Ausschreibungsdetails
Der Auftraggeber (AG) und Nutzer der Dienstliegenschaft Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn, beabsichtigt, Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaft an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer, (AN)) zu vergeben.
Durch die Vergabe an einen Dienstleister erwarten der AG den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten der bewachten Objekte gerecht zu werden, die Objekte entsprechend der sicherheitstechnischen und der geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkte unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen sowie Ordnung und Sicherheit aufrecht zu erhalten, Gefahren und Schäden abzuwenden und Menschen, Sach- und Vermögenswerte zu schützen. Die Leistungserbringung hat auf Grund der Außenwirkung für AG und Nutzer in sehr guter Qualität zu erfolgen. Ein freundliches und höfliches Auftreten sowie kompetente Auskünfte in Verbindung mit einem serviceorientierten Verhalten und entsprechendem äußeren Erscheinungsbild sind Grundsätze bei allen Handlungen des eingesetzten Personals des AN.
Die Auftragsausführung hat unter Beachtung der rechtlichen und technischen Standards ohne Waffeneinsatz zu erfolgen.
Der Auftraggeber (AG) und Nutzer der Dienstliegenschaft Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn, beabsichtigt, Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaft an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer, (AN)) zu vergeben.
Durch die Vergabe an einen Dienstleister erwarten der AG den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten der bewachten Objekte gerecht zu werden, die Objekte entsprechend der sicherheitstechnischen und der geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkte unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen sowie Ordnung und Sicherheit aufrecht zu erhalten, Gefahren und Schäden abzuwenden und Menschen, Sach- und Vermögenswerte zu schützen. Die Leistungserbringung hat auf Grund der Außenwirkung für AG und Nutzer in sehr guter Qualität zu erfolgen. Ein freundliches und höfliches Auftreten sowie kompetente Auskünfte in Verbindung mit einem serviceorientierten Verhalten und entsprechendem äußeren Erscheinungsbild sind Grundsätze bei allen Handlungen des eingesetzten Personals des AN.
Die Auftragsausführung hat unter Beachtung der rechtlichen und technischen Standards ohne Waffeneinsatz zu erfolgen.
Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung durch Übersendung eines aktuellen Belegs (nicht älter als sechs Monate vor dem Datum der Auftragsbekanntmachung zu diesem Vergabeverfahren) über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise (je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist).
a) Berufshaftpflichtversicherung
Erklärung, dass der Bieter über eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens EUR 1.000.000,00 für Personenschäden je Schadensfall sowie in Höhe von mindestens EUR 1.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall verfügt oder eine solche jedenfalls im Fall der Auftragserteilung abschließen wird. Dabei ist auf Anforderung des Auftraggebers der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Zum Nachweis einer entsprechenden Versicherung sind die entsprechenden Angaben/Kreuze in dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ zu machen und ein entsprechender Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
b) Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich
Erklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Dabei gilt folgende Mindestanforderung: Umsatz im genannten Tätigkeitsbereich pro Jahr mindestens jeweils EUR 1.000.000 (netto).
Nachweis über mindestens drei geeignete (vergleichbare) Referenzen (Mindestreferenzen) über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Leistungen mit einer Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistung. Es ist hierfür das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden. Sofern ein Bieter zu den Referenzen weitergehende Angaben machen möchte, kann er dies auf einer gesonderten Darstellung tun; auf diese Darstellung ist explizit Bezug zu nehmen.
Die Angaben zum Auftraggeber (Referenzgeber) der jeweiligen Referenz müssen die Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber nebst dessen aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) umfassen.
Sofern die Überprüfung einer oder mehrerer Referenzen ergibt, dass die angegebene Referenzleistung für den referenzgebenden Auftraggeber nicht zufriedenstellend ausgeführt worden ist, wird dieses Ergebnis bei der Prognose, ob aufgrund der bisherigen Tätigkeiten die Erwartung begründet ist, dass der Bieter die (späteren) Leistungen ordnungs- und fachgerecht erbringen wird, negativ berücksichtigt werden (sog. Negativreferenz). Als Teil der Prognosegrundlage unter Berücksichtigung aller vorgelegten Eignungsnachweise können eine oder mehrere Negativreferenzen dazu führen, dass die Bietereignung für die (spätere) Phase der Leistungserbringung verneint wird. Eine Negativreferenz stellt in keinem Fall eine geeignete Referenz dar.
a) Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
Der Bieter bzw. das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft hat unter Verwendung des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung“ Erklärungen zu dem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe, abzugeben.
b) Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters
Es sind Bieterangaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters zu tätigen. Hierfür ist das Formblatt „Abfrage Wettbewerbsregister“ zu verwenden.
c) Erklärung zu Russland
Der Bieter bzw. das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft hat unter Verwendung des Formblatts „Eigenerklärung VO EU 2022-576“ Erklärungen zum Russland-Bezug abzugeben.
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG
Im Objekt bestehet eine erhöhte Anforderung an die Sicherheit und den Geheimschutz.
Aus diesem Grund wird das gesamte eingesetzte Personal nach § 9 SÜG überprüft.
Das eingesetzte Personal muss zu einer § 9 SÜG Überprüfung bereit und geeignet sein. Ein Reservepool an nach § 9 SÜG überprüftem Personal ist vorzuhalten, um Krankheitsbedingte Ausfälle abzudecken.
Personal, das bei Dienstantritt noch nicht nach § 9 SÜG überprüft ist, muss nach § 8 SÜG oder nach § 7 LuftSiG überprüft sein. Zum Dienstantritt sind noch mindestens sechs Monate gültige Belege dieser Überprüfungen vorzulegen.
Die Erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG wird vom AG eingeleitet.
(mit Eintragungen des Bieters bzw. der Bietergemeinsschaft)
• Dokument 01.01 – Eigenerklärung zur Eignung
(mit Eintragungen des Bieters bzw. der Bietergemeinsschaft – Hinweis: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinsaft ist dieses Dokument von jedem Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen)
• Dokument 01.02 – Eigenerklärung VO EU 2022-576
(mit Eintragungen des Bieters bzw. der Bietergemeinsschaft – Hinweis: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinsaft ist dieses Dokument von jedem Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen)
• Dokument 01.03 – Anlage zur Eigenerklärung zu VO EU 2022/576
(ohne Eintragungen des Bieters bzw. der Bietergemeinsschaft)
• Dokument 01.04 – Informationen zur Abfrage beim Wettbewerbsregister
(mit Eintragungen des Bieters bzw. der Bietergemeinsschaft – Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, auf dessen bzw. deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister vornehmen. Zusätzlich behält sich der Auftraggeber vor, eine Abfrage beim Gewerbezentralregister vorzunehmen)
• Dokument 01.05 – Eigenerklärung Bietergemeinschaft
(mit Eintragungen der Bietergemeinsschaft – Hinweis: nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinsaft einzureichen)
• Dokument 01.06 – andere Kapazitäten / Eignungsleihe
(mit Eintragungen des Bieters bzw. der Bietergemeinsschaft – Hinweis: Nur im Falle eines Rückgriffs auf Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. Eignungsleihe oder Unterauftragnehmereinsatz) einzureichen)
• Dokument 01.07 – Verpflichtungserklärung andere Unternehmen
(mit Eintragungen des anderen Unternehmens – Hinweis: Nur im Falle eines Rückgriffs auf Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. Eignungsleihe oder Unterauftragnehmereinsatz) einzureichen; für jedes andere Unternehmen ist eine eigene Verpflichtungserklärung einzureichen)
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/
Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
hin.
Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antragein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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