervorgeht, dass Erfahrung im Bereich Softwareweiterentwicklung der Software eines Fachverfahrens mit Testmangementtools und/oder Teststools vorliegen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
2. Eignungskriterium: Mindestjahresumsatz
3. Eignungskriterium: Mindesteigenkapital
4. Eignungskriterium: Mindesteigenkapitalquote
5. Eignungskriterium: Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung
Zu 2 - Eignungskriterium: Mindestjahresumsatz i. H. v. 1.000.000,00 €, der auf Leistungen entfällt, die den ausgeschriebenen entsprechen, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Zu 3 - Eignungskriterium: Mindesteigenkapital i. H. v. 1.000.000.00 €, nachzuweisen durch Eigenerklärung für die letzten drei Geschäftsjahre
Zu 4 - Eignungskriterium: Mindesteigenkapitalquote i. H. v. 20%, nachzuweisen durch Eigenerklärung für die letzten drei Geschäftsjahre
Zu 5 - Eignungskriterium: Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 2 Mio. EUR pro Schadensfall für Sachschäden und mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall
für Vermögensschäden, nachzuweisen durch Eigenerklärung
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
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