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Rahmenvertrag Social Media

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06.08.2024 (letzte Änderung am 23.10.2024)

16.09.2024 23:59

ZVS-04812-9/10

1

Verfahren

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

23.10.2024 10:51

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Art des öffentlichen Auftraggebers: Oberste Bundesbehörde
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Rahmenvertrag Social Media
Beschreibung: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist thematisch verantwortlich für die Grundsatzfragen des Sozialstaats und der Arbeitswelt sowie der Digitalen Arbeitsgesellschaft, für Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung und Fachkräftesicherung, für Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Sozialversicherung, Alterssicherung, Teilhabe und Belange von Menschen mit Behinderungen, Soziale Entschädigung, Sozialhilfe, europäische und internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik sowie ESF.
Das BMAS ist in drei sozialen Netzwerken aktiv: Facebook, Instagram und X. Zudem ist das BMAS auf LinkedIn und Xing vertreten, vornehmlich für Employer-Branding und Recruiting. Das inhaltliche Spektrum sowie die Schlagzahl der Beiträge hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Dabei ist der Fokus immer stärker auf Bewegtbild gerückt. Dies gilt es, weiter auszubauen. Die Social-Media-Auftritte sind ein integraler Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit des BMAS. Ziele, Aufgaben und Leistungen des BMAS sollen aktiv, strategisch, aktuell, zielgruppengerecht und dialogorientiert auch über die Sozialen Medien kommuniziert werden.
Das BMAS vergibt die Dienstleistung über die redaktionelle Unterstützung und technische Betreuung der Social-Media-Kanäle des Ministeriums mit folgendem Leistungsspektrum: Projektmanagement, Strategische Weiterentwicklung, Redaktionelle Tätigkeiten, Social-Media Advertising, Community Management, Barrierefreiheit und Monitoring & Reporting. Die zu erbringende Dienstleistung versteht sich als Full-Service-Lösung. Die Unterbreitung von Angeboten für nur einen Teil der Dienstleistung ist nicht möglich.
Es sind alle Auftritte in den Sozialen Medien mit kreativen Ansätzen, in hoher Qualität, mit hoher Verfügbarkeit und den aktuellen rechtlichen Anforderungen an Barrierefreiheit, Datenschutz und die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung entsprechend zu betreuen. Die geforderten einzelnen Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung ausführlich dargelegt. Die ermittelte Abnahmemenge für die redaktionelle und technische Betreuung der Social-Media-Kanäle des BMAS beträgt für die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich der Verlängerungsoption maximal 8 Millionen Euro.
Kennung des Verfahrens: 3b9a4840-b2cf-4aa8-a51e-eaa36ad851f9
Interne Kennung: ZVS-04812-9/10
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 79416000 Öffentlichkeitsarbeit
2.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6 Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Betrug oder Subventionsbetrug: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Bildung krimineller Vereinigungen: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Bildung terroristischer Vereinigungen: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Insolvenz: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Interessenkonflikt: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Rein nationale Ausschlussgründe: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Schwere Verfehlung: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Zahlungsunfähigkeit: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001
Titel: „Rahmenvertrag Social Media“
Beschreibung: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist thematisch verantwortlich für die Grundsatzfragen des Sozialstaats und der Arbeitswelt sowie der Digitalen Arbeitsgesellschaft, für Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung und Fachkräftesicherung, für Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Sozialversicherung, Alterssicherung, Teilhabe und Belange von Menschen mit Behinderungen, Soziale Entschädigung, Sozialhilfe, europäische und internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik sowie ESF.
Das BMAS ist in drei sozialen Netzwerken aktiv: Facebook, Instagram und X. Zudem ist das BMAS auf LinkedIn und Xing vertreten, vornehmlich für Employer-Branding und Recruiting. Das inhaltliche Spektrum sowie die Schlagzahl der Beiträge hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Dabei ist der Fokus immer stärker auf Bewegtbild gerückt. Dies gilt es, weiter auszubauen. Die Social-Media-Auftritte sind ein integraler Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit des BMAS. Ziele, Aufgaben und Leistungen des BMAS sollen aktiv, strategisch, aktuell, zielgruppengerecht und dialogorientiert auch über die Sozialen Medien kommuniziert werden.
Das BMAS vergibt die Dienstleistung über die redaktionelle Unterstützung und technische Betreuung der Social-Media-Kanäle des Ministeriums mit folgendem Leistungsspektrum: Projektmanagement, Strategische Weiterentwicklung, Redaktionelle Tätigkeiten, Social-Media Advertising, Community Management, Barrierefreiheit und Monitoring & Reporting. Die zu erbringende Dienstleistung versteht sich als Full-Service-Lösung. Die Unterbreitung von Angeboten für nur einen Teil der Dienstleistung ist nicht möglich.
Es sind alle Auftritte in den Sozialen Medien mit kreativen Ansätzen, in hoher Qualität, mit hoher Verfügbarkeit und den aktuellen rechtlichen Anforderungen an Barrierefreiheit, Datenschutz und die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung entsprechend zu betreuen. Die geforderten einzelnen Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung ausführlich dargelegt. Die ermittelte Abnahmemenge für die redaktionelle und technische Betreuung der Social-Media-Kanäle des BMAS beträgt für die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich der Verlängerungsoption maximal 8 Millionen Euro.
Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Teilnahmeunterlagen
Interne Kennung: ZVS-04812-9/10
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 79416000 Öffentlichkeitsarbeit
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit beträgt zunächst 3 Jahre; sowie 2 Verlängerungsoptionen von jeweils 6 Monaten
5.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-01+01:00
Enddatum der Laufzeit: 2029-02-28+01:00
Laufzeit: 4 YEAR
Laufzeit: 4
5.1.4 Verlängerung
Verlängerungen - maximale Anzahl: 2
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis der Kompetenz und Erfahrung des Teilnehmers sowie Angaben und Nachweise zur Projektleitung und Stellvertretung
Beschreibung: Zur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung notwendig. Sämtliche zu Nr. 1. und Nr. 2. geforder-ten Nachweise sind durch Eigenerklärungen zu erbringen. Gegebenenfalls müssen auf Verlan-gen entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden.

1. Nachweise und Kompetenzen
1.1 Erfahrung bei der Entwicklung von Social-Media-Strategien
1.2 Erfahrung im Bereich der politischen Kommunikation
1.3 Erfahrung im Bereich des Community-Managements und der Krisenkommunikation
1.4 Erfahrung in der Entwicklung von Texten im politischen Umfeld und für Ministerial-verwaltungen
1.5 Erfahrung mit der barrierefreien Gestaltung (gem. BITV 2.0) im Social Web
1.6 Erfahrung bei der Produktion von Bewegtbild
1.7 Erfahrung bei der Erstellung von Informationsgrafiken und Illustrationen
1.8 Erfahrung mit Social Media Advertising
1.9 Erfahrung bei der Evaluation von Kommunikationsmaßnahmen

Die zu Nr. 1.1 bis 1.9 geforderten Nachweise des Teilnehmers sind in folgenden Referenzlisten aufzuführen:
A) Referenzliste von vergleichbaren Projekten aus den letzten drei Jahren (Realisierung von Social Media Projekten)
B) Referenzliste über die Zusammenarbeit mit öffentlich-rechtlichen Auftraggebern (Reali-sierung von Social Media Projekten)

Dabei kann eine Referenz auch mehrere oder alle der geforderten Kompetenzen umfassen.
Es ist jeweils konkret anzugeben, welche Kompetenz mit der jeweiligen Referenz nachgewiesen wird.
Die Nachweise können durch Eigenerklärungen erfolgen. Die Vorlage entsprechender Bescheinigungen ist nur auf Verlangen erforderlich.

2. Angaben und Nachweise zu Projektleitung, Redaktion, Grafik/Bewegtbild, Community Management und Online Marketing:
2.1. Projektleitung und Stellvertretung, Redaktion, Grafik/Bewegtbild, Community Manage-ment und Online Marketing sind namentlich zu benennen.
2.2. Nachweise zu Qualifikation und beruflicher Erfahrung der unter Nr. 2.1 genannten und verantwortlichen Personen sind zu erbringen.
• Die Projektleitung muss zu Vertragsbeginn mindestens eine dreijährige Berufserfah-rung mit Leitungsverantwortung bei Aufgaben im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung genannten Themen und Aufgaben nachweisen. Die Projekt-leitung muss seit mindestens einem Jahr hauptberuflich bei der Auftragnehmerin tä-tig sein.
• Die eingesetzten Personen für Redaktion, Grafik/Bewegtbild, Community Manage-ment und Online Marketing und die Stellvertretung der Projektleitung müssen min-destens eine dreijährige Berufserfahrung für ihren in der Leistungsbeschreibung ge-nannten Themen- und Aufgabenbereich nachweisen. Die eingesetzten Personen sollen seit mindestens einem Jahr hauptberuflich bei der Auftragnehmerin tätig sein.

Die persönlichen Nachweise für die genannten Personen sind jeweils in einer Liste zusammen zu stellen. Dabei kann ein Nachweis auch mehrere oder alle der genannten Aufgabenbereiche umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welcher Nachweis welchen Bereich betrifft.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Aufgabenlösung
Beschreibung: Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine Aufgabe zu lösen und die Aufgabenlösung (als separates Dokument von max. 4 DIN A4-Seiten) zu der in der Aufgabenbeschreibung umrissenen Aufgabe vorzulegen. Anhand der eingereichten Aufgabenlösung werden unter den geeigneten Bewerbungen diejenigen ausgesucht, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Aufgabenlösung sein. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Aufgabenlösung eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Aufgabenlösung führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 6
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-09-10+02:00 23:59:00+02:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=700616,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2024-09-16+02:00 23:59:00+02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6 MONTH
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen nur im Rahmen des § 56 VgV. Siehe hierzu auch den Hinweis in Dokument 1 - Aufforderungsschreiben
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt als Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Organisationen
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Identifikationsnummer: 022899-527-0
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de
Telefon: 022899-527-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Angebote entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt als Vergabekammer des Bundes
Identifikationsnummer: 0228-9499-0
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de
Telefon: 0228-9499-0
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5772d114-3892-4dc6-bf23-7d0d5c3bc5c7 - 05
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-08-05+02:00 00:00:00+02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung


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