Ausschreibungsdetails
09.05.2024, 13:00 Uhr in elektronischer Form unter der Adresse https://
www.evergabe-online.de eingereicht werden. Dem
Teilnahmeantrag sind die iBT-747/BT-750 geforderten
Erklärungen und Nachweise bezufügen sowie eine EMail-
Adresse anzugeben.
Vor Abgabe des Angebotes ist die Teilnahme an einer
Objektbesichtigung erforderlich. Das Zeitfenster für Ortsbesichtigungen wird mit den Vergabeunterlagen bekannt gegeben (geplant ist die 23. KW bis einschließlich 24.KW 2024 nach Absprache). Der Zutritt für die Bereiche wird nur gegen Vorlage
eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gewährt.
Details sind bei weiterer Teilnahme am Vergabeverfahren den anschließend zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis, welcher aus den Positionen gebildet wird.
Näheres ist im weiteren Verfahren den Angebotsunterlagen zu entnehmen.
Bitte beachten Sie bei der Angebotserstellung auf die Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns gültigen Lohntarifs gemäß Lohntarifvertrag / Manteltarifvertrag.
Es sind alle zur Leistungserbringung erforderlichen Kosten (inklusive Kosten Ausrüstung, Ausbildung etc.) in der Kalkulation der Stundenverrechnungssätze zu berücksichtigen. Die Stundenverrechnungssätze gelten sämtliche Ansprüche des Auftragnehmers ab.
Vorgehensweise bei allgemeinverbindlicher Erklärung eines neuen Tarifvertrages während der Phase der Angebotsaufforderung:
Grundsätzlich sind der Kalkulation die zum Vertragsbeginn gültigen Tarifverträge sowie die zum Angebotsschlusstermin gültigen Sätze der Sozialversicherung zu Grunde zu legen.
Da ein neuer Tarifvertrag noch nicht allgemeinverbindlich vorliegt wird gebeten die Angebote auf Basis des zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Tarifvertrages abzugeben. Somit ist die Transparenz der Ausschreibung und Gleichbehandlung der Bieter sichergestellt. Die anschließende Auswertung, Zuschlagserteilung sowie der Abschluss des Vertrages erfolgen mit dem zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Tarifvertrag.
Nach allgemeinverbindlicher Erklärung des neuen Tarifvertrages, nach Inkenntnissetzung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer, kann ein Änderungsvertrag mit den neuen Preisen aufgesetzt werden.
- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt Abgabefrist des Teilnahmeantrages),
- Eigenerklärung (mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur versehen), dass ausschließlich Personal eingesetzt wird,
- das persönlich zuverlässig, körperlich, geistig und sprachlich den Anforderungen des Sicherheitsdienstes gewachsen ist (das Personal kann sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen),
- das noch nicht das gesetzliche Rentenalter bei Einstellung erreicht hat,
- das über ausreichende Kenntnisse in der Bedienung von EDV-Anlagen verfügt,
- für das ein Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister vorliegt,
- Eigenerklärung (mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur versehen), dass der Teilnehmer im Auftragsfall auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird,
-ausgefüllte Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen gemäß Formular BAAINBw-B-V 031 mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur versehen,
Erklärung (mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur
versehen), dass eine entsprechende Versicherung im Falle der
Zuschlagserteilung abgeschlossen wird. Deckungssummen Betriebshaftpflicht: a) für Personenschäden = 1.500.000,00 €, b) für Sachschäden = 350.000,00 €, c) für das Abhandenkommen bewachter Sachen = 20.000,00 € sowie d) für Vermögensschäden = 15.000,00 €,
- falls zutreffend: Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerbergemeinschaft (BAAINBW-B-V 047) mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur versehen,
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB - Formblatt BAAINBw-B-V 034, (mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur versehen),
- drei Referenzen der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen unter Angabe von
- Art und Umfang der Leistung,
- Name der Auskunftsperson,
- Zeit der Leistungserbringung,
- Bestätigung durch den Auftraggeber, dass die Dienstleistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde,
fortgeschrittenen bzw. qualifizierten elektronischen Signaturen
enthalten (siehe Forderung Checkliste), finden keine
Berücksichtigung. In diesem Fall erfolgt keine Nachforderung.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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