Ausschreibungsdetails
- Ersatz der Geh- und Radwegbrücke an gleicher Stelle
- Abbruch der bestehenden Prozessionsweg Brücke Nr. 79 einschließlich eines Widerlagers
- Neubau der Prozessionsweg Brücke Nr. 79 als einfeldrige Stahlfachwerkbrücke mit orthotroper Gehwegplatte (außenliegender Fachwerkträger)
- Neubau von Uferwänden im Brückenbereich sowie den Anschlussbereichen (ca. 210 m Spundwandlänge auf der Westseite und ca. 240 m auf der Ostseite)
- Die Anpassung der Wegeanbindung vor und hinter der Brücke einschließlich Erstellung von vier Treppenanlagen an den Widerlagern
- Rückbau der Behelfsbrücke
Für die Ausführung der Leistung sind folgende Zertifikate erforderlich und mit der Angebotsabgabe einzureichen:
- Nachweis der Ausführungsklasse EXC3 für tragende Bauteile v. Brücken nach DIN EN 1090
- Nachweis der Eignung nach RAL-GZ 961 (Gütesicherung Kanalbau)
Anfragen sind in Textform über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen.
Anfragen werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die Bearbeitung des Angebots von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die e-Vergabeplattform des Bundes allen für das Verfahren registrierten Teilnehmern mit.
Anfragen von interessierten Unternehmen sollen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform bei der Kontaktstelle ORG 0001 vorliegen.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzugeben.
Mit dem Angebot ist die Urkalkulation als passwortgeschützte Datei (*.pdf) über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Das Passwort ist der Vergabestelle auf Verlangen gesondert mitzuteilen.
Ein Termin für eine Ortsbesichtigung kann auf Verlangen vereinbart werden.
- Ersatz der Geh- und Radwegbrücke an gleicher Stelle
- Abbruch der bestehenden Prozessionsweg Brücke Nr. 79 einschließlich eines Widerlagers
- Neubau der Prozessionsweg Brücke Nr. 79 als einfeldrige Stahlfachwerkbrücke mit orthotroper Gehwegplatte (außenliegender Fachwerkträger)
- Neubau von Uferwänden im Brückenbereich sowie den Anschlussbereichen (ca. 210 m Spundwandlänge auf der Westseite und ca. 240 m auf der Ostseite)
- Die Anpassung der Wegeanbindung vor und hinter der Brücke einschließlich Erstellung von vier Treppenanlagen an den Widerlagern
- Rückbau der Behelfsbrücke
Für das Gewässerbett:
ca. 2.700 m² Bodenaustauschbohrungen herstellen an Land und im Kanal
ca. 390 t Spundbohlen liefern
ca. 2.700 m² Spundbohlen einbringen an Land und im Kanal
ca. 500 m Spundwandgurt herstellen
ca. 215 m Spundwandholm herstellen
ca. 140 St Rundstahlanker herstellen
ca. 76 St Rundstahlanker ausbauen
ca. 2.900 m³ Boden lösen
ca. 6.500 m³ Boden einbauen
ca. 4.500 m³ Oberboden abtragen und in Mieten lagern
ca. 12.350 m² Oberboden andecken
ca. 350 m Mulden herstellen
ca. 1.400 m² Wegebau in Asphaltbauweise (Tragdeckschicht)
ca. 1.250 m² Betriebswege herstellen (wassergebundene Decke)
Für die Brücke:
1 St Stahl-Überbau (ca. 70 to.) mit Stahlbetonfahrbahnplatte (ca. 144 to) ausschwimmen und abbrechen
1 St Widerlager aus Stahlbeton abbrechen
ca. 269 t Stahlüberbau herstellen und montieren
ca. 2.300 m² Stahlfläche grund-, zwischen-, und deckbeschichten
ca. 280 m² RHD-Belag herstellen
ca. 280 m verschiedene Metallgeländer herstellen
ca. 200 m Holzgeländer herstellen
ca. 320 m³ Stahlbeton für Widerlager herstellen
ca. 54 t Betonstahl für Widerlager einbauen
ca. 77 lfm Brunnengründung DN2000 herstellen
ca. 30 m Stützwand aus Fertigteilen herstellen
ca. 860 m² Oberboden auf Böschungen andecken
ca. 750 m³ Boden für Baugruben ausheben und abfahren
ca. 1.600 m³ Boden liefern und einbauen
ca. 2.500 m² Baustelleneinrichtungsfläche aus Schotter herstellen und zurück bauen
ca. 800 m² Baustelleneinrichtungsfläche aus Asphalt inkl. Unterbau herstellen
ca. 106 m Betonrohrleitung (DN 300) inkl. Schächte herstellen
ca. 50 m Kunststoffrohrleitung (DN 150 u. DN 200) inkl. Einläufe herstellen
ca. 570 m² Wegebau (wassergebundene Decke)
Für die Ausführung der Leistung sind folgende Zertifikate erforderlich und mit der Angebotsabgabe einzureichen:
- Nachweis der Ausführungsklasse EXC3 für tragende Bauteile v. Brücken nach DIN EN 1090
- Nachweis der Eignung nach RAL-GZ 961 (Gütesicherung Kanalbau)
2. Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaats gemäß Anhang XI der RL 2014/24/EU
- Nicht präqualifizierte Bewerber, sowie jedes nicht präqualifizierte Mitglied einer Bietergemeinschaft haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 333b-B "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Das FB. 333b-B ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
1. Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen ist auf Verlangen vorzulegen.
2. Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer sind auf Verlangen vorzulegen.
2. Insolvenzverfahren
3. Erklärung zur Abgabe von Steuern
- Nicht präqualifizierte Bewerber, sowie jedes nicht präqualifizierte Mitglied einer Bietergemeinschaft haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 333b-B "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Das FB. 333b-B ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Ggf. ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde bzw. entsprechende
Zahlungen zwischenzeitlich vorgenommen wurden oder eine Verpflichtung eingegangen wurde.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist auf Verlangen vorzulegen.
2. Angaben zu Arbeitskräften
3. Erklärung gemäß §§ 123, 124 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A
- Nicht präqualifizierte Bewerber, sowie jedes nicht präqualifizierte Mitglied einer Bietergemeinschaft haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 333b-B "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Das FB. 333b-B ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
1. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dies ist durch mindestens drei Referenzen nachzuweisen.
Auf Verlangen sind die Referenzen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner, Unterauftragunternehmen);ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
2. Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
3. Erklärung entsprechend § 123 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre:
Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt.
Diese Angaben beziehen sich nur auf Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurden, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Straftaten eingetragen sind (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Die Vorlage von Auszügen aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Absatz 5 BZRG kann auf Verlangen gefordert werden.
4. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre:
Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt.
Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist:
Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB).
5. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre:
Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt.
Erklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung vorliegen, die einen Ausschluss z. B. nach § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz rechtfertigen.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Erklärung, bezogen auf die letzten zwei Jahre, dass außerdem kein wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), kein wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), keine wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), kein Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB vorliegt.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
Für den Abruf im Wettbewerbsregister sind folgende Angaben zu machen:
1. registerführende Stelle,
2. Registerbezeichnung,
3. Registernummer,
4. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
"Der Preis wird aus der Wertungssumme der Angebotssumme ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Preisnachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel gemäß dem Formblatt "Aufwendungen für Lohnänderung", preislich günstigste Grund- oder Wahlposition sowie ggf. den Bedarfspositionen.
Für die Angebotswertung wird die Wertungssumme (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis
10 Punkten normiert:
- 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
Bei Angeboten, in denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt
und die Nachforderung von Preisangaben nicht ausgeschlossen wurde, erfolgt die Angebotswertung
wie folgt:
Bei der/den jeweiligen unwesentlichen Position(en), in der/den die Preisangabe fehlt/fehlen, ist
bei der rechnerischen Prüfung der jeweils fehlende Preis mit 0,00 € anzusetzen, um den Rang
des jeweiligen Angebots festzustellen. In einem weiteren Rechenschritt ist/sind diese
Position(en) jeweils mit dem höchsten für diese Positionen angebotenen Wettbewerbspreis
anzusetzen.
Ändert sich der Rang des Angebots zwischen dem 1. und 2. Rechenschritt, wird es ausgeschlossen.
Ändert sich der Rang nicht, wird das jeweilige Angebot unter Annahme des höchsten
Preises für die betreffende Position geprüft und gewertet.
- Darstellung des gesamten Bauablaufs von der Technischen Bearbeitung bis zur Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme anhand eines Bauablaufplans mit Darstellung aller Bearbeitungsschritte.
- Beschreibung des Bauablaufs mit allen wesentlichen Bauphasen (z.B. kritische Bauphasen).
- Alle Anforderungen an den Bauablauf des Hauptangebotes (ohne Nebenangebote) aus den Vertragsunterlagen werden erkannt und dargestellt.
- Die wesentlichen Zahlungsziele (Zahlungsplan) sind anhand des Bauablaufs dargestellt.
- Die Abhängigkeiten der Vorgänge sind untereinander mit entsprechenden Verknüpfungen dargestellt. Der kritische Weg ist ausgewiesen.
Wenn ein Bauablaufplan mit nachfolgenden Eigenschaften abgegeben wird, erhält der Bieter 7,5 Punkte:
- Darstellung des gesamten Bauablaufs von der Technischen Bearbeitung bis zur Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme anhand eines Bauablaufplans mit Darstellung aller Bearbeitungsschritte.
- Beschreibung des Bauablaufs mit allen wesentlichen Bauphasen.
- Alle Anforderungen an den Bauablauf des Hauptangebotes (ohne Nebenangebote) aus den Vertragsunterlagen werden erkannt und dargestellt.
- Die Abhängigkeiten der Vorgänge sind untereinander mit entsprechenden Verknüpfungen dargestellt.
Wenn ein Bauablaufplan mit nachfolgenden Eigenschaften abgegeben wird, erhält der Bieter 5 Punkte:
- Darstellung des gesamten Bauablaufs von der Technischen Bearbeitung bis zur Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme anhand eines Bauablaufplans, der die wesentlichen Bearbeitungsschritte enthält.
- Beschreibung des Bauablaufs mit wesentlichen Bauphasen.
- Die Anforderungen an den Bauablauf des Hauptangebotes (ohne Nebenangebote) aus den Vertragsunterlagen sind nur unvollständig erkannt, entsprechend unvollständig sind die Verknüpfungen dargestellt.
Wenn ein Bauablaufplan mit nachfolgenden Eigenschaften abgegeben wird, erhält der Bieter 2,5 Punkte:
- Darstellung des Bauablaufs von der Technischen Bearbeitung bis zur Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme anhand eines Bauablaufplans, der die wesentlichen Bearbeitungsschritte nur teilweise erfasst, die Vorgänge sind unverknüpft und Abhängigkeiten sind nicht zu erkennen.
- Die Abhängigkeiten an den Bauablauf des Hauptangebotes (ohne Nebenangebote) entsprechend Vertragsunterlagen sind unvollständig erkannt.
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