1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und KlimaschutzArt des öffentlichen Auftraggebers: Oberste BundesbehördeHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: Wissenschaftliche Begleitung der Weiterentwicklung des nationalen Strommarktdesigns zur Finanzierung steuerbarer KapazitätenBeschreibung: Am 25.02.2024 hat sich die Bundesregierung auf die Grundzüge einer Kraftwerksstrategie und in dem Rahmen auch auf eine Entscheidung im Sommer 2024 zur Einführung eines technologieneutralen Kapazitätsmechanismus verständigt. Der auf Basis dieser geplanten Entscheidung einzuführende Mechanismus soll bis 2028 einsatzfähig sein. Bereits im Vorfeld wurden in der Plattform Klimaneutrales Stromsystem die grundsätzlichen Prototypen einer Hedgingpflicht (ggf. ergänzt um einen Mindestpreis), eines dezentralen und eines zentralen Kapazitätsmarkts andiskutiert. Diese Protoypen sollen im Rahmen dieses Projekts weiter konkretisiert und ausdifferenziert werden, mittels eines Strommarkt- und -netzmodells und im Austausch mit externen Experten überprüft werden sowie mit Stakeholdern diskutiert werden.Kennung des Verfahrens: 22b950e4-e4db-446e-96d1-82f07129a118Interne Kennung: IC4-23305/008#006Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige BeratungZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine InformationenVerfahrensart: Offenes VerfahrenRechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv-
2.1.6 AusschlussgründeBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Betrug oder Subventionsbetrug: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Bildung krimineller Vereinigungen: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Bildung terroristischer Vereinigungen: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Insolvenz: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Einstellung der beruflichen Tätigkeit: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Interessenkonflikt: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Rein nationale Ausschlussgründe: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Schwere Verfehlung: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)Zahlungsunfähigkeit: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001Titel: Wissenschaftliche Begleitung der Weiterentwicklung des nationalen Strommarktdesigns zur Finanzierung steuerbarer KapazitätenBeschreibung: Am 25.02.2024 hat sich die Bundesregierung auf die Grundzüge einer Kraftwerksstrategie und in dem Rahmen auch auf eine Entscheidung im Sommer 2024 zur Einführung eines technologieneutralen Kapazitätsmechanismus verständigt. Der auf Basis dieser geplanten Entscheidung einzuführende Mechanismus soll bis 2028 einsatzfähig sein. Bereits im Vorfeld wurden in der Plattform Klimaneutrales Stromsystem die grundsätzlichen Prototypen einer Hedgingpflicht (ggf. ergänzt um einen Mindestpreis), eines dezentralen und eines zentralen Kapazitätsmarkts andiskutiert. Diese Protoypen sollen im Rahmen dieses Projekts weiter konkretisiert und ausdifferenziert werden, mittels eines Strommarkt- und -netzmodells und im Austausch mit externen Experten überprüft werden sowie mit Stakeholdern diskutiert werden.Interne Kennung: IC4-23305/008#006
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige BeratungZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige BeratungMenge: 1
5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerLaufzeit: 29MONTHDauer: 29
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Innovative BeschaffungZiel zur Verringerung der Umweltauswirkungen: SonstigesInnovatives Ziel: Die in Auftrag gegebenen Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen umfassen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.
5.1.9 EignungskriterienKriterium:Art: Eignung zur BerufsausübungBeschreibung: Anforderungen an die Unabhängigkeit Die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters ist zu verneinen, wenn dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten Für die Ausführung des Auftrags ist zentral, dass diese unbeeinflusst von Interessen Dritter erbracht wird. Deshalb bestehen hohe Anforderungen an die Unabhängigkeit des zu beauf-tragenden Unternehmens und der Mitarbeiter bei Auftragserteilung und für die Dauer des Auf-trages. Diese Anforderungen gelten auch für möglicherweise im Rahmen des Auftrags mit dem Unternehmen kooperierende Unternehmen/Institutionen. Nachweis: Die Unabhängigkeit ist nachzuweisen, indem die Gesellschafterstruktur und ggf. Konzernzu-gehörigkeiten (gesellschaftsrechtliche Verflechtungen, auch sonstige finanzielle Beteiligungen bzw. wirtschaftliche Verknüpfungen) dargelegt werden und Auskunft über institutionelle oder personelle Verflechtungen mit energiewirtschaftlichen Unternehmen oder Verbänden gege-ben wird. Darüber hinaus ist eine formfreie Eigenerklärung vorzulegen die bestätigt, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen wirtschaftlichen Interessen gegenüber Dritten verfolgt. So weit der Bieter parallel Tätigkeiten für andere Auf-traggeber durchführt, die zu diesem Projekt in thematischem Zusammenhang stehen, sind diese darzulegen und eine formfreie Eigenerklärung vorzulegen, dass aus diesen Tätigkeiten keine Interessenskonflikte resultieren.Anwendung dieses Kriteriums: VerwendetKriterium:Art: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBeschreibung: siehe Vergabeunterlage "Eignungskriterien"Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Qualität des Konzepts der LeistungserbringungBeschreibung: Eignung der Methodischen Vorgehensweise, Modelle und Daten (siehe auch Vergabeunterlage "Zuschlagskriterien)Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70Kriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisGewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEUInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=647030,
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigFortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlichNebenangebote: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 2024-05-22+02:0010:00:00+02:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3MONTHInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgVInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum der Angebotsöffnung: 2024-05-22+02:0011:00:00+02:00Zusätzliche Informationen: Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 16.05.2024 auch an die folgende E-Mailadresse: buero-ic4@bmwk.bund.deAuftragsbedingungen:Elektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteiltZahlungen werden elektronisch geleistetInformationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen:Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische BeschaffungssystemKein dynamisches BeschaffungssystemElektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
8 Organisationen
8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und KlimaschutzIdentifikationsnummer: BMWK-IC4Abteilung: Referat IC4Postanschrift: Villemombler Str. 76Ort: BonnPostleitzahl: 53123NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: buero-ic4@bmwk.bund.deTelefon: 000Internet-Adresse: https://www.bmwk.deRollen dieser Organisation:BeschafferZentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1 ORG-0002Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des BundesIdentifikationsnummer: 00000Ort: BonnPostleitzahl: 53123NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deTelefon: 000Rollen dieser Organisation:Überprüfungsstelle
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 3215bc85-5861-4fff-ac41-8994c2e4e1e5- 02Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-04-18+02:0000:00:00+02:00Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung