Ausschreibungsdetails
Seekabel Verlegung mit energetischen Anschluss incl. Alt-Seekabel Bergung und Entsorgung. Strecke vom Leuchtturm Tegeler Plate bis zum Leuchtturm Robbenplate, ca. 19.851m
Los 2:
Alt-Seekabel Bergung und Entsorgung, auf zwei Teilstrecken. Von RS „Wurster Arm“ bis Schmarren (mThw-Grenze) ca. 5.110m und von RS „Wurster Arm“ bis LT „Robbenplate“ ca. 3.356m
Strecke vom Leuchtturm Tegeler Plate bis zum Leuchtturm Robbenplate, ca. 19.851m
Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versi-cherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen ist auf Verlangen vorzulegen.
2. Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer sind auf Verlangen vorzulegen.
3. Erklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A sowie, falls erforderlich, über Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB i.V.m. 6f EU VOB/A.
Auf Verlangen sind vorzulegen:
- Auszüge aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Ab-satz 5 BZRG
- Nachweisen über Maßnahmen zur Selbstreinigung
- ein Insolvenzplan falls dieser rechtskräftig bestätigt wurde
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
4. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, der mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde.
Geforderte Mindeststandards zu Punkt 1:
Der Umsatz muss pro Geschäftsjahr mindestens
[maximal 2-fache des geschätzten Auftragswertes]
betragen; vergleichbar sind Leistungen aus folgenden Leistungsbereichen:
[Leistungsbereich] gemäß [ZTV-W/PQ-Verein]
Auf Verlangen sind die Referenzen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Auftraggeber/Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leis-tung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen An-forderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderhei-ten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner, Unter-auftragunternehmen); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
2. Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
LOS 1:
- Schwimmendes Gerät und Baugerät muss für den Einsatz in Nordsee- und Wattgebiet (Seeschiffe; trockenfallen lassen), Nationalpark Wattenmeer (WHG §36 konform) und für Seekabel-Transport/-Verlegung/-Bergung zugelassen und geeignet sein.
- Das neue Seekabel muss mit Vibrationsschwert, in den Wattflächen 1,6m unter GOK und in den Nebenrinnen 2,5m unter der Sohle verlegen werden. Toleranzen in vertikaler Wasser-/Verlegetiefe ± 0,1 m auf SKN/NHN bezogen und in horizontalen Lage ± 0,5 m.
- Die Alt-Seekabel sind Umweltgerecht zurückzubauen und zu verwerten/entsorgen.
- Auf Baustelle muss ein Befähigungsscheininhaber gem. § 20 Sprengstoffgesetz anwesend sein.
- E-Installationen sind gemäß DIN-VDE, ZTV-W,
EN 60204-1, DIN 19704, ATV-VOB/C, DIN 18382 und entsprechenden Europäischen Normen auszuführen.
- Stahlbauarbeiten nur durch Betriebe mit werkseigener Produktionskontrolle (WPK) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.03.2011 (Bauproduktenverordnung - CPR) für tragende Bauteile und Bausätze für Stahltragwerke bis EXC 3 nach EN 1090-2 für tragende Zwecke in allen Arten von Bauwerken.
Schweißzertifikate gemäß EN 1090-1, Tabelle B.1 für die Norm: EN 1090-2:2018, Ausführungsklasse; EXC 3 nach EN 1090-2:2018, Schweißprozesse: 111 - Lichtbogenhandschweißen, 135- MAG mit Massivdrahtelektrode Grundwerkstoffe: Baustähle bis S355 nach EN 1090-2, Tabelle 2 und 3.
Technischer Wert 20 %
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen ist auf Verlangen vorzulegen.
2. Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Unter-nehmens- oder Wohnsitzes
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer sind auf Verlangen vorzulegen.
3. Erklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A sowie, falls erforderlich, über Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB i.V.m. 6f EU VOB/A.
Auf Verlangen sind vorzulegen:
- Auszüge aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Ab-satz 5 BZRG
- Nachweisen über Maßnahmen zur Selbstreinigung
- ein Insolvenzplan falls dieser rechtskräftig bestätigt wurde
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
4. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, der mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde.
Geforderte Mindeststandards zu Punkt 1:
Der Umsatz muss pro Geschäftsjahr mindestens
[maximal 2-fache des geschätzten Auftragswertes]
betragen; vergleichbar sind Leistungen aus folgenden Leistungsbereichen:
[Leistungsbereich] gemäß [ZTV-W/PQ-Verein]
Auf Verlangen sind die Referenzen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Auftraggeber/Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen An-forderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderhei-ten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner, Unterauftragunternehmen); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
2. Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
LOS 2:
- Schwimmendes Gerät und Baugerät muss für den Einsatz in Nordsee- und Wattgebiet (Seeschiffe; trockenfallen lassen), Nationalpark Wattenmeer (WHG §36 konform) und für Seekabel-Transport/-Verlegung/-Bergung zugelassen und geeignet sein.
- Die Alt-Seekabel sind Umweltgerecht zurückzubauen und zu verwerten/entsorgen.
- Auf Baustelle muss ein Befähigungsscheininhaber gem. § 20 Sprengstoffgesetz anwesend sein.
- E-Installationen sind gemäß DIN-VDE, ZTV-W,
EN 60204-1, DIN 19704, ATV-VOB/C, DIN 18382 und entsprechenden Europäischen Normen auszuführen.
- Stahlbauarbeiten nur durch Betriebe mit werkseigener Produktionskontrolle (WPK) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.03.2011 (Bauproduktenverordnung - CPR) für tragende Bauteile und Bausätze für Stahltragwerke bis EXC 3 nach EN 1090-2 für tragende Zwecke in allen Arten von Bauwerken.
Schweißzertifikate gemäß EN 1090-1, Tabelle B.1 für die Norm: EN 1090-2:2018, Ausführungsklasse; EXC 3 nach EN 1090-2:2018, Schweißprozesse: 111 - Lichtbogenhandschweißen, 135- MAG mit Massivdrahtelektrode Grundwerkstoffe: Baustähle bis S355 nach EN 1090-2, Tabelle 2 und 3.
Technischer Wert 20 %
gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
– Vergabekammer des Bundes –
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