Ausschreibungsdetails
Bewerberauskunft (Nichterfüllung der Mindestanforderungen)
Bewerberauskunft (Russland-Bezug)
Als Bundesanstalt ist die BImA keine Fördermittelempfängerin. Sie unterliegt keinen Programmen zur Förderung von bezahlbaren Mietwohnungen, da sie im Rahmen der Erfüllung der Ziele der Wohnraumoffensive des Bundes und der Wohnungsfürsorge zu einem niedrigen, festgeschriebenen Mietzins von maximal 10,00€ /m² Wohnraum in ihren Neubauten anbietet und den angespannten Wohnungsmarkt dadurch entlastet. Wohnungen, die nicht von Bundesbediensteten angemietet werden, gehen zu gleichen Konditionen auf den freien Wohnungsmarkt.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Direktion Koblenz – beabsichtigt an verschiedenen Standorten durch Nachverdichtungsmaßnahmen von eigens gehaltenen Wohnsiedlungen neuen Wohnraum zu schaffen. Konkret betrifft dies die nachfolgende Liegenschaft in Koblenz.
Die Bauherrin ist Eigentümerin von insgesamt 78 Gebäuden mit 391 Wohneinheiten in der Wohnsiedlung Pfaffendorfer Höhe. Die Liegenschaft wird im Norden durch die Straße Ellingshohl, im Osten durch die Von-Witzleben-Straße und im Westen durch die Balthasar-Neumann-Straße begrenzt. In direkter Nachbarschaft befinden sich Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Für die bauliche Weiterentwicklung des Quartiers Pfaffendörfer Höhe sieht die BImA vor, Nachverdichtungsmaßnahmen vorzunehmen und dadurch insgesamt circa 310 neue Wohneinheiten zu schaffen. Dies soll einerseits durch die Sanierung und Aufstockung von derzeit bewohnten Bestandsgebäuden und andererseits durch Neubauten auf den im gültigen Bebauungsplan ausgewiesenen Baufeldern erfolgen.
Das Projekt wurde daher in die Teilprojekte „Sanierung und Aufstockung“ und „Neubau / Nachverdichtung“ aufgeteilt. Für die reibungslose Abwicklung der Sanierungs- und Aufstockungsmaßnahmen sollen abschnittsweise alle Wohnungen temporär leergezogen und die Bewohner in andere Liegenschaften umgesiedelt werden. Die dazu notwendigen Kommunikations-, Koordinations- und Umzugsmaßnahmen sind integrativer Bestandteil des Gesamtprojekts und werden mit dem Teilprojekt „Mieterkommunikation“ abgedeckt. Die Aufgaben dieses Teilprojektes sind nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung.
Für weitere Informationen wird auf die Anlage "01_VOEK 397-23_Anlage_A-01_Bewerbungsbedingungen_VgV" verwiesen!
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister/Partnerschaftsregister
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland (siehe Anlage 1.1)
5. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft
6. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe
1.1 Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten: Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit)
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eines vergleichbaren Registerauszuges (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend) des Einzelbewerbers oder im Falle der Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bewerber um einen Unternehmer handeln, der z.B. als Freiberufler weder im Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung benötigt oder in einer Kammer organisiert sein sollte, reicht ein entsprechender ausdrücklicher Hinweis.
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
4. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter die Anlage B-02.1 „Ergänzende Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
5. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag/Angebot einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung)
6. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe
2. Erklärung über den Umsatz
- 3 Mio Euro für Personenschäden
- 1,5 Mio. Euro für Sonstige Schäden
Mit Angabe des Versicherungsunternehmens, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssumme beträgt.
Sollten die jeweiligen Deckungssummen schon erreicht sein, ist eine Kopie des Versicherungsnachweises beizulegen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen.
Mindestanforderung: Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 3.000.000 Euro für Personenschäden und 1.500.000 Euro für sonstige Schäden (Nachweis zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht älter als sechs Monate) oder eine Bescheinigung eines Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in dieser Höhe abgeschlossen werden kann.
2. Erklärung über den Umsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in Euro (netto) und Erklärung über den Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2020, 2021, 2022 abgeschlossen wurden, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Mindestanforderung: Mindestens durchschnittlicher Gesamtumsatz der Jahre 2021, 2022, 2023: 1.500.000 Euro (netto).
2. Nachweis über die Führung erforderlicher Berufsbezeichnungen
3. Nachweis über Berechtigungen zur Erstellung von bautechnischen Nachweisen
4. Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur
5. Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten
6. Referenzen
Gewichtung 90 %
Aufteilung:
-technische und berufliche Leistungsfähigkeit 20 %
-Referenzen 70 %
Anlage A-03.1 Wertungsmatrix Bewerberbegrenzung
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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