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Ausschreibungsdetails

Recruiting- und Personalmarketing-Maßnahmen

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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29.05.2024

11.07.2024 10:00

11.07.2024 10:00

2024-021-EU-HPE

Berufsgenossenschaft Holz und Metall

03.07.2024 10:02

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Recruiting- und Personalmarketing-Maßnahmen
Beschreibung: Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, einen im Bereich „Online-Recruiting und Personalmarketing-Maßnahmen“ spezialisierten Vertragspartner zu finden, welcher die Auftraggeberin in den folgenden Bereichen professionell unterstützen kann:
1. Schaltung von Stellenausschreibungen: Die Veröffentlichung auf allen gewünschten Online-Jobplattformen, vorwiegend „stepstone.de“, sowie in allen gewünschten regionalen/überregionalen Printmedien und Fachmedien.
2. Unterstützungsleistungen im Personalmarketing: Beratung, Entwicklung, Konzeption und Durchführung von imagefördernden Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen der Personalgewinnung auf Grundlage der Arbeitgebermarke.

Der geschätzte Gesamtauftragswert kann in dem bis zum 31.12.2028 maximal möglichen Zeitraum bei ca. 1.600.000€/netto liegen. Ein Mindestumsatz kann nicht garantiert werden.
Kennung des Verfahrens: 0ec7e08a-7c6f-4cb7-b83e-2dca00fdd6e7
Interne Kennung: 2024-021-EU-HPE
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
2.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Die Dienstleistung wird digital abgewickelt.
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,600,000 EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche Informationen: Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der
Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag
ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der
öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine
Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die
Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen
Beschaffungssystem mit. Gemäß § 134 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage
nach Absendung der Information nach § 134 I GWB geschlossen werden. Die
Frist wird durch die Absendung auf elektronischem Wege auf zehn Kalendertage
verkürzt.
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der
Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die
Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38
Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35
Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um 5 Tage
verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV
Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt
der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich
seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die
Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen
Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder
Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des
Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines
Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines
Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie
den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des
wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6 Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Bildung terroristischer Vereinigungen: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Betrug oder Subventionsbetrug: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Steuern oder Abgaben verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Zahlungsunfähigkeit: Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Insolvenz: Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Schwere Verfehlung: Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001
Titel: Recruiting- und Personalmarketing-Maßnahmen
Beschreibung: Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, einen im Bereich „Online-Recruiting und Personalmarketing-Maßnahmen“ spezialisierten Vertragspartner zu finden
Interne Kennung: 2024-021-EU-HPE
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Als Vertragsbeginn ist der 01.01.2025 vorgesehen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren (Vertragsjahren). Sie verlängert sich maximal zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, sofern sie nicht von der Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ende des laufenden Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei Ausübung aller Verlängerungsoptionen endet der Vertrag zum 31.12.2028.
5.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Die Dienstleistung wird digital abgewickelt.
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Verlängerungen - maximale Anzahl: 2
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: - HRA-/HRB-Nummer oder eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt (Umsatzsteuer- ID)
(Dok. 05 Angebotsformblatt).
- Formblatt Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB 124, Dokument 06
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: - Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre sind anzugeben im Formblatt "Eignung", Dokument 07 der Vergabeunterlagen
- Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB, Formblatt "Eigenerklärung", Dokument 06
- Für Unterauftragnehmer gelten die gestellten Anforderungen zu den Eignungskriterien im Falle der Eignungsleihe
- Bietergemeinschaften werden als Einzelbieter behandelt.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor
5.1.10 Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: In diesem Ausschreibungsverfahren möchte die Auftraggeberin die Vergabeentscheidung ge-wichten:
• zu 40% auf der Erfüllung von Qualitätsmerkmalen und
• zu 60% über den günstigsten Angebotspreis
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=681250,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=681250
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-07-11+02:00 10:00:00+02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 MONTH
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: siehe Kapitel 2 des Dokuments 05.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 2024-07-11+02:00 10:30:00+02:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes -Bundeskartellamt
Organisationen
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Identifikationsnummer: 0204:993-8003410200-62
Postanschrift: Isaac-Fulda-Allee 18
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55124
NUTS-3-Code: Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bghm.de
Telefon: 000
Internet-Adresse: https://www.bghm.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes -Bundeskartellamt
Identifikationsnummer: t-022894990
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228 94990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2a3aa94b-c3da-4b9d-908c-65d6d9018616 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-05-27+02:00 00:00:00+02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung


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