Ausschreibungsdetails
1 Stk Baustellen-Sanitärcontainer, anschlussfrei, mit Abwasser-/Fäkalientank
65 Stk Entsorgung Schränke
165 Stk Entsorgung Schülertische
323 Stk Entsorgung Stühle
1 psch Schwarz-Weiß-Anlage
50 m² Herstellen von Abschottungen luftdicht mittels PE-Folie
250 m² Demontage und Entsorgung Akustikschalldecke (KMF)
1.370 m² Demontage und Entsorgung Fußbodenaufbau mit Belag/Trittschalldämmung/Anhydritestrich, inkl. Sperrschicht (mit Schadstoffen)
760 m² Demontage und Entsorgung Fußbodenaufbau mit Belag/Anhydritestrich, inkl. Sperrschicht (mit Schadstoffen)
2.500 m² Fußbodenbereiche fräsen zum Entfernen PAK-haltiger Anstriche/Kleber
77 m² Abbruch und Entsorgung Gipskarton-Unterdecken
200 m² Abbruch und Entsorgung Trockenbauwände, 115 bis 320 mm
48 Stk Abbruch und Entsorgung Innentürelemente, Holz mit Stahl-Eckzarge
60 m³ Abbruch und Entsorgung nichttragende Wände aus bewehrtem Beton, Wandstärke bis 25 cm
230 m² Abbruch und Entsorgung Fußbodenaufbau mit Terrazzoplatten/Zementestrich
37 Stk Demontage Gliederheizkörper 160/600/20GI
1.235 m Demontage Rohrl./Armatur Stahlrohr DN 15 bis 20
110 m Demontage Isolierung 2 Stück Rohrleitungen Im Paket Rohr DN 15 bis 40, bestehend aus Mineralwolle, schwarzen Pappen (PAK-haltig), Gipsbinden mit Gewebe, tw. Abdeckungen aus Kunststoff bzw. Blech
46 Stk Demontage Waschtisch
515 m Demontage Rohrleitung verzinkter Stahl, DN 10 bis 25
13 Stk Demontage Unterverteiler als Wandschrank bis 1 Feldbreite
1.750 m Demontage Leitungsnetz mit Cu-Leitung bis 5x2,5mm2 inklusive Tragesystem
140 m Demontage Kabelrinnen bis 60x300mm inkl. Träger, Ausleger, Cu-Leitungen bzw. -Kabel
300 m Demontage Leitungsführungskanal LF bis 25x25 mm inkl. Cu-Leitungen
393 Stk Demontage Raster-Anbauleuchte inkl. Leuchtstofflampen
250 Stk Demontage UP-Installationsgerät inkl. Einbaudose
88 Stk Demontage Sirenen der HAA
1 Stk Baustellen-Sanitärcontainer, anschlussfrei, mit Abwasser-/Fäkalientank
65 Stk Entsorgung Schränke
165 Stk Entsorgung Schülertische
323 Stk Entsorgung Stühle
1 psch Schwarz-Weiß-Anlage
50 m² Herstellen von Abschottungen luftdicht mittels PE-Folie
250 m² Demontage und Entsorgung Akustikschalldecke (KMF)
1.370 m² Demontage und Entsorgung Fußbodenaufbau mit Belag/Trittschalldämmung/Anhydritestrich, inkl. Sperrschicht (mit Schadstoffen)
760 m² Demontage und Entsorgung Fußbodenaufbau mit Belag/Anhydritestrich, inkl. Sperrschicht (mit Schadstoffen)
2.500 m² Fußbodenbereiche fräsen zum Entfernen PAK-haltiger Anstriche/Kleber
77 m² Abbruch und Entsorgung Gipskarton-Unterdecken
200 m² Abbruch und Entsorgung Trockenbauwände, 115 bis 320 mm
48 Stk Abbruch und Entsorgung Innentürelemente, Holz mit Stahl-Eckzarge
60 m³ Abbruch und Entsorgung nichttragende Wände aus bewehrtem Beton, Wandstärke bis 25 cm
230 m² Abbruch und Entsorgung Fußbodenaufbau mit Terrazzoplatten/Zementestrich
37 Stk Demontage Gliederheizkörper 160/600/20GI
1.235 m Demontage Rohrl./Armatur Stahlrohr DN 15 bis 20
110 m Demontage Isolierung 2 Stück Rohrleitungen Im Paket Rohr DN 15 bis 40, bestehend aus Mineralwolle, schwarzen Pappen (PAK-haltig), Gipsbinden mit Gewebe, tw. Abdeckungen aus Kunststoff bzw. Blech
46 Stk Demontage Waschtisch
515 m Demontage Rohrleitung verzinkter Stahl, DN 10 bis 25
13 Stk Demontage Unterverteiler als Wandschrank bis 1 Feldbreite
1.750 m Demontage Leitungsnetz mit Cu-Leitung bis 5x2,5mm2 inklusive Tragesystem
140 m Demontage Kabelrinnen bis 60x300mm inkl. Träger, Ausleger, Cu-Leitungen bzw. -Kabel
300 m Demontage Leitungsführungskanal LF bis 25x25 mm inkl. Cu-Leitungen
393 Stk Demontage Raster-Anbauleuchte inkl. Leuchtstofflampen
250 Stk Demontage UP-Installationsgerät inkl. Einbaudose
88 Stk Demontage Sirenen der HAA
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zur Bestätigungen der Eigenerklärungen die Nachweise vorlegen.
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigener-klärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird ansonsten ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Nachweise mit dem Angebot vorlegen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eigenerklärungen sind ausreichend für folgende Eignungsanforderungen:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
- Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- Das in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind.
- Oder für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- Zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
- Das keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und sie nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden sind.
- Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zur Bestätigungen der Eigenerklärungen die Nachweise vorlegen.
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigener-klärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten ange-messenen Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird ansonsten ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Nachweise mit dem Angebot vorlegen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zur Bestätigungen der Eigenerklärungen die Nachweise vorlegen.
- drei Referenznachweise aus den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen
- Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigener-klärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten ange-messenen Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird ansonsten ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Nachweise mit dem Angebot vorlegen
Angebotsschreiben).
Nicht nachgefordert wird das Angebotsschreiben!
Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 16a EU VOB/A:
Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise – nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise – nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht (1)abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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