Ausschreibungsdetails
Auftragsgegenstand ist die regelmäßige Innen- und Außenreinigung der insgesamt 143 Poolfahrzeuge der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Angenommen wird eine ökonomische Reinigung für alle witterungsbedingten Verschmutzungen. Die Fahrzeugreinigung soll ressourcenschonend und zugleich materialfreundlich sein.
Die zu verwendeten Reinigungsmittel sollen vollständig biologisch abbaubar sein und möglichst nur pflanzliche und erneuerbare Rohstoffe enthalten. Die Reinigungsprodukte bzw. deren Rohstoffe, sind garantiert frei von genetischem Material und werden nicht an Tieren getestet. Das Verpackungsmaterial und die Flaschen werden wiederverwertet.
Denkbar ist auch eine innovative „Ohne Wasser“ Außenreinigung (nur mit Wasserdampf) welches im Vergleich zu herkömmlichen Waschprinzipien eine große Wasserersparnis mit sich bringt. Vorteil dieser Methode ist auch, dass keine Wasser- und Schmutzrückstände am Reinigungsort verbleiben. Die Reinigung dieser Art kann jedoch nicht auf den Flächen der BImA erfolgen.
Ein Hol- und Bringservice (inkl. Außen- und Innenreinigung) kann optional auch durch eine mobile Autoreinigung vor Ort ersetzt werden. Grundsätzlich ist es dem AN freigestellt, wo er die Reinigung ausführt, sofern die einfache Fahrt 25 km vom Abholort nicht übersteigt. Eine mobile Autoreinigung auf den Liegenschaften der BImA ist jedoch ausgeschlossen. Sollte die Entfernung darüber hinaus liegen, ist vorab die Freigabe beim Auftraggeber schriftlich einzuholen.
Der AG kann im Bedarfsfall eine zusätzliche Außen- und Innenreinigung festlegen, nach vorheriger Anmeldung.
2. Leistungsausführung
Grundleistungen:
Innenreinigung: Reinigung und Absaugen des Innenraumes inkl. Kofferraum, Absaugen der Fußmatten, Reinigung der Gummifußmatten, feuchtes Abwischen und Desinfizieren des Armaturenbretts und der Türverkleidung, Scheibenreinigung.
Außenreinigung: Entfernung von Schmutz und Insekten, Unterboden-, Felgen-, Scheiben- und Außenspiegelreinigung, Einstiegsleisten wischen.
Bedarfsleistungen:
Sonderreinigung nach Bedarf und mit vorheriger Absprache.
Je Losaufteilung:
Los 1
53119 Bonn
53115 Bonn
44135 Dortmund
40470 Düsseldorf
50679 Köln
.
Los 2
33607 Bielefeld
48145 Münster
49080 Osnabrück
.
Los 3
98528 Suhl
34131 Kassel
.
Los 4
56068 Koblenz
67657 Kaiserslautern
54290 Trier
60320 Frankfurt
76829 Landau
.
Los 5
30163 Hannover
38106 Braunschweig
.
Los 6
29614 Soltau
26121 Oldenburg
26382 Wilhelmshaven
27472 Cuxhaven
.
Los 7
09111 Chemnitz
04103 Leipzig
06110 Halle/Saale
Plattform einzureichen.
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Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie
können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom
Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung
ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 30.04.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Abgabe eines Angebots wesentlich sind, z. B., weil die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
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Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
Auftragsgegenstand ist die regelmäßige Innen- und Außenreinigung der insgesamt 34 Poolfahrzeuge der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Angenommen wird eine ökonomische Reinigung für alle witterungsbedingten Verschmutzungen. Die Fahrzeugreinigung soll ressourcenschonend und zugleich materialfreundlich sein.
Die zu verwendeten Reinigungsmittel sollen vollständig biologisch abbaubar sein und möglichst nur pflanzliche und erneuerbare Rohstoffe enthalten. Die Reinigungsprodukte bzw. deren Rohstoffe, sind garantiert frei von genetischem Material und werden nicht an Tieren getestet. Das Verpackungsmaterial und die Flaschen werden wiederverwertet.
Denkbar ist auch eine innovative „Ohne Wasser“ –Außenreinigung (nur mit Wasserdampf) welches im Vergleich zu herkömmlichen Waschprinzipien eine große Wasserersparnis mit sich bringt. Vorteil dieser Methode ist auch, dass keine Wasser- und Schmutzrückstände am Reinigungsort verbleiben. Die Reinigung dieser Art kann jedoch nicht auf den Flächen der BImA erfolgen.
Ein Hol- und Bringservice (inkl. Außen- und Innenreinigung) kann optional auch durch eine mobile Autoreinigung vor Ort ersetzt werden. Grundsätzlich ist es dem AN freigestellt, wo er die Reinigung ausführt, sofern die einfache Fahrt 25 km vom Abholort nicht übersteigt. Eine mobile Autoreinigung auf den Liegenschaften der BImA ist jedoch ausgeschlossen. Sollte die Entfernung darüber hinaus liegen, ist vorab die Freigabe beim Auftraggeber schriftlich einzuholen.
Der AG kann im Bedarfsfall eine zusätzliche Außen- und Innenreinigung festlegen, nach vorheriger Anmeldung.
2. Leistungsausführung
Grundleistungen:
Innenreinigung: Reinigung und Absaugen des Innenraumes inkl. Kofferraum, Absaugen der Fußmatten, Reinigung der Gummifußmatten, feuchtes Abwischen und Desinfizieren des Armaturenbretts und der Türverkleidung, Scheibenreinigung.
Außenreinigung: Entfernung von Schmutz und Insekten, Unterboden-, Felgen-, Scheiben- und Außenspiegelreinigung, Einstiegsleisten wischen.
Bedarfsleistungen:
Sonderreinigung nach Bedarf und mit vorheriger Absprache.
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Anforderungen an das eingesetzte Personal
Die Fahrer der KFZ müssen die Probezeit ihrer Fahrerlaubnis erfolgreich bestanden haben.
(Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-
/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 5 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 3 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 25.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart regelmäßige Reinigung Innen-/Außen KFZ, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
(Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Mein Unternehmen ist dafür ausgerichtet, einen Hol- und Bringservice für die zu reinigenden Fahrzeuge anzubieten.
- Die Fahrzeugreinigung kann ressourcenschonend und zugleich materialfreundlich ausgeführt werden. Alle verwendeten Reinigungsmittel sind biologisch abbaubar und enthalten möglichst nur pflanzliche und erneuerbare Rohstoffe, zudem sind diese garantiert frei von genetischen Material und werden nicht an Tieren getestet. Das Verpackungsmaterial wird wiederverwendet.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Ausführungsort (Vor Ort / mobile Waschung),
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung
(inkl. Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
- jährlicher Leistungsumfang (Anzahl der gereinigten Fahrzeuge),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart.
und gewichtet: Preis 100%: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistun-gen laut Preisblatt gewertet.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
Auftragsgegenstand ist die regelmäßige Innen- und Außenreinigung der insgesamt 15 Poolfahrzeuge der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Angenommen wird eine ökonomische Reinigung für alle witterungsbedingten Verschmutzungen. Die Fahrzeugreinigung soll ressourcenschonend und zugleich materialfreundlich sein.
Die zu verwendeten Reinigungsmittel sollen vollständig biologisch abbaubar sein und möglichst nur pflanzliche und erneuerbare Rohstoffe enthalten. Die Reinigungsprodukte bzw. deren Rohstoffe, sind garantiert frei von genetischem Material und werden nicht an Tieren getestet. Das Verpackungsmaterial und die Flaschen werden wiederverwertet.
Denkbar ist auch eine innovative „Ohne Wasser“ –Außenreinigung (nur mit Wasserdampf) welches im Vergleich zu herkömmlichen Waschprinzipien eine große Wasserersparnis mit sich bringt. Vorteil dieser Methode ist auch, dass keine Wasser- und Schmutzrückstände am Reinigungsort verbleiben. Die Reinigung dieser Art kann jedoch nicht auf den Flächen der BImA erfolgen.
Ein Hol- und Bringservice (inkl. Außen- und Innenreinigung) kann optional auch durch eine mobile Autoreinigung vor Ort ersetzt werden. Grundsätzlich ist es dem AN freigestellt, wo er die Reinigung ausführt, sofern die einfache Fahrt 25 km vom Abholort nicht übersteigt. Eine mobile Autoreinigung auf den Liegenschaften der BImA ist jedoch ausgeschlossen. Sollte die Entfernung darüber hinaus liegen, ist vorab die Freigabe beim Auftraggeber schriftlich einzuholen.
Der AG kann im Bedarfsfall eine zusätzliche Außen- und Innenreinigung festlegen, nach vorheriger Anmeldung.
2. Leistungsausführung
Grundleistungen:
Innenreinigung: Reinigung und Absaugen des Innenraumes inkl. Kofferraum, Absaugen der Fußmatten, Reinigung der Gummifußmatten, feuchtes Abwischen und Desinfizieren des Armaturenbretts und der Türverkleidung, Scheibenreinigung.
Außenreinigung: Entfernung von Schmutz und Insekten, Unterboden-, Felgen-, Scheiben- und Außenspiegelreinigung, Einstiegsleisten wischen.
Bedarfsleistungen:
Sonderreinigung nach Bedarf und mit vorheriger Absprache.
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Anforderungen an das eingesetzte Personal
Die Fahrer der KFZ müssen die Probezeit ihrer Fahrerlaubnis erfolgreich bestanden haben.
(Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-
/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 5 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 3 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 25.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart regelmäßige Reinigung Innen-/Außen KFZ, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
(Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Mein Unternehmen ist dafür ausgerichtet, einen Hol- und Bringservice für die zu reinigenden Fahrzeuge anzubieten.
- Die Fahrzeugreinigung kann ressourcenschonend und zugleich materialfreundlich ausgeführt werden. Alle verwendeten Reinigungsmittel sind biologisch abbaubar und enthalten möglichst nur pflanzliche und erneuerbare Rohstoffe, zudem sind diese garantiert frei von genetischen Material und werden nicht an Tieren getestet. Das Verpackungsmaterial wird wiederverwendet.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Ausführungsort (Vor Ort / mobile Waschung),
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung
(inkl. Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
- jährlicher Leistungsumfang (Anzahl der gereinigten Fahrzeuge),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart.
erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt
und gewichtet: Preis 100%: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistun-gen laut Preisblatt gewertet.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
Auftragsgegenstand ist die regelmäßige Innen- und Außenreinigung der insgesamt 10 Poolfahrzeuge der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Angenommen wird eine ökonomische Reinigung für alle witterungsbedingten Verschmutzungen. Die Fahrzeugreinigung soll ressourcenschonend und zugleich materialfreundlich sein.
Die zu verwendeten Reinigungsmittel sollen vollständig biologisch abbaubar sein und möglichst nur pflanzliche und erneuerbare Rohstoffe enthalten. Die Reinigungsprodukte bzw. deren Rohstoffe, sind garantiert frei von genetischem Material und werden nicht an Tieren getestet. Das Verpackungsmaterial und die Flaschen werden wiederverwertet.
Denkbar ist auch eine innovative „Ohne Wasser“ –Außenreinigung (nur mit Wasserdampf) welches im Vergleich zu herkömmlichen Waschprinzipien eine große Wasserersparnis mit sich bringt. Vorteil dieser Methode ist auch, dass keine Wasser- und Schmutzrückstände am Reinigungsort verbleiben. Die Reinigung dieser Art kann jedoch nicht auf den Flächen der BImA erfolgen.
Ein Hol- und Bringservice (inkl. Außen- und Innenreinigung) kann optional auch durch eine mobile Autoreinigung vor Ort ersetzt werden. Grundsätzlich ist es dem AN freigestellt, wo er die Reinigung ausführt, sofern die einfache Fahrt 25 km vom Abholort nicht übersteigt. Eine mobile Autoreinigung auf den Liegenschaften der BImA ist jedoch ausgeschlossen. Sollte die Entfernung darüber hinaus liegen, ist vorab die Freigabe beim Auftraggeber schriftlich einzuholen.
Der AG kann im Bedarfsfall eine zusätzliche Außen- und Innenreinigung festlegen, nach vorheriger Anmeldung.
2. Leistungsausführung
Grundleistungen:
Innenreinigung: Reinigung und Absaugen des Innenraumes inkl. Kofferraum, Absaugen der Fußmatten, Reinigung der Gummifußmatten, feuchtes Abwischen und Desinfizieren des Armaturenbretts und der Türverkleidung, Scheibenreinigung.
Außenreinigung: Entfernung von Schmutz und Insekten, Unterboden-, Felgen-, Scheiben- und Außenspiegelreinigung, Einstiegsleisten wischen.
Bedarfsleistungen:
Sonderreinigung nach Bedarf und mit vorheriger Absprache.
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Anforderungen an das eingesetzte Personal
Die Fahrer der KFZ müssen die Probezeit ihrer Fahrerlaubnis erfolgreich bestanden haben.
(Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-
/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 5 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 3 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 25.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart regelmäßige Reinigung Innen-/Außen KFZ, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
(Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Mein Unternehmen ist dafür ausgerichtet, einen Hol- und Bringservice für die zu reinigenden Fahrzeuge anzubieten.
- Die Fahrzeugreinigung kann ressourcenschonend und zugleich materialfreundlich ausgeführt werden. Alle verwendeten Reinigungsmittel sind biologisch abbaubar und enthalten möglichst nur pflanzliche und erneuerbare Rohstoffe, zudem sind diese garantiert frei von genetischen Material und werden nicht an Tieren getestet. Das Verpackungsmaterial wird wiederverwendet.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Ausführungsort (Vor Ort / mobile Waschung),
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung
(inkl. Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
- jährlicher Leistungsumfang (Anzahl der gereinigten Fahrzeuge),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart.
erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt
und gewichtet: Preis 100%: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistun-gen laut Preisblatt gewertet.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
Auftragsgegenstand ist die regelmäßige Innen- und Außenreinigung der insgesamt 48 Poolfahrzeuge der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Angenommen wird eine ökonomische Reinigung für alle witterungsbedingten Verschmutzungen. Die Fahrzeugreinigung soll ressourcenschonend und zugleich materialfreundlich sein.
Die zu verwendeten Reinigungsmittel sollen vollständig biologisch abbaubar sein und möglichst nur pflanzliche und erneuerbare Rohstoffe enthalten. Die Reinigungsprodukte bzw. deren Rohstoffe, sind garantiert frei von genetischem Material und werden nicht an Tieren getestet. Das Verpackungsmaterial und die Flaschen werden wiederverwertet.
Denkbar ist auch eine innovative „Ohne Wasser“ –Außenreinigung (nur mit Wasserdampf) welches im Vergleich zu herkömmlichen Waschprinzipien eine große Wasserersparnis mit sich bringt. Vorteil dieser Methode ist auch, dass keine Wasser- und Schmutzrückstände am Reinigungsort verbleiben. Die Reinigung dieser Art kann jedoch nicht auf den Flächen der BImA erfolgen.
Ein Hol- und Bringservice (inkl. Außen- und Innenreinigung) kann optional auch durch eine mobile Autoreinigung vor Ort ersetzt werden. Grundsätzlich ist es dem AN freigestellt, wo er die Reinigung ausführt, sofern die einfache Fahrt 25 km vom Abholort nicht übersteigt. Eine mobile Autoreinigung auf den Liegenschaften der BImA ist jedoch ausgeschlossen. Sollte die Entfernung darüber hinaus liegen, ist vorab die Freigabe beim Auftraggeber schriftlich einzuholen.
Der AG kann im Bedarfsfall eine zusätzliche Außen- und Innenreinigung festlegen, nach vorheriger Anmeldung.
2. Leistungsausführung
Grundleistungen:
Innenreinigung: Reinigung und Absaugen des Innenraumes inkl. Kofferraum, Absaugen der Fußmatten, Reinigung der Gummifußmatten, feuchtes Abwischen und Desinfizieren des Armaturenbretts und der Türverkleidung, Scheibenreinigung.
Außenreinigung: Entfernung von Schmutz und Insekten, Unterboden-, Felgen-, Scheiben- und Außenspiegelreinigung, Einstiegsleisten wischen.
Bedarfsleistungen:
Sonderreinigung nach Bedarf und mit vorheriger Absprache.
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Anforderungen an das eingesetzte Personal
Die Fahrer der KFZ müssen die Probezeit ihrer Fahrerlaubnis erfolgreich bestanden haben.
(Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-
/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 5 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 3 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 25.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart regelmäßige Reinigung Innen-/Außen KFZ, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
(Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Mein Unternehmen ist dafür ausgerichtet, einen Hol- und Bringservice für die zu reinigenden Fahrzeuge anzubieten.
- Die Fahrzeugreinigung kann ressourcenschonend und zugleich materialfreundlich ausgeführt werden. Alle verwendeten Reinigungsmittel sind biologisch abbaubar und enthalten möglichst nur pflanzliche und erneuerbare Rohstoffe, zudem sind diese garantiert frei von genetischen Material und werden nicht an Tieren getestet. Das Verpackungsmaterial wird wiederverwendet.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Ausführungsort (Vor Ort / mobile Waschung),
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung
(inkl. Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
- jährlicher Leistungsumfang (Anzahl der gereinigten Fahrzeuge),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart.
erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt
und gewichtet: Preis 100%: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistun-gen laut Preisblatt gewertet.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
Auftragsgegenstand ist die regelmäßige Innen- und Außenreinigung der insgesamt 8 Poolfahrzeuge der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Angenommen wird eine ökonomische Reinigung für alle witterungsbedingten Verschmutzungen. Die Fahrzeugreinigung soll ressourcenschonend und zugleich materialfreundlich sein.
Die zu verwendeten Reinigungsmittel sollen vollständig biologisch abbaubar sein und möglichst nur pflanzliche und erneuerbare Rohstoffe enthalten. Die Reinigungsprodukte bzw. deren Rohstoffe, sind garantiert frei von genetischem Material und werden nicht an Tieren getestet. Das Verpackungsmaterial und die Flaschen werden wiederverwertet.
Denkbar ist auch eine innovative „Ohne Wasser“ –Außenreinigung (nur mit Wasserdampf) welches im Vergleich zu herkömmlichen Waschprinzipien eine große Wasserersparnis mit sich bringt. Vorteil dieser Methode ist auch, dass keine Wasser- und Schmutzrückstände am Reinigungsort verbleiben. Die Reinigung dieser Art kann jedoch nicht auf den Flächen der BImA erfolgen.
Ein Hol- und Bringservice (inkl. Außen- und Innenreinigung) kann optional auch durch eine mobile Autoreinigung vor Ort ersetzt werden. Grundsätzlich ist es dem AN freigestellt, wo er die Reinigung ausführt, sofern die einfache Fahrt 25 km vom Abholort nicht übersteigt. Eine mobile Autoreinigung auf den Liegenschaften der BImA ist jedoch ausgeschlossen. Sollte die Entfernung darüber hinaus liegen, ist vorab die Freigabe beim Auftraggeber schriftlich einzuholen.
Der AG kann im Bedarfsfall eine zusätzliche Außen- und Innenreinigung festlegen, nach vorheriger Anmeldung.
2. Leistungsausführung
Grundleistungen:
Innenreinigung: Reinigung und Absaugen des Innenraumes inkl. Kofferraum, Absaugen der Fußmatten, Reinigung der Gummifußmatten, feuchtes Abwischen und Desinfizieren des Armaturenbretts und der Türverkleidung, Scheibenreinigung.
Außenreinigung: Entfernung von Schmutz und Insekten, Unterboden-, Felgen-, Scheiben- und Außenspiegelreinigung, Einstiegsleisten wischen.
Bedarfsleistungen:
Sonderreinigung nach Bedarf und mit vorheriger Absprache.
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Anforderungen an das eingesetzte Personal
Die Fahrer der KFZ müssen die Probezeit ihrer Fahrerlaubnis erfolgreich bestanden haben.
(Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-
/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 5 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 3 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 25.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart regelmäßige Reinigung Innen-/Außen KFZ, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
(Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Mein Unternehmen ist dafür ausgerichtet, einen Hol- und Bringservice für die zu reinigenden Fahrzeuge anzubieten.
- Die Fahrzeugreinigung kann ressourcenschonend und zugleich materialfreundlich ausgeführt werden. Alle verwendeten Reinigungsmittel sind biologisch abbaubar und enthalten möglichst nur pflanzliche und erneuerbare Rohstoffe, zudem sind diese garantiert frei von genetischen Material und werden nicht an Tieren getestet. Das Verpackungsmaterial wird wiederverwendet.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Ausführungsort (Vor Ort / mobile Waschung),
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung
(inkl. Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
- jährlicher Leistungsumfang (Anzahl der gereinigten Fahrzeuge),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart.
erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt
und gewichtet: Preis 100%: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistun-gen laut Preisblatt gewertet.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
Auftragsgegenstand ist die regelmäßige Innen- und Außenreinigung der insgesamt 15 Poolfahrzeuge der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Angenommen wird eine ökonomische Reinigung für alle witterungsbedingten Verschmutzungen. Die Fahrzeugreinigung soll ressourcenschonend und zugleich materialfreundlich sein.
Die zu verwendeten Reinigungsmittel sollen vollständig biologisch abbaubar sein und möglichst nur pflanzliche und erneuerbare Rohstoffe enthalten. Die Reinigungsprodukte bzw. deren Rohstoffe, sind garantiert frei von genetischem Material und werden nicht an Tieren getestet. Das Verpackungsmaterial und die Flaschen werden wiederverwertet.
Denkbar ist auch eine innovative „Ohne Wasser“ –Außenreinigung (nur mit Wasserdampf) welches im Vergleich zu herkömmlichen Waschprinzipien eine große Wasserersparnis mit sich bringt. Vorteil dieser Methode ist auch, dass keine Wasser- und Schmutzrückstände am Reinigungsort verbleiben. Die Reinigung dieser Art kann jedoch nicht auf den Flächen der BImA erfolgen.
Ein Hol- und Bringservice (inkl. Außen- und Innenreinigung) kann optional auch durch eine mobile Autoreinigung vor Ort ersetzt werden. Grundsätzlich ist es dem AN freigestellt, wo er die Reinigung ausführt, sofern die einfache Fahrt 25 km vom Abholort nicht übersteigt. Eine mobile Autoreinigung auf den Liegenschaften der BImA ist jedoch ausgeschlossen. Sollte die Entfernung darüber hinaus liegen, ist vorab die Freigabe beim Auftraggeber schriftlich einzuholen.
Der AG kann im Bedarfsfall eine zusätzliche Außen- und Innenreinigung festlegen, nach vorheriger Anmeldung.
2. Leistungsausführung
Grundleistungen:
Innenreinigung: Reinigung und Absaugen des Innenraumes inkl. Kofferraum, Absaugen der Fußmatten, Reinigung der Gummifußmatten, feuchtes Abwischen und Desinfizieren des Armaturenbretts und der Türverkleidung, Scheibenreinigung.
Außenreinigung: Entfernung von Schmutz und Insekten, Unterboden-, Felgen-, Scheiben- und Außenspiegelreinigung, Einstiegsleisten wischen.
Bedarfsleistungen:
Sonderreinigung nach Bedarf und mit vorheriger Absprache.
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Anforderungen an das eingesetzte Personal
Die Fahrer der KFZ müssen die Probezeit ihrer Fahrerlaubnis erfolgreich bestanden haben.
(Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-
/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 5 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 3 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 25.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart regelmäßige Reinigung Innen-/Außen KFZ, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
(Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Mein Unternehmen ist dafür ausgerichtet, einen Hol- und Bringservice für die zu reinigenden Fahrzeuge anzubieten.
- Die Fahrzeugreinigung kann ressourcenschonend und zugleich materialfreundlich ausgeführt werden. Alle verwendeten Reinigungsmittel sind biologisch abbaubar und enthalten möglichst nur pflanzliche und erneuerbare Rohstoffe, zudem sind diese garantiert frei von genetischen Material und werden nicht an Tieren getestet. Das Verpackungsmaterial wird wiederverwendet.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Ausführungsort (Vor Ort / mobile Waschung),
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung
(inkl. Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
- jährlicher Leistungsumfang (Anzahl der gereinigten Fahrzeuge),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart.
erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt
und gewichtet: Preis 100%: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistun-gen laut Preisblatt gewertet.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
Auftragsgegenstand ist die regelmäßige Innen- und Außenreinigung der insgesamt 13 Poolfahrzeuge der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Angenommen wird eine ökonomische Reinigung für alle witterungsbedingten Verschmutzungen. Die Fahrzeugreinigung soll ressourcenschonend und zugleich materialfreundlich sein.
Die zu verwendeten Reinigungsmittel sollen vollständig biologisch abbaubar sein und möglichst nur pflanzliche und erneuerbare Rohstoffe enthalten. Die Reinigungsprodukte bzw. deren Rohstoffe, sind garantiert frei von genetischem Material und werden nicht an Tieren getestet. Das Verpackungsmaterial und die Flaschen werden wiederverwertet.
Denkbar ist auch eine innovative „Ohne Wasser“ –Außenreinigung (nur mit Wasserdampf) welches im Vergleich zu herkömmlichen Waschprinzipien eine große Wasserersparnis mit sich bringt. Vorteil dieser Methode ist auch, dass keine Wasser- und Schmutzrückstände am Reinigungsort verbleiben. Die Reinigung dieser Art kann jedoch nicht auf den Flächen der BImA erfolgen.
Ein Hol- und Bringservice (inkl. Außen- und Innenreinigung) kann optional auch durch eine mobile Autoreinigung vor Ort ersetzt werden. Grundsätzlich ist es dem AN freigestellt, wo er die Reinigung ausführt, sofern die einfache Fahrt 25 km vom Abholort nicht übersteigt. Eine mobile Autoreinigung auf den Liegenschaften der BImA ist jedoch ausgeschlossen. Sollte die Entfernung darüber hinaus liegen, ist vorab die Freigabe beim Auftraggeber schriftlich einzuholen.
Der AG kann im Bedarfsfall eine zusätzliche Außen- und Innenreinigung festlegen, nach vorheriger Anmeldung.
2. Leistungsausführung
Grundleistungen:
Innenreinigung: Reinigung und Absaugen des Innenraumes inkl. Kofferraum, Absaugen der Fußmatten, Reinigung der Gummifußmatten, feuchtes Abwischen und Desinfizieren des Armaturenbretts und der Türverkleidung, Scheibenreinigung.
Außenreinigung: Entfernung von Schmutz und Insekten, Unterboden-, Felgen-, Scheiben- und Außenspiegelreinigung, Einstiegsleisten wischen.
Bedarfsleistungen:
Sonderreinigung nach Bedarf und mit vorheriger Absprache.
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Anforderungen an das eingesetzte Personal
Die Fahrer der KFZ müssen die Probezeit ihrer Fahrerlaubnis erfolgreich bestanden haben.
(Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-
/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 5 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 3 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 25.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart regelmäßige Reinigung Innen-/Außen KFZ, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
(Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Mein Unternehmen ist dafür ausgerichtet, einen Hol- und Bringservice für die zu reinigenden Fahrzeuge anzubieten.
- Die Fahrzeugreinigung kann ressourcenschonend und zugleich materialfreundlich ausgeführt werden. Alle verwendeten Reinigungsmittel sind biologisch abbaubar und enthalten möglichst nur pflanzliche und erneuerbare Rohstoffe, zudem sind diese garantiert frei von genetischen Material und werden nicht an Tieren getestet. Das Verpackungsmaterial wird wiederverwendet.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Ausführungsort (Vor Ort / mobile Waschung),
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung
(inkl. Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
- jährlicher Leistungsumfang (Anzahl der gereinigten Fahrzeuge),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart.
erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt
und gewichtet: Preis 100%: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistun-gen laut Preisblatt gewertet.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
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