Ausschreibungsdetails
- Abfallwirtschaft, Kreislaufwirtschaft
- Vor- und nachsorgender Bodenschutz
- Wasserwirtschaft (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, wassergefährdende Stoffe)
- Immissionsschutz und Luftreinhaltung
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Klimawandel und erneuerbare Energien
- Chemikaliensicherheit
- Umweltradioaktivität, Strahlenschutz
- gentechnische Analysen.
Im Rahmen der Tätigkeiten betreibt das LAU landesweite Messnetze zu Luftqualität, Bodenzustand und Umweltradioaktivität. Es erfasst ebenso die Fauna und Flora von Sachsen-Anhalt. Die Fachleute des LAU liefern Aussagen über den Zustand von Ökosystemen, untersuchen schädlichen Lärm, Erschütterungen, Licht und elektromagnetische Felder. In den eigenen Laboren werden Umweltproben auf chemische, radiologische oder biologische Kenngrößen analysiert.
Die LAU-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter erheben eine Vielzahl von Daten über den Zustand der Umwelt, bereiten diese auf und bewerten sie. Bei Bedarf werden neue analytische Verfahren entwickelt und getestet. Über die Ergebnisse dieser Arbeit informiert das LAU Fachkreise und die Öffentlichkeit auf der eigenen Website, in Publikationen, Veranstaltungen und Presseinformationen.
Im LAU werden gegenwärtig nahezu alle umweltspezifischen Fachinformationssysteme (FIS) für die behördliche Arbeit in einem Umweltinformations- und Managementsystem (UMS) als Desktop-Applikationen geführt. Jedes FIS bildet den Rahmen für einzelne fachspezifische Anwendungen, sog. Segmente. In Summe arbeiten derzeit etwa 1.000 Nutzerinnen und Nutzer in unterschiedlichen Behörden mit über 20 Segmenten der jeweiligen FIS des UMS. Ziel des UMS ist die Speicherung, Aufbereitung und Bereitstellung von Umweltinformationen vorrangig für Experten der einzelnen Umwelt- und Vollzugsbehörden. Daneben ist die Versorgung mit Umweltinformationen von weiteren Akteuren wie Politik und Wirtschaft ebenso möglich.
Umweltdaten werden mit geographischem Bezug zentral gespeichert, verwaltet, editiert, verknüpft und abgerufen. Darüber hinaus können Daten mit Bezug zur Umwelt im- und exportiert werden. Analysen sind möglich und schließlich können Belege, Urkunden, Genehmigungen und Begleitscheine erzeugt werden. Die Verwendung von digitalen Karten in den FIS des UMS eröffnet Fachanwendern nicht nur die Möglichkeit, Umweltinformationen thematisch sortiert mit raumbezogenem Kontext zu visualisieren. Sie hilft auch, die Daten besser zu erfassen und ist deswegen einem ganzheitlichen Verständnis oftmals förderlich.
Im Zuge der Digitalisierungsoffensive des Landes Sachsen-Anhalt ist in den letzten vier Jahren begonnen worden, das Umweltmanagementsystem zukunftssicher weiterzuentwickeln. Das bedeutet insbesondere, dass sich die verschiedenen Fachinformationssysteme sukzessive weg von monolithischen Desktop-Softwarestrukturen bewegen. Stattdessen geht die Weiter¬entwicklung des UMS hin zu flexiblen, voneinander unabhängigen, dabei trotzdem über Dienste und Services vernetzten Applikationen auf Basis von modernen Webtechnologien.
Aus technischer Sicht handelt es sich beim UMS um ein objektrelationales Datenbanksystem. Dieses wird am Standort Halle (Saale) vom LAU als Server-Cluster im Intranet betrieben. Zusätzlich existieren bereits erste Anwendungen, die in einer Cloud betrieben werden und sich mit der Intranet-Umgebung synchronisieren lassen. Die Arbeit mit den Umweltdaten und dem Datenbanksystem erfolgt über ein Portfolio aus Standard- und Spezialsoftware aus dem Datenbank- und dem Umweltbereich.
Die Weiterentwicklung zum UMS erfolgt in Form eines Rahmenvertrags, der für die Erstellung von fachlichen Konzepten und deren Umsetzung durch Programmierung (Prototyp-Erstellung) genutzt wird. Über den Rahmenvertrag sollen innerhalb des UMS Fachinformationssysteme aus den LAU-Fachbereichen für Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz und Wasser auf moderne Webbrowser-basierte Software umgestellt werden.
Die Entwicklung der neuen Software soll für die einzelnen Fachinformationssysteme eingangs genannter Fachbereiche grundsätzlich unabhängig voneinander erfolgen. Darüber hinaus wird mit einigen Entwicklungen erst mit Verzögerung begonnen werden können, da die einzelnen Komponenten teilweise miteinander verbunden werden müssen. In der Konsequenz werden die Haushaltsmittel nicht gleichmäßig anteilig für die einzelnen Kalenderjahre zum Abruf bereitgestellt. Stattdessen ergibt sich eine Aufteilung, wie sie im Gantt-Diagramm in Anhang (UMS_Planung_GanttChart.xlsx) dargestellt ist.
In den Jahren 2025 bis 2029 stehen dem Auftraggeber Mittel in folgender Höhe zur Verfügung:
2025: 235.000,00 €
2026: 652.500,00 €
2027: 330.000,00 €
2028: 285.000,00 €
2029: 180.000,00 €
Innerhalb der Laufzeit des Rahmenvertrages ist der Auftraggeber berechtigt über Einzelabrufe die gewünschte Leistung (Konzeption, Umsetzung) beim Auftragnehmer abzurufen. Abrufe aus dem Rahmenvertrag erfolgen stets durch Einzelabrufe durch den AG in Form eines EVB-IT Dienst- oder Werksvertrag (z. B. EVB-IT Dienstleistungs- oder Erstellungsvertrag). Dabei ist es grundsätzlich möglich, dass mehrere Abrufe gleichzeitig erfolgen. Vor dem jeweiligen Abruf stimmen sich AG und AN zunächst über die Inhalte des jeweiligen Abrufs gemeinsam ab.
Vom AN werden folgende Beratungs- und Unterstützungsleistungen in allen Phasen eines Projektes erwartet:
- Open Source-Ansatz: Der AG und das Land Sachsen-Anhalt haben in ihrer IT-Strategie („Sachsen-Anhalt Digital 2030“) die konsequente Standardisierung von Soft- und Hardware sowie den Einsatz von offenen Standards und Open-Source-Produkten in der Landesverwaltung festgelegt.
- Identifizierung und Authentifizierung: Sofern für die Nutzung der digitalen Lösung eine Identifizierung des Nutzers erforderlich wird, muss stets der Einsatz bundesweit verfügbarer Standardkomponenten geprüft werden. Jedenfalls ist hinsichtlich Identifizierung und Authentifizierung die eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (Verordnung EU Nr. 910/2014) zu berücksichtigen. Authentifizierung und Autorisierung sollen einheitlich geregelt werden (s. Kap. 2.4).
- Drittanbieter-Bibliotheken: Diese müssen aus vertrauenswürdigen Quellen stammen, fortlaufend gepflegt werden und dürfen keine Sicherheitslücken (CVE) enthalten, womit eine Versionskontrolle erforderlich wird. Der Entwickler hat dies bei jedem Release (Softwarestand) zu überprüfen und zu garantieren.
Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister
ODEr
Betrieb ist in das Berufsregister des Sitzes eingetragen
ODER
Bei Nichtvorliegen oben benannter Anforderungen: anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung
(siehe II. der Eigenerklärung zur Eignung - Anlage 08)
Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt: 500.000,00 €
UND
Interessentenunternehmen hat in den vergangen 3 Jahren immer min. 10 festangestellte Mitarbeiter darunter 5 mit Programmiererfahrung im Seniorlevel Bereich
(siehe III. der Eigenerklärung zur Eignung - Anlage 08)
2. Ich wir verfüge/ wir verfügen über mindestens 5 Jahre nachweisbare Praxiserfahrung mit Client-Server Softwarearchtekturen insbesondere in Verbindung mit Webtechnologien
3. Ich wir verfüge/ wir verfügen über nachweisbare mehrjährige Praxiserfahrung bei der Entwicklung und Umsetzung WebGIS Applikationen und Geodienste
4. Ich wir verfüge/ wir verfügen über mindestens 3 Jahre nachweisbare Praxiserfahrung bei der Umsetzung von browserbasierten Webapplikationen zur manuellen und automatisierten Datenerfassung
5. Ich wir verfüge/ wir verfügen über min. 3 Jahre nachweisbare Praxiserfahrung beim Erstellen von Software auf Basis von Microservices
6. Ich wir verfüge/ wir verfügen über mehrjährige Praxiserfahrung bei der Programmierung von Containersoftware
7. Ich wir verfüge/ wir verfügen über
8. Dem Angebot liegen mindestens drei vollständige Referenzexemplare, welche vergleichbare Realisierungen aus seinem Portfolio ausführlich beschreibt, bei.
9. Interessentenuntnehmen verfügt über First- , Second- und Thirdlevel Supportunterstützung für Softwarewartung/-pflege
10. Bieter setzt für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Rollen ausschließlich Personal ein, welches Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau eines Muttersprachlers oder C2 gem. dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen hat.
(siehe IV. der Eigenerklärung zur Eignung - Anlage 08)
Projektorganisation [35%]
Darstellung der Herangehensweise des geplanten Vorgehens zur Auftragsdurchführung [25%]
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Aktuell befindet sich das UMS in der Übergangsphase von einer reinen Desktop-Software, die technologisch als nicht mehr zeitgemäß gilt, hin zu webbasierter Technik. Aus diesem Grund sind gegenwärtig grundsätzlich zwei unterschiedliche Systeme für das UMS im Einsatz. Dabei bildet das technisch gesehen moderne, auf Webtechnologien basierte UMS den Rahmen, in den alle zukünftigen Software-Weiterentwicklungen passen müssen.
Die Entwicklung der neuen Software soll zunächst für die einzelnen Fachinformationssysteme eingangs genannter Fachbereiche grundsätzlich unabhängig voneinander erfolgen. Allerdings wird mit einigen Entwicklungen erst mit Verzögerung begonnen werden können, da die einzelnen Komponenten teilweise miteinander verbunden werden müssen.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Weiterentwicklung des oben beschriebenen sehr komplexen Gesamtsystems, welches von einer Vielzahl von Nutzern aus unterschiedlichen Behörden hat. Bei der Planung dieser Maßnahme wurde von einem Zeitraum von 5 Jahren ausgegangen. Ein Zeitraum von 48 Monaten erschien hingegen unrealistisch. Da es sich um ein Gesamtsystem handelt, wurde von einer Einzelauftragsvergabe abgesehen und eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit gewählt, die ausnahmsweise von der maximalen Laufzeit von 48 Monaten abweicht, wobei sich diese Verlängerung aus den Besonderheiten des Auftragsgegenstandes ergibt.
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