Ausschreibungsdetails
Als Zwischennutzung soll diese im Jahr 2028 der Landesgartenschau als Blumenhalle dienen.
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Für eine nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung soll ein innovatives, wirtschaftliches und flexibles Konzept für die künftige Nutzung der Sheddachhalle erarbeitet werden. Dabei soll das bereits für die Landesgartenschau entwickelte Entwurfskonzept des Außenraums als Grundlage dienen.
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Die Gebäudeplanung erarbeitet derzeit ein Nutzungskonzept in Varianten, aus denen dann eine Variante für die spätere Nutzung ausgewählt werden soll.
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Aufgabe des Fachplaners ist die Planung der TECHNISCHEN AUSRÜSTUNG ELT, Anlagengruppen 4, 5 und 6
§§ 53-56 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für den Umbau und die Nutzungsänderung.
Zunächst erfolgt eine Analyse der vorhandenen technischen Infrastruktur Elektroanlagen.
Anschließend werden in enger Abstimmung mit dem Bauherrn und anderen Fachplanern die spezifischen Anforderungen für die neue Nutzung ermittelt.
Darauf aufbauend wird ein Konzept zur Anpassung oder Erneuerung der technischen Anlagen unter Berücksichtigung von Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit, Komfort, Sicherheit und Nachhaltigkeit erstellt.
In Zusammenarbeit mit Architekten und Fachplanern wird dieses Konzept nahtlos in das Gesamtkonzept integriert. Es wird eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die Material-, Arbeits- und Nebenkosten umfasst.
Dabei werden alle relevanten gesetzlichen Vorschriften und Normen berücksichtigt. Nachhaltige Technologien zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Umweltbelastung werden berücksichtigt.
Abschließend erfolgt die Koordination und Überwachung aller planungsrelevanten Aktivitäten zur Sicherstellung der Termin- und Budgeteinhaltung. Die erfolgreiche Planung gewährleistet eine effiziente, komfortable und sichere Nutzung des Bestandsgebäudes nach neuen Anforderungen und aktuellen Standards.
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Während der Landesgartenschau müssen die Anforderungen von „Grundsätzen für die Durchführung von Landesgartenschauen in Thüringen“ für Ausstellungsbereiche umgesetzt werden.
Für Hallenschauen mit wechselnden gärtnerischen und floristischen Themen, sind demnach geeignete Räumlichkeiten (ca. 1.000 bis 1.500 qm) mit der erforderlichen Technikausstattung und geeigneten Lichtverhältnissen zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren ist eine teilweise gastronomische Nutzung ein wesentlicher Bestandteil.
Es ist unerlässlich, unverzüglich mit den Planungsleistungen zu beginnen, um den angestrebten Bauzeitenplan einhalten zu können:
KW 23 - 47 Vorbereitung/ Durchführung VgV Verfahren
Nov.24 - Dez.24 Umsetzung LP1 / LP2
Jan.25 – Feb.25 Umsetzung LP3
Feb.25 – Apr.25 Umsetzung LP4
Mai 25 – Sep.25 Umsetzung LP5
Okt.25 – Nov.25 Umsetzung LP6
Dez.25- Apr.26 Umsetzung LP7
Mai 26 – Sep.27 Umsetzung LP8
Okt.28 – Mär. 29 Weiterführung Umsetzung LP8
Apr. 2029 Umsetzung LP9
Als Zwischennutzung soll diese im Jahr 2028 der Landesgartenschau als Blumenhalle dienen.
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Für eine nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung soll ein innovatives, wirtschaftliches und flexibles Konzept für die künftige Nutzung der Sheddachhalle erarbeitet werden. Dabei soll das bereits für die Landesgartenschau entwickelte Entwurfskonzept des Außenraums als Grundlage dienen.
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Die Gebäudeplanung erarbeitet derzeit ein Nutzungskonzept in Varianten, aus denen dann eine Variante für die spätere Nutzung ausgewählt werden soll.
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Aufgabe des Fachplaners ist die Planung der TECHNISCHEN AUSRÜSTUNG ELT, Anlagengruppen 4, 5 und 6
§§ 53-56 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für den Umbau und die Nutzungsänderung.
Zunächst erfolgt eine Analyse der vorhandenen technischen Infrastruktur Elektroanlagen.
Anschließend werden in enger Abstimmung mit dem Bauherrn und anderen Fachplanern die spezifischen Anforderungen für die neue Nutzung ermittelt.
Darauf aufbauend wird ein Konzept zur Anpassung oder Erneuerung der technischen Anlagen unter Berücksichtigung von Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit, Komfort, Sicherheit und Nachhaltigkeit erstellt.
In Zusammenarbeit mit Architekten und Fachplanern wird dieses Konzept nahtlos in das Gesamtkonzept integriert. Es wird eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die Material-, Arbeits- und Nebenkosten umfasst.
Dabei werden alle relevanten gesetzlichen Vorschriften und Normen berücksichtigt. Nachhaltige Technologien zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Umweltbelastung werden berücksichtigt.
Abschließend erfolgt die Koordination und Überwachung aller planungsrelevanten Aktivitäten zur Sicherstellung der Termin- und Budgeteinhaltung. Die erfolgreiche Planung gewährleistet eine effiziente, komfortable und sichere Nutzung des Bestandsgebäudes nach neuen Anforderungen und aktuellen Standards.
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Während der Landesgartenschau müssen die Anforderungen von „Grundsätzen für die Durchführung von Landesgartenschauen in Thüringen“ für Ausstellungsbereiche umgesetzt werden.
Für Hallenschauen mit wechselnden gärtnerischen und floristischen Themen, sind demnach geeignete Räumlichkeiten (ca. 1.000 bis 1.500 qm) mit der erforderlichen Technikausstattung und geeigneten Lichtverhältnissen zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren ist eine teilweise gastronomische Nutzung ein wesentlicher Bestandteil.
- Nachweis Berufszulassung über berufliche Befähigung als Eintrag in ein Berufsregister (z. B. Thüringer Ingenieurkammer-Bau) als Anlage Nr. 7 a
- Nachweis Berufzulassung über berufliche Befähigung als Studiennachweis als Anlage Nr. 7 b
- Nachweis Berechtigung Erstellung von Planungen von BMA- und SAA-Anlagen gem. DIN 1467 als Anlage Nr. 7 c
- falls zutreffend: nur für Bewerber, deren Herkunftsland außerhalb Deuschlands liegt: Nachweis Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung nach der
Richtlinie 2005/36/EG ist gewährleistet und im Auftragsfall werden die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt als Anlage Nr. 7 d
- falls zutreffend: Nachweis Voraussetzung für den genannten Berufsstand für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft als Anlage Nr. 7 e
- falls zutreffend: Nachweis Voraussetzung für den genannten Berufsstand für jeden anderen Unternehmer, deren Kapazität man sich im Rahmen der
Eignungsleihe bedient als Anlage Nr. 7 f
- falls zutreffend: nur bei Bewerbern nach §43 Abs.1 VgV – Juristische Personen – Erklärung/Erklärungen über die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen (Gesellschafter, bevollmächtigte/r Vertreter, der/die verantwortliche/n Projektbearbeiter), die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen und die an die natürlichen Personen gestellten Anforderung erfüllen als Anlage Nr. 7 g
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Arbeits- und Bewerbergemeinschaften
Bei Anträgen von Bewerbergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Antrag die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen. Mit dem Antrag ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkungen Zahlungen anzunehmen sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsmäßige Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Kenntnisse und Anwendungserfahrungen zu erbringen.
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Referenzeigenschaften:
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Grundlegende Referenzeigenschaften:
1. Anrechenbare Kosten: mindestens 140.000,00 € (40% KG 400)
2. Techn. Anforderungen (Honorarzone): II - III
3. Erbrachte Grundleistungen nach §§ 53 - 56 HOAI: Lph. 2 - 8
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ggf. Besondere und/oder tiefergehende Referenzeigenschaften:
4. Erbrachte Besondere Leistungen nach Anlage 15 HOAI: Planung von BMA und SAA-Anlagen, Bestandsaufnahme, zeichn. Darstellung und nachrechnen vorhandener Anlagen
5. tiefergehende Referenzeigenschaften: Besondere Art der Nutzung (Industriehalle, Versammlungsstätten); Ergänzende Anforderungen (Umbau im Bestand, Umnutzung von Gebäuden); Spezielle Anforderungen (Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen - Erdungsanlagen, Außenbeleuchtungsanlagen, Kompakt-Transformationsstationen; Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechn. Anlagen - Elektroakustische Anlagen, Medien- und/oder Bühnentechnik, Objektüberwachungsanlagen; Anlagengruppe 6: Förderanlagen - Fahrtreppen/Überladebrücken/Hub- oder Behindertenhubbühnen)
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Die Referenzeigenschaften nach Ziff. 1 bis 3 müssen als Nachweis der Kompetenz für die ausgelobte Dienstleistung in mindestens einer Referenz erfüllt werden.
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Gegebenenfalls weitere gewünschte Referenzeigenschaften (Ziff. 4 und 5) sind zusammen mit der Referenz zum Nachweis der Kompetenz oder ggf. mit zusätzlichen Referenzen (gem. Anlage 12.1 bis 12.n) nachzuweisen.
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Das Referenzprojekt darf nicht älter als 5 Jahre sein.
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Die Referenzprojekte sind auf der entsprechenden Anlage 12.1 bis 12.n zu charakterisieren:
- Projektbezeichnung
- Kurzbeschreibung des Referenzprojekts mit wesentlichen Merkmalen
- Auftraggeber (mit Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners)
- Planungszeitraum
- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI
- Anrechenbare Kosten (DIN 276-1, 2008-12) gem. Vertrag netto oder Nettobetrag des Honorars EUR
- Honorarzone nach HOAI (Erbrachte Besondere Leistungen nach Anlage 15 HOAI, Erbrachte weitere zusätzliche Leistungen
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Je Referenz sind maximal 3 zusätzliche DIN A4-Seiten mit weiteren Projektangaben (z. B. textl. Beschreibung, Planausschnitte, Fotodokumentation) hiter dem jeweiligen Formblatt beizufügen.
Angaben/Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers brutto in den letzten drei Geschäftsjahren
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2. Jahresumsatz des Bewerbers bezogen auf Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Dienstleistung vergleichbar sind
Angaben/Erklärung über den Jahresumsatz des Bewerbers brutto in den letzten drei Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung (Planung Technische Ausrüstung TA - ELT, Anlagengruppen 4, 5 und 6 nach §§ 53 - 56 i. V. m. Anlage 15 HOAI) vergleichbar sind.
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3. Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Leistungen (Personalbedarf) in den letzten 3 Jahren
Erklärung zur Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Leistungen (Personalbedarf) in den letzten 3 Jahren
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Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mind. 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 500.000,00 Euro für sonstige Schäden, zweifache Maximierung im Schadenfall
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Werden die Deckungssummen für Personenschäden und sonstige Schäden und die geforderte Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder im Auftragsfall eine projekt-/objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird.
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Kopie Versicherungsschein
oder
Erklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung entsprechend den Forderungen der Auftragsbekanntmachung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen
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Bei Bewerber-/Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen.
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Nachweis stete Erfüllung steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Abgabenverpflichtungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBS) des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Nachweis Erfüllung steuerliche Verpflichtungen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBS) der Krankenkasse(n) (Nachweis Erfüllung Abgabe Sozialversicherungsbeiträge)
alternativ können anstatt der UBS auch entsprechende Bescheinigungen des Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers vorgelegt werden
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Eigenerklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Angaben zu Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten gem. § 124 GWB
Angaben zu evtl. Selbstreinigung nach § 125 GWB (Datum der Verurteilung, Art der Straftat und selbstreinigende Maßnahmen)
Projektleiter, stellv. Projektleiter und Mitarbeiter am Projekt müssen dabei im Bewerbungsbogen namentlich benannt und ihre berufliche Qualifikation (Jahre im Beruf, vergleichbare Referenzen) muss aus den Anlagen ersichtlich sein.
Der Auftraggeber bewertet dabei die berufliche Qualifikation des für dieses Projekt vorgesehenen Personals durch die für den Projektleiter/die Projektleiterin, den Stellvertreter des Projektleiters/der Projektleiterin und der Mitarbeiter am Projekt angegebenen Berufserfahrung (Jahre im Beruf) und der beschriebenen Referenzen quantitativ, das heißt der Anzahl nach.
Dabei werden nur vergleichbare Referenzen herangezogen. Die Vergleichbarkeit orientiert sich dabei an den ingenieurmäßigen Anforderungen der ausgelobten Dienstleistung.
Nachweis der fachlichen Eignung in Bezug auf die geforderte Dienstleistung durch Angabe von Referenzprojekten, die in den letzten 5 Jahren vom Bewerber bzw. dessen Büro/der Bewerbergemeinschaft erbracht wurden und die mit der zu vergebenden Dienstleistung in Aufgabenstellung, Umfang und ingenieurmäßigem Anspruch vergleichbar sind.
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2. Nachweis der fachlichen Eignung in Bezug auf die geforderte Aufgabe - Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Dienstleistung in Aufgabenstellung, Umfang und ingenieurmäßigen Anspruch vergleichbar sind
Zum Nachweis der fachlichen Eignung des Bewerbers wird von der Vergabestelle die Vorlage von Referenzen erbeten, deren Eigenschaften durch den Gegenstand der ausgelobten Dienstleistung - Technische Ausrüstung ELT, Anlagengruppen 4, 5 und 6 nach §§53 – 56 i.V. mit Anlage 15 HOAI - gerechtfertigt sind.
Die vom Bewerber dazu vorzulegenden Referenzen müssen die nachfolgenden Referenzeigenschaften besitzen:
Referenzeigenschaften:
Grundlegende Referenzeigenschaften:
1. Anrechenbare Kosten: mindestens 140.000,00 € (40% KG 400)
2. Techn. Anforderungen (Honorarzone): II - III
3. Erbrachte Grundleistungen nach §§ 53 - 56 HOAI: Lph. 2 - 8
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ggf. Besondere und/oder tiefergehende Referenzeigenschaften:
4. Erbrachte Besondere Leistungen nach Anlage 15 HOAI: Planung von BMA und SAA-Anlagen, Bestandsaufnahme, zeichn. Darstellung und nachrechnen vorhandener Anlagen
5. tiefergehende Referenzeigenschaften: Besondere Art der Nutzung (Industriehalle, Versammlungsstätten); Ergänzende Anforderungen (Umbau im Bestand, Umnutzung von Gebäuden); Spezielle Anforderungen (Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen - Erdungsanlagen, Außenbeleuchtungsanlagen, Kompakt-Transformationsstationen; Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechn. Anlagen - Elektroakustische Anlagen, Medien- und/oder Bühnentechnik, Objektüberwachungsanlagen; Anlagengruppe 6: Förderanlagen - Fahrtreppen/Überladebrücken/Hub- oder Behindertenhubbühnen)
Dabei müssen die Referenzeigenschaften nach Ziff. 1. bis 3. als Nachweis der Grundkompetenz des Bewerbers für die ausgelobte Dienstleistung in einer Referenz erfüllt werden.
Die weiteren von der Vergabestelle erbetenen Referenzeigenschaften (Ziff. 4 und 5) können mit weiteren Referenzen erfüllt werden.
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Der Bewerber beschreibt die angeführten Referenzprojekte anhand der Anforderungen der Anlage 11, zeigt seine Grundkompetenz hinsichtlich der vorliegenden Aufgabenstellung, der technischen Anforderungen und des ingenieurmäßigen Anspruchs auf und stellt seinenLeistungsbereich dar. Er beschreibt das Referenzprojekt, den fachlichen Leistungsumfang analog der Leistungsphasen nach den Grundleistungen der HOAI und eventueller erbetener Besonderer Leistungen und stellt die tiefergehenden Besonderheiten der Referenz –Dienstleistung dar.
Der Nachweis der Referenzleistung ist durch eine Eigenerklärung zu erbringen.
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Der Auftraggebende strebt den Projektablauf gemäß Projektzeitplan Anlage D6 an.
Mit Abgabe des Teilnahmeantrags bestätigen die Bewerber/Bieter die Terminvorgabe und versichern, dass sie über ausreichende Leistungskapazitäten zur Einhaltung der Terminvorgabe verfügen.
KW 23 - 47 Vorbereitung/ Durchführung VgV Verfahren
Nov.24 - Dez.24 Umsetzung LP1 / LP2
Jan.25 – Feb.25 Umsetzung LP3
Feb.25 – Apr.25 Umsetzung LP4
Mai 25 – Sep.25 Umsetzung LP5
Okt.25 – Nov.25 Umsetzung LP6
Dez.25- Apr.26 Umsetzung LP7
Mai 26 – Sep.27 Umsetzung LP8
Okt.28 – Mär. 29 Weiterführung Umsetzung LP8
Apr. 2029 Umsetzung LP9
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Die mit dem Teilnahmeantrag vom Bewerber zu machenden Angaben zu den Kriterien werden zur Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber mit einer Punktesystematik bewertet.
Der den einzelnen Kriterien zugehörige Bewertungsmaßstab zur Erfüllung der jeweiligen Anforderungen sowie die Wichtungen der einzelnen Kriterien sind in den Anlagen "A 1. Hinweise Bewerbungsverf.", "Teil B Wertungsmatrix 1" und "Teil B Wertungsmatrix 2" aufgeführt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis spätestens zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der dem Auftraggeber zu rügen.
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Nachprüfungsmöglichkeit
Es besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die
Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt.
Beanstandungen der beabsichtigten Vergabeentscheidung sind
- elektronisch (in Textform) per Kommunikation über die Vergabeplattform
- an die Vergabestelle
Stadtverwaltung Neustadt an der Orla
Zentrale Vergabestelle
Markt 1
07806 Neustadt an der Orla
zu richten.
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Im weiteren Verfahren nach § 14 Abs. 2 ThürVgG ist das
Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 (Vergabekammer)
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
als Nachprüfungsbehörde zuständig.
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Die Kostenfolge aus dem Nachprüfungsverfahren ergibt sich aus § 14 Abs. 5 ThürVgG.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden.
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GILT FÜR NACHFOLGENDES VERHANDLUNGSVERFAHREN:
Nachprüfungsmöglichkeit
Es besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die
Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt.
Beanstandungen der beabsichtigten Vergabeentscheidung sind
- elektronisch (in Textform) per Kommunikation über die Vergabeplattform
- an die Vergabestelle
Stadtverwaltung Neustadt an der Orla
Zentrale Vergabestelle
Markt 1
07806 Neustadt an der Orla
zu richten.
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Im weiteren Verfahren nach § 14 Abs. 2 ThürVgG ist das
Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 (Vergabekammer)
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
als Nachprüfungsbehörde zuständig.
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Die Kostenfolge aus dem Nachprüfungsverfahren ergibt sich aus § 14 Abs. 5 ThürVgG.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden.
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der dem Auftraggeber zu rügen.
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Die Information des Auftraggebers an die Bieter, dass deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
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Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
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Der Bieter hat die Möglichkeit im Fall des Verstoßes gegen eine Vergabevorschrift, diesen binnen 10 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen und Abhilfe zu verlangen.
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Wird auf Rüge des Bieters seitens des öffentlichen Auftraggebers nicht abgeholfen, so hat der Bieter die Möglichkeit, binnen weiterer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe gem. § 160 GWB einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer beim
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar zu stellen.
3576211c-fc7e-459c-902a-d5fda698e2db