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Wäscheversorgung für das Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR

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28.06.2024

30.07.2024 10:00

HAL_UK_2024_04

1

Verfahren

Sachsen-Anhalt: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR

22.11.2024 12:31

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Art des öffentlichen Auftraggebers: Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Wäscheversorgung für das Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Beschreibung: Die Universitätsmedizin Halle (nachfolgend auch Auftraggeber genannt), beabsichtigt nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung die Wäscheversorgungsleistungen zu vergeben. Es wird ein erfahrenerer Auftragnehmer gesucht, welcher die Leistungen durchgängig, mit der erforderlichen hygienischen Sorgfalt und der gewünschten hohen Qualität des Auftraggebers wirtschaftlich erbringen kann. Leistungsinhalt ist die Bereitstellung, Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion, Fertigstellung und Rücklieferung der nachfolgend erläuterten Wäschearten, überwiegend im Lohn- und Mietwäscheverfahren innerhalb der Vertragslaufzeit für die Universitätsmedizin Halle:

Wäscheversorgungsart:
- Flach- und Stationswäsche für die Stationsversorgung
- Berufskleidung / Bereichskleidung
- Lohnwäsche

Sonstige Leistungen:
- Textiles Leistungs- und Kostenmanagement,
- Beratungsleistungen

Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung mit hygienisch einwandfreier Wäsche an 365 Tagen im Jahr ist für den Auftraggeber dabei von wesentlicher Bedeutung.
Kennung des Verfahrens: b37efc9e-1692-4c2a-9fda-470568d0ccc7
Interne Kennung: HAL_UK_2024_04
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 39518000 Krankenhauswäsche
2.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 13,590,000 EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

Weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen:
- Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt (Formular UKH; Textform),
- ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung des Teilnehmers (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bewerber- / Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen,
- ausgefüllte Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt (Formular UKH) (Textform) oder Nachweis über Präqualifizierung; Hinweis: bei einer Bewerber- / Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen,
- im Bedarfsfall (Bewerber- / Bietergemeinschaft): ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft in Textform zu unterzeichnen,
- im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-/Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerber- / Bietergemeinschaft sowie die Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung - Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten. (Die Darstellung ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.),
- im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel / Kapazitäten / Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie),
- vollständig ausgefüllte Eignungsmatrix_Teilnahme (Textform),
- kurze Firmenpräsentation inkl. Darstellung der Unternehmens- / Unternehmensgruppenstruktur mit Angaben zur Entwicklung, Namen der Firma, Kontaktadressen, Kontaktpersonen, Standorte, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren, Darstellung des Unternehmensprofils und der Leistungsschwerpunkte (Die Kurzpräsentation ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.),

Weitere Hinweise: Eigenerklärungen sind ausreichend, sofern dies vom Auftraggeber angegeben ist. Während des Verfahrens ablaufende Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren. Der Auftraggeber behält sich bezüglich der Referenzen weiterhin vor, bei den benannten Kunden Informationen einzuholen, die eine weitergehende Prüfung der Leistungsfähigkeit erlauben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6 Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen: Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch?
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch?
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch?
Betrug oder Subventionsbetrug: Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch?
Betrug oder Subventionsbetrug: Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch?
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch?
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch?
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch?
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch?
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen?
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen?
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?
Schwere Verfehlung: Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird?
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
Interessenkonflikt: Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann?
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln?
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln?
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001
Titel: Wäscheversorgung für das Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Beschreibung: Die Universitätsmedizin Halle (nachfolgend auch Auftraggeber genannt), beabsichtigt nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung die Wäscheversorgungsleistungen zu vergeben. Es wird ein erfahrenerer Auftragnehmer gesucht, welcher die Leistungen durchgängig, mit der erforderlichen hygienischen Sorgfalt und der gewünschten hohen Qualität des Auftraggebers wirtschaftlich erbringen kann. Leistungsinhalt ist die Bereitstellung, Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion, Fertigstellung und Rücklieferung der nachfolgend erläuterten Wäschearten, überwiegend im Lohn- und Mietwäscheverfahren innerhalb der Vertragslaufzeit für die Universitätsmedizin Halle:

Wäscheversorgungsart:
- Flach- und Stationswäsche für die Stationsversorgung
- Berufskleidung / Bereichskleidung
- Lohnwäsche

Sonstige Leistungen:
- Textiles Leistungs- und Kostenmanagement,
- Beratungsleistungen

Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung mit hygienisch einwandfreier Wäsche an 365 Tagen im Jahr ist für den Auftraggeber dabei von wesentlicher Bedeutung.
Interne Kennung: HAL_UK_2024_04
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 39518000 Krankenhauswäsche
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: Leistungserbringung durch den Auftragnehmer
Bedarfserfassung, Kommissionierung Anlieferung und Verteilung durch den Auftragnehmer.

Option 2: Übernahme von Teilleistungen durch den Auftraggeber
Zusammenfassung und Einbindung der logistischen Prozesse in bestehende Prozesse und Erbringung dieser Teilleistungen durch die UMH (Bedarfserfassung, Kommissionierung, Transport und Logistik zu den UMH-Standorten) zur Entlastung von nichtmedizinischen Leistungen in den Einrichtungen der UMH.

Weitere Optionen:
Der Werkvertrag wird mit einer Laufzeit (voraussichtlich beginnend ab 01.04.2025) für 60 Monaten mit der Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr abgeschlossen.
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: Halle (Saale)
NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 MONTH
Laufzeit: 60
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 13,590,000 EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Struktur / Vertretungsbefugnisse laut Handelsregisterauszug Auszug aus vergleichbaren Register bzw. einer Genehmigungsbehörde
Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber die Eintragungs-/ Registernachweise für die juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht hat. (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Absicherung im Schadensfall
Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber den Nachweis einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorgelegt hat (in einfacher Kopie);

Mindestanforderung: Mindestdeckungssummen je Einzelschaden für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR, Sachschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio. EUR. Sollte der Bieter derzeit nicht über die o.g. Deckungssummen verfügen, wird zusätzlich eine schriftliche Erklärung der Versicherung benötigt, die bestätigt, dass im Auftragsfall die Deckungssumme auf die genannten Beträge erhöht werden.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Netto-Umsatz des Unternehmens zu Wäscheversorgungsleistungen sämtlicher Branchen
Beschreibung: Der Bewerber hat eine Eigenerklärung über den Gesamtnettoumsatz des Unternehmens bzw. Unternehmensgruppe bezogen auf Wäscheversorgungs-leistungen sämtlicher Branchen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (getrennt aufgeschlüsselt nach den einzelnen Geschäftsjahren 2021, 2022, 2023) für Aufträge in der EU vorgelegt. (Textform)

Mindestanforderung: Der Netto-Umsatz muss mindestens 6.000.000 EUR pro Geschäftsjahr betragen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Netto-Umsatz des Unternehmens zu Wäscheversorgungsleistungen für Krankenhäusern
Beschreibung: Der Bewerber hat eine Eigenerklärung über den Gesamtnettoumsatz des Unternehmens bzw. Unternehmensgruppe bezogen auf Wäscheversorgungsleistungen in Krankenhäusern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (getrennt aufgeschlüsselt nach den einzelnen Geschäftsjahren 2021, 2022, 2023) für Aufträge in der EU vorgelegt. (Textform)

Mindestanforderung: Der Netto-Umsatz muss mindestens 6.000.000 EUR pro Geschäftsjahr betragen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Netto-Umsatz der für den Auftraggeber zuständigen Niederlassung zu Wäscheversorgungsleistungen
Beschreibung: Der Bewerber hat eine Eigenerklärung über den Gesamtnettoumsatz der für den Auftrag geplanten operativen Niederlassung (für den Standort Uniklinikum Halle zuständig) bezogen auf Wäscheversorgungsleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (getrennt aufgeschlüsselt nach den einzelnen Geschäftsjahren 2021, 2022, 2023) vorgelegt. (Textform)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001:2015
Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber eine gültige Zertifizierung über ein Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001:2015 oder eine vergleichbare Zertifizierung des Unternehmens nachweist. (in einfacher Kopie)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Hygienemanagement Krankenhauswäsche nach DIN EN 14065:2016
Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber eine gültige Zertifizierung über ein Hygienemanagement Krankenhauswäsche nach DIN EN 14065:2016 oder eine vergleichbare Zertifizierung des Unternehmens nachweist. (in einfacher Kopie)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Hygienezeugnis Krankenhauswäsche nach RAL Gütezeichen RAL-GZ 992/2
Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber eine gültige Zertifizierung über ein Hygienezeugnis Krankenhauswäsche nach RAL Gütezeichen RAL-GZ 992/2 oder eine vergleichbare Zertifizierung des Unternehmens nachweist. (in einfacher Kopie)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Zertifikat für Nachhaltigkeit in Bezug auf Ökologie, Ökonomie und Sozialkompetenz
Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber eine gültige Zertifizierung über Nachhaltigkeit in Bezug auf Ökologie, Ökonomie und Sozialkompetenz oder eine vergleichbare Zertifizierung des Unternehmens nachweist. (in einfacher Kopie)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber im Reiter "Referenzen Wäscheversorgung" der Datei Eignungsmatrix_Teilnahme 3 (drei) Referenz-Krankenhäuser mit folgenden Mindestangaben /-anforderungen:
a) Name des Referenz-Krankenhauses,
b) Kontaktdaten Ansprechpartner (Name, Adresse, Telefonnummer u. E-Mail Adresse)
c) Angabe Bettenanzahl,
d) Status als Haus der Maximalversorgung und / oder Universitätsklinik,
e) jährliches Umsatzvolumen von mind. 2.000.000 EUR (bezogen auf den Umsatz des Bewerbers auf Wäscheversorgungsleistungen)
f) Vertragslaufzeit mind. 3 Jahre; Auftrag liegt nicht mehr als 5 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurück,
vollständig angegeben hat.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 390
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=696896,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 2024-08-19+02:00
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2024-07-30+02:00 10:00:00+02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 MONTH
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Organisationen
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Identifikationsnummer: 00002647
Abteilung: Kaufmännische Direktion
Postanschrift: Ernst-Grube-Straße 30
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06120
NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Geschäftsbereich I - Vergabestelle
E-Mail: vergabe@uk-halle.de
Telefon: +49 345 557 1841
Fax: +49 345 557 905020
Internet-Adresse: https://www.umh.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Angebote entgegennimmt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Identifikationsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 345 5141529
Fax: +49 345 5141115
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: eb37718c-455e-45f3-9df8-56ccbc1c851e - 05
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-06-27+02:00 00:00:00+02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung


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