Ausschreibungsdetails
Los 5 - Fachplanung Bauphysik - Raumakustik und Schallschutz
Das Gebäude soll den zukünftigen Anforderungen an nachhaltiges Bauen und Klimaschutz gerecht werden. Die Nutzfläche soll ca. 2.100 m² aufweisen.
Daher nahm die Stadt am Wettbewerbsaufruf im Jahr 2022 zur EFRE Förderung „Energieeffizienzsteigerung in öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen Kommunen (EGI)“ mit dem Objekt Stadthalle teil. Im Ergebnis der Bewertungen hat sich das Vorhaben qualifiziert. Somit kann die Stadt einen qualitativen Förderantrag bis zum 30.11.2024 einreichen. Der Wettbewerbsbeitrag wird als Anlage zur Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt. Aufgrund der EFRE-Anforderungen sind von der Planung bis zur Übergabe und Inbetriebnahme folgende Ziele zu erreichen und nachzuweisen. Siehe dazu beigefügte Anlage zur Leistungsbeschreibung – Anforderungen der EFRE Förderung für Energieeffiziente Gebäude EGI. Hier sind unteranderen folgende Inhalte am konkreten Vorhaben zu beachten. Die Zielstellung der EFRE Förderung ist das energieeffiziente und klimaschonende Bauen. Die zu sanierenden oder neuerrichteten Gebäude/-Gebäudeteile müssen eine hochgedämmte Gebäudehülle, welche Wärmeverluste minimiert und den Einsatz von überwiegend regenerativen Energiequellen für die Heizung/ Warmwasserbereitung/Kühlung aufweisen. Konkret hatte sich die Stadt im Wettbewerbsbeitrag mit einem Ersatzneubau mit nachhaltigen Rohstoffen (z.B. Holz, Lehm, Glas) und einem hohen Vorfertigungsgrad beworben. Durch die Kombination und Abstimmung der Gebäudehülle mit einem modernen technischen Versorgungskonzept einschl. technischen Management wie Wärmepumpe, Photovoltaik und Wärmerückgewinnung der Lüftung soll ein Jahres- Primär-Energiebedarf von unter 40% (siehe Wettbewerbsbeitrag – Ermittlung nach DIN V 18599 2018-09) der Vorgabe des GEG eines vergleichbaren Referenzobjektes erreicht werden. Laut EFRE Richtlinie muss der Nachweis des zu fördernden Vorhabens um mindestens 20 % besser sein, als der Gesetzgeber gemäß GEG verlangt.
• Weiterhin sollen durch einfache, klare Gebäudeformen ohne Vor- und Rücksprünge der bauliche Aufwand und zugleich Energieverluste minimiert werden. Zielstellung ist eine kompakte Planung, um das Verhältnis von Außenwandflächen zu Raumvolumen und damit eine Minderung der Wärmeverluste zu erreichen. Auch der Fensterflächenanteil muss sorgfältig geplant werden.
• Anforderungen an Ressourceneffizienz bzw. Ressourcenschonendes Bauen gemäß des EFRE-Wettbewerbsbeitrages:
Mit dem Wettbewerbsbeitrag der Stadt zur Stadthalle ging es zunächst um den Erhalt des historischen Bestandes, z.B. Empfangsgebäude „Am Puschkinpark“ und einen Rückbau oder Teilrückbau der restlichen Gebäudeteile sowie ein Ersatzneubau. Dabei ist es wichtig, eine Verbindung des Bestandes mit der neuen Bausubstanz unter Beachtung der künftigen Nutzungsschwerpunkte und einer modernen Gebäudeinfrastruktur zu schaffen, um die Identität der „Stadthalle“ zu erhalten. Es sollte dazu mit der LP 2 eine Variantenprüfung aus energetischer und wirtschaftlicher Sichtweise erfolgen und dabei die Variante A) mit einem Teilrückbau und der Einbeziehung der vorh. Bausubstanz (z.B. Empfangsgebäude oder verbleibende Bausubstanzen) sowie die Variante B) mit einem kompletten Rückbau der alten Stadthalle und der Errichtung eines Ersatzneunbaues untersucht und dargestellt werden. Der Thüringer Bauwegweiser „Nachhaltiges Bauen“ sollte bei der Untersuchung beider Varianten als Grundlage der Planung besondere Berücksichtigung finden.
Los 5 - Fachplanung Bauphysik - Raumakustik und Schallschutz
Raumakustik und Baukaustik nach Anlage 1 Pkt. 1.2.2 HOAI, Nr. 44 AHO
Schwerpunkt ist die Berechnung der Halligkeit und Nachhallzeiten für die Hauptnutzungsräume, in den Nutzungsbereichen mit Schallereignissen. In Zusammenarbeit mit den Architekten und Fachplanern ist Ziel der Bauphysik, die Räume/Nutzungsbereiche mit Schallereignissen auf deren Zweckbestimmung möglichst optimal abzustimmen sowie den Gesundheits- und Umweltschutz bestmöglich zu gewährleisten. Dabei müssen auch die Eigenschaften des menschlichen Gehörs, Musikästhetik u.a. berücksichtigt werden. Die Lärmbelästigung auf unmittelbar angrenzende Gebäude aufgrund von spezifischen Nutzungen sind darzustellen.
Der AN für Bau- und Raumakustik stellt die für den Bauantrag notwendigen Unterlagen in genehmigungsfähiger Form zusammen. Die Zusammenstellung umfasst:
- Nachvollziehbare, nachprüfbare Berichte (Berechnungen/ Gutachten)
- Ggf. Bauteilkataloge zur Materialart, Schichtdicke, Schichtenfolge der Bauteile
- Notwenige Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit unter Nennung von alternativen Lösungen
a) Bauakustik (Schallschutz) nach Nr. 44 AHO „Akustik und Thermisch Bauphysik Pkt. 2.2.1, 1.2.2 Abs. 2 Anlage 1 HOAI
Grundleistungen: Es sind sämtliche Grundleistungen entsprechend Nr. 44 AHO „Akustik und Thermisch Bauphysik Pkt. 2.2.1, 1.2.2 Abs. 2 Anlage 1 HOAI zu erbringen
b) Raumakustik nach Nr. 44 AHO „Akustik und Thermisch Bauphysik Pkt. 2.2.2, 1.2.2 Abs. 2 Anlage 1 HOAI
Grundleistungen: Es sind sämtliche Grundleistungen entsprechend Nr. 44 AHO „Akustik und Thermisch Bauphysik Pkt. 2.2.2, 1.2.2 Abs. 2 Anlage 1 HOAI zu erbringen
Name des Unternehmens
Gründungsjahr
Rechtsform
Postanschrift
Ansprechpartner für das Vergabeverfahren
Telefon/ Fax/ E-Mail
Internetadresse (sofern vorhanden)
Hauptsitz
Zuständige Niederlassung im Auftragsfall
Vertretungsberechtigte Person/en
Umsatzsteuer-ID-Nr.
Handelsregisternummer
Registergericht
- Sofern eintragungspflichtig: aktueller Auszug des Berufsregister,
Ausländische Bewerber geben bitte eine entsprechende Erklärung und einen entsprechenden Nachweis vor.
Der Registerauszug darf nicht älter als 3 Monate sein.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, die zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 12 Monate sein darf
mindestens über die unten genannten Höhen je Schadensfall von:
für Personenschäden 3.000.000,00 €
für Sach- und Vermögensschäden: 1.000.000,00 €
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachzuweisen.
Die Deckung ist über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten.
Dem Teilnahmeantrag ist der gültige Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung beizufügen. Der Nachweis darf nicht älter als
3 Monate sein. Alternativ ist eine schriftliche Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, die Versicherungssumme im Auftragsfall mindestens auf die
genannten Beträge zu erhöhen, beizulegen. Bei Bewerbergemeinschaften der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung eines Mitgliedes ausreichend.
Zur Begrenzung der Teilnehmerzahl (Wichtung 10 %):
Mehr als 0,7 Mio. € = 100 Pkt
Mehr als 0,5 Mio. € bis 0,7 Mio. € = 60 Pkt.
Mehr als 0,3 Mio. € bis 0,5 Mio. € = 20 Pkt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Mindestkriterium) (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
Die Ausbildungsnachweise der Führungskräfte sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Bewerber hat mindestens folgende Fachkräfte nachzuweisen:
1 Architekt / Ingenieur / Techniker (Dipl.Ing, M.A. o.glw.) mit nachgewiesener Erfahrung bei öffentlichen Bauvorhaben
1 Fachplaner für Raumakustik
1 Fachplaner für Schallschutz
Für den/die Architekt (e) / Ingenieur(e) / Techniker ist die Eintragungsurkunde der Architekten-/Ingenieurkammer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Mitarbeiter die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, sind bereits mit dem Teilnahmeantrag zu benennen.
Die Ausbildungsnachweise des Projektteams sind auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Zur Begrenzung der Teilnehmerzahl:
Im Unternehmen beschäftigte Personen (Wichtung 20 %):
Mehr als 3 Architekten / Ingenieure / Techniker = 100 Pkt.
2-3 Architekten / Ingenieure / Techniker = 50 Pkt.
Eingesetztes Personal - Kenntnisse in der Raumakustik bei Gebäuden mit dem nachhaltigen Baustoff Holz (Wichtung 25 %):
Mehr als 2 einzusetzende Mitarbeiter können Kenntnisse in der Raumakustik bei Gebäuden mit dem nachhaltigen Baustoff Holz nachweisen = 100 Pkt.
Mehr als 1 einzusetzender Mitarbeiter kann Kenntnisse in der Raumakustik bei Gebäuden mit dem nachhaltigen Baustoff Holz nachweisen = 50 Pkt.
Die Punkte der jeweiligen Kategorie werden addiert; der Teilnehmer kann mithin insgesamt max. 100 Punkte erreichen
Referenzprojekt
Auftraggeber
Ansprechpartner des Auftraggebers mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
Leistungszeitraum
Darstellung vergleichbarer Leistung
Anzahl des eingesetzten Personals
Gesamtauftragswert (netto) in der KG 200-600 in Euro
Angabe der vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Mitglied, Nachunternehmer)
Öffentlicher Auftraggeber
Augenmerk Schallschutz Nachbarschaft
Augenmerk Raumakustik Gebäude mit dem nachhaltigen Baustoff Holz
An die Referenzen werden folgende Mindestanforderungen gestellt:
Der Bewerber hat seine Fachkunde mindestens durch 3 Referenzen nachzuweisen.
An die Referenzen werden folgende Anforderungen gestellt:
- Fachplanung Raumakustik mindestens LP 2-5
- Herstellungskosten der KG 200 bis 600 in Höhe von mindestens 4.000.000 €/netto verlangt
- öffentlich zugängliche Kulturbauten mit Umsetzung eines besonderen raumakustischen Konzepts (Festhallen, Konzerthäuser, Messen, Kulturzentren, Mehrzweckhallen, Schulen, multifunktionale Verwaltungsgebäude wie bspw. Gemeindezentren, Rathäuser u.ä.)
Davon hat der Bewerber mindestens folgende Fachkunde in den Referenzen nachzuweisen:
- 2 Referenzen Schallschutz Nachbarschaft
- 1 Referenz Raumakustik Gebäude mit dem nachhaltigen Rohstoff "Holz"
Zur Begrenzung der Teilnehmerzahl:
eingereichte Referenzen (Wichtung 35 %):
1 Referenz Herstellungskosten der KG 200-600 mehr als 6 Mio. € (netto) = 20 Pkt.
1 Referenz Herstellungskosten der KG 200-600 mehr als 4,0 Mio € (netto) bis 6 Mio. € (netto) = 10 Pkt.
Mehr als 3 Referenzen Schallschutz Nachbarschaft = 40 Pkt.
Mehr als 2 Referenzen Schallschutz Nachbarschaft = 20 Pkt.
Mehr als 5 Referenzen Fachplanung Raumakustik = 40 Pkt.
Mehr als 3 Referenzen Fachplanung Raumakustik = 20 Pkt.
Die Punkte der jeweiligen Kategorie werden addiert; der Teilnehmer kannmithin insgesamt max. 100 Punkte erreichen
Thüringen)
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