Ausschreibungsdetails
Los 2 Fenster- und Rahmenreinigung für die Liegenschaft des Ministeriums für Inneres und Sport Halberstädter Str. 2 in 39112 Magdeburg
-Angebotsblatt (Anlage 01)
-für Los 1: Anlage 3 Tabelle 1 Preisblatt Los 1; Anlage 3 Tabelle 2 Kalkulation SVS je Los, Anlage 3 Tabelle 3 Schmutzfangmatten
-für Los 2: Anlage 7 Tabelle 1 Preisblatt Los 2, Anlage 7 Tabelle 2 Kalkulation SVS Los 2
-Qualitätskonzepte zu den Losen 1 und 2
-Besichtigungsnachweis (Anlage 11)
Es ist erforderlich vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Die Objektbesichtigungen bilden die Grundlage für die Kalkulation des Bieters und sind daher zwingend. Es ist eine Pflichtbesichtigung durchzuführen. Dafür ist eine feste, verbindliche vorherige Anmeldung erforderlich. Die Besichtigung wird durch ein Bestätigungsschreiben (siehe Formblatt – Nachweis über die Besichtigung der Dienstliegenschaft, Gebäudeinnen- und Glasreinigung) dokumentiert. Dieses Schreiben ist dem Angebot beizulegen (Bestandteil des Angebots!).
Um mögliche Bieterfragen rechtzeitig abgeben zu können, ist die Besichtigung bis zum 19. April 2024 vorgesehen. Ein Termin ist zwingend vorab zu vereinbaren.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der wahrzunehmende Termin rein der Besichtigung des Objektes dient. Fragen die sich bei der Besichtigung ergeben, müssen anschließend bis zum 24. April 2024 über die eVergabe Plattform eingereicht werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen.
Es darf nur Personal eingesetzt werden, welches vorab einer Zuverlässigkeitsprüfung (siehe Anlage 05 bzw. Anlage 09) unterzogen wurde. Bei Verweigerung der Einwilligung zur Zuverlässigkeitsprüfung ist eine Tätigkeit beim Auftraggeber (AG) nicht möglich. Das hierfür notwendige Formulare (siehe Erklärungen Anlage 05 bzw. Anlage 09) hat der Auftragnehmer (AN) unverzüglich nach Zuschlagserteilung ausgefüllt einzureichen. Der AN ist für die rechtzeitige Einreichung der Unterlagen verantwortlich. Ein Zutritt des gemeldeten Personals ist nur nach Abschluss der Überprüfung der Mitarbeiter mit positivem Ergebnis möglich ist. Sofern der Einsatz des benannten Personals seitens des AG abgelehnt wird, hat der AN unverzüglich neues, geeignetes Personal zu benennen. Mögliche sich daraus ergebene Verzögerung beim Auftragsbeginn hat der AN zu vertreten.
Vertragslaufzeit 1. September 2024 bis 31. August 2026
Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt:
- bis zum 28. Februar 2026 für das Optionsjahr 2026/2027,
- bis zum 28. Februar 2027 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
b) Bedarfsleistungen bei Los 1 gem. Anlage 02 Leistungsbeschreibung Ziffer 5.19 und Ziffer 5.20 und Anlage 03 Tabelle 1 Preisblatt.
Ein Anspruch auf Ausführung in einem bestimmten Umfang besteht für die optionalen Positionen nicht. Die optionalen Positionen werden nur im Bedarfsfall beauftragt. Die optionalen Positionen gehen in die Wertung ein.
Zur Zielerreichung eines einwandfreien Hygiene- und Reinigungszustandes im Objekt und zur Vermeidung von zu dokumentierenden vertragsschädlichen Schlechtleistungen wird folgender maximaler Gesamtobjektleistungswert als Ausschlusskriterium vorgegeben:
Der Gesamtobjektleistungswert in m²/Stunde muss kleiner/gleich 230 m²/Stunde sein. Siehe Anlage 03 Tabelle 1 Preisblatt UHR - kalkulierter Objektleistungswert in m²/je Stunde (= Jahresreinigungsfläche / Jahresstunden Reinigung). Leistungswerte, die die o.g. Anforderung einhalten, gehen in die Wertungsmatrix ein.
Für Los 1 gilt der Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für
gewerbliche Arbeitnehmer (TV Mindestlohn) bzw. Lohntarifvertrag für die gewerblichen
Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 2. Juni 2022. Demnach sind zum jetzigen Zeitpunkt für die Lohngruppe 1 folgender Mindeststundensatz anzusetzen: 13,50 Euro.
-Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) zum Beispiel der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt (www.pq-abst.de) oder AVPQ (Amtliches Verzeichnis der IHK). Sollte im Präqualifizierungssystem die niedergelegten Erklärungen und Nachweise elektronisch abrufbar sein, genügt anstelle des Zertifikats bzw. der Bescheinigung die Bezeichnung der Stelle und der Registrierungsnummer, unter denen der Abruf erfolgen kann. Der Bieter hat hierzu die Zugangsstelle (URL) und die erforderlichen Zugangsdaten (Zugangscode) anzugeben, sodass ein Zugang für die Vergabestelle gewährleistet ist. Die Angabe ist in der Bieterauskunft (Anlage 13 möglich).
oder folgende gleichwertige Einzelnachweise:
-Anlage 14 Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt Abschnitt II gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 – 41-32570/3
-Anlage 16 Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
oder alternativ
- zu o.g. Erklärungen akzeptiert die Vergabestelle als Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
Darüber hinaus sind die folgenden Unterlagen vom Bieter und von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft beizufügen (diese Erklärungen sind nicht Bestandteil des ULV bzw. AVPQ):
-Anlage 15 Referenzliste mit Angaben von Erfahrungen bei drei vergleichbaren Projekten im Zeitraum von drei Jahren ab 2021 je Los. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist eine Liste von geeigneten Referenzen je Los in Bezug zur gegenständlichen Leistung mit dem Angebot einzureichen. Die Reinigungsobjekte sind vergleichbar, wenn es sich um ein Reinigungsobjekt einer öffentlichen Verwaltung handelt und der Vertrag mind. sechs Monate besteht (zum Stichtag: Tag Angebotsabgabe). Die Projekte müssen einen ähnlichen Jahresauftragswert oder höher und einen vergleichbaren Leistungsumfang und Leistungsart beinhalten. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie beim Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 150.000 Euro brutto pro Jahr oder zwischen 150.000 Euro und 250.000 Euro pro Jahr brutto). Es ist ein auskunftsfähiger Ansprechpartner einschl. Telefonnummer des Auftraggebers anzugeben. Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist der Bieter verantwortlich. Ohne Ansprechpartner kann die Eignung der Referenzen nicht geprüft werden und die Referenz kann nicht als geeignet anerkannt werden.
- Anlage 18 Eigenerklärung Russland-Beziehungen
- Anlage 19 ggf. Bietergemeinschaftserklärung –wenn vorhanden-
Die Erklärung ist vollständig auszufüllen und von allen Beteiligten der Bietergemeinschaft mit Unterschriften zu bestätigen. Die Erklärung kann in eingescannter Form als PDF dem Angebot beigefügt werden.
-Anlage 17 Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gem. §§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA
-Bieterauskunft (Anlage 13) mit folgenden Inhalten: Eigenerklärung, dass nur Personal eingesetzt wird, welches sich zur Zuverlässigkeitsüberprüfung bereit erklärt;Eigenerklärung, dass nur fachkundiges und zuverlässiges Personal eingesetzt wird und das eingesetzte Personal die gem. Leistungsbeschreibung geforderte Fachkunde und endsprechenden Qualifikationen verfügen; allgemeine Angaben und Angaben zur Leistungsfähigkeit des Unternehmens und Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei Geschäftsjahre
-Nachweis über die Eintragung im Berufs-, Handels- oder Vereinsregister (Ausdruck aus dem Register mind. in einfacher Kopie nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe). Entscheidend für die Anerkennung ist, dass die letzte Eintragung im Register aus dem vorgelegten Auszug hervorgeht. Im Falle von Personengesellschaften (z.B. KG, GbR) ist auch für die persönlich haftenden Gesellschafter des Bieters (soweit mit Rücksicht auf deren Rechtsform vorhanden) jeweils ein Auszug aus dem Berufs- bzw. Handelsregister vorzulegen. Das gilt insbesondere im Fall von Bietergemeinschaften.
Bei fehlender Registerpflicht ist dies im Angebot anzugeben und anstelle des Registerauszugs eine Darstellung des Unternehmens (insbesondere zur Rechtsform, zu dem/den Inhaber/n bzw. Gesellschaftern und zu dem/den gesetzlichen Vertreter/n) vorzulegen.
-Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern erfüllt oder aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes in Kopie nicht älter als drei Monate (Im elektronischen Vergabeverfahren werden die Schreiben des Finanzamtes, die elektronisch geliefert werden, ohne Vorlage eines Originals zugelassen.)
-Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung erfüllt oder ein aktuelles Schreiben der Krankenkasse in Kopie nicht älter als 3 Monate bei der die meisten Arbeitnehmer/innen versichert sind (Im elektronischen Vergabeverfahren werden die Schreiben der Krankenkasse, die elektronisch ge-liefert werden, ohne Vorlage eines Originals zugelassen)
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mind. in Kopie aus der folgende Mindestangaben hervorgehen: Versicherter, Versicherungsscheinnummer, Versicherungsdauer, Haftungssummen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Sachverhalt aufweisen:
- Personen- und Sachschäden bis 2.000.000,00 Euro,
- Vermögensschäden bis 250.000,00 Euro,
- Schlüsselschäden bis 60.000 Euro
Sollte zum Zeitpunkt der Angebotserstellung keine ausreichende Deckung vorliegen, genügt eine Bestätigung der Versicherung, dass im Falle der Auftragserteilung die Deckungssummen entsprechend angepasst werden.
wirtschaftlichste Angebot ergibt sich anhand der folgenden Zuschlagskriterien:
40 % Preis
30 % Leistungsbemessungswert
30 % Qualitätskonzept
Unterkriterien Qualitätskonzept:
Unterkriterium Eigenkontrolle 10%;
Unterkriterium Vorgehen bei Beschwerden und Mängeln 10% und
Unterkriterium Reaktionszeiten 10%.
Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Die Punkte werden mit vier Stellen nach dem Komma ermittelt. Im Falle einer Punktgleichheit wird dem Bieter mit dem günstigeren Preis der Zuschlag erteilt. Ausführungen zu den Zuschlagskriterien können der Anlage 20 entnommen werden.
Kriterium Wertungspreis:
Die Wertungspreise A, B und C (siehe Anlage 03 Tabelle 1 Preisblatt UHR) werden auf die Laufzeit von 4 Jahren hochgerechnet und gehen Brutto in die Wertung ein. Skonto wird nicht berücksichtigt. Es wird der Gesamtpreis brutto ermittelt und der niedrigste Preis erhält die Höchstpunkte von 40. Die übrigen Punkte werden mit folgender Formel ermittelt: Leistungspunkte Angebotspreis = (niedrigster Preis*40 Punkte) / Angebotspreis.
wirtschaftlichste Angebot ergibt sich anhand der folgenden Zuschlagskriterien:
40 % Preis
30 % Leistungsbemessungswert
30 % Qualitätskonzept
Unterkriterien Qualitätskonzept:
Unterkriterium Eigenkontrolle 10%;
Unterkriterium Vorgehen bei Beschwerden und Mängeln 10% und
Unterkriterium Reaktionszeiten 10%.
Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Die Punkte werden mit vier Stellen nach dem Komma ermittelt. Im Falle einer Punktgleichheit wird dem Bieter mit dem günstigeren Preis der Zuschlag erteilt. Ausführungen zu den Zuschlagskriterien können der Anlage 20 entnommen werden.
Kriterium Leistungsbemessungswert:
Der kalkulierte Gesamtobjektleistungswert in m²/Stunde (= Jahresreinigungsfläche / Jahresstunden Reinigung) gem. Anlage 03 Tabelle 1 Preisblatt UHR darf den Wert von 230 m²/h nicht übersteigen, sonst erfolgt der Ausschluss des Angebotes (Ausschlusskriterium). Es werden somit nur Angebotswerte zugelassen, die kleiner/gleich 230 m²/h sind. Die Angebote verbleiben im Verfahren und die Punkte werden wie folgt vergeben: Der niedrigste Gesamtobjektleistungswert in m²/Stunde erhält die Höchstpunkte von 30. Die dann folgenden Punkte werden mit folgender Formel ermittelt: Leistungspunkte Leistungsbemessungswert = (niedrigster LBW*30 Punkte) / angebotener LBW
wirtschaftlichste Angebot ergibt sich anhand der folgenden Zuschlagskriterien:
40 % Preis
30 % Leistungsbemessungswert
30 % Qualitätskonzept
Unterkriterien Qualitätskonzept:
Unterkriterium Eigenkontrolle 10%;
Unterkriterium Vorgehen bei Beschwerden und Mängeln 10% und
Unterkriterium Reaktionszeiten 10%.
Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Die Punkte werden mit vier Stellen nach dem Komma ermittelt. Im Falle einer Punktgleichheit wird dem Bieter mit dem günstigeren Preis der Zuschlag erteilt. Ausführungen zu den Zuschlagskriterien können der Anlage 20 entnommen werden.
Kriterium Qualitätskonzept:
Es erfolgt eine Bewertung der Konzepte. Die Höchstpunkte sind 30. Die genauen Ausführungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt hat;
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (MI) gerügt hat;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses erteilt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an das
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
–1. Und 2. Vergabekammer-
Ernst - Kamieth - Straße 2
06112 Halle (Saale)
zu richten.
Vertragslaufzeit 1. September 2024 bis 31. August 2026
Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt:
- bis zum 28. Februar 2026 für das Optionsjahr 2026/2027,
- bis zum 28. Februar 2027 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Ein Anspruch auf Ausführung in einem bestimmten Umfang besteht für die Optionen nicht.
Die angegebenen Glas- und Rahmenflächen wurden zweiseitig vermessen. Zur Sicherung einer fachgerechten Glas- und Rahmenreinigung werden die maximalen Leistungswerte in Quadratmeter je Stunde und Reinigungskraft wie folgt vorgeschrieben:
Glas – Rahmenreinigung einseitig max. 30 m²/h (bei einseitiger Vermessung für eine einseitige Reinigung)
Glas – Rahmenreinigung zweiseitig max.15 m²/h (bei einseitiger Vermessung für eine zweiseitige Reinigung)
Leistungswerte, die die o.g. Anforderung einhalten, gehen in die Wertungsmatrix ein. Angebote, die die o.g. Maximalanforderung überschreiten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Der Gesamtobjektleistungswert in m²/Stunde muss somit kleiner/gleich sein. Siehe Anlage 07 Tabelle 1 Preisblatt GLAS - kalkulierter Objektleistungswert in m²/je Stunde (= Jahresreinigungsfläche / Jahresstunden Reinigung).
Für die Vergabe Los 2 gilt der Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer (TV Mindestlohn) bzw. Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 2.Juni 2022. Demnach ist zum jetzigen Zeitpunkt für die Lohngruppe 6 folgender Mindesstundensatz anzusetzen: 16,70 Euro.
wirtschaftlichste Angebot ergibt sich anhand der folgenden Zuschlagskriterien:
40 % Preis
30 % Leistungsbemessungswert
30 % Qualitätskonzept
Unterkriterien Qualitätskonzept:
Unterkriterium Eigenkontrolle 10%;
Unterkriterium Vorgehen bei Beschwerden und Mängeln 10% und
Unterkriterium Reaktionszeiten 10%.
Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Die Punkte werden mit vier Stellen nach dem Komma ermittelt. Im Falle einer Punktgleichheit wird dem Bieter mit dem günstigeren Preis der Zuschlag erteilt. Ausführungen zu den Zuschlagskriterien können der Anlage 20 entnommen werden.
Kriterium Wertungspreis:
Die Reinigung (R) = jährlicher Angebotspreise (A) (siehe Anlage 07 Tabelle 1 Preisblatt GLAS) geht in die Wertung ein. Es wird der Gesamtpreis brutto auf 4 Jahre ermittelt und der niedrigste Preis erhält die Höchstpunkte von 40. Skonto wird bei der Wertung nicht berücksichtig.
Die folgenden Punkte der anderen Angebote werden mit folgender Formel ermittelt: Leistungspunkte Angebotspreis = (niedrigster Preis*40 Punkte) / Angebotspreis
wirtschaftlichste Angebot ergibt sich anhand der folgenden Zuschlagskriterien:
40 % Preis
30 % Leistungsbemessungswert
30 % Qualitätskonzept
Unterkriterien Qualitätskonzept:
Unterkriterium Eigenkontrolle 10%;
Unterkriterium Vorgehen bei Beschwerden und Mängeln 10% und
Unterkriterium Reaktionszeiten 10%.
Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Die Punkte werden mit vier Stellen nach dem Komma ermittelt. Im Falle einer Punktgleichheit wird dem Bieter mit dem günstigeren Preis der Zuschlag erteilt. Ausführungen zu den Zuschlagskriterien können der Anlage 20 entnommen werden.
Kriterium Leistungsbemessungswert:
Der kalkulierte Gesamtobjektleistungswert in m²/Stunde (= Jahresreinigungsfläche / Jahresstunden Reinigung) gem. Anlage 07 Tabelle 1 Preisblatt Glas darf bei der zweiseitigen Vermessung den Wert von 15 m²/h nicht übersteigen, sonst erfolgt der Ausschluss des Angebotes (Ausschlusskriterium). Es werden somit nur Angebotswerte zugelassen, die kleiner/gleich 15 m²/h sind. Die Angebote verbleiben im Verfahren und die Punkte werden wie folgt vergeben: Der niedrigste Gesamtobjektleistungswert in m²/Stunde erhält die Höchstpunkte von 30. Die dann folgenden Punkte werden mit folgender Formel ermittelt: Leistungspunkte Leistungsbemessungswert = (niedrigster LBW*30 Punkte) / angebotener LBW
wirtschaftlichste Angebot ergibt sich anhand der folgenden Zuschlagskriterien:
40 % Preis
30 % Leistungsbemessungswert
30 % Qualitätskonzept
Unterkriterien Qualitätskonzept:
Unterkriterium Eigenkontrolle 10%;
Unterkriterium Vorgehen bei Beschwerden und Mängeln 10% und
Unterkriterium Reaktionszeiten 10%.
Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Die Punkte werden mit vier Stellen nach dem Komma ermittelt. Im Falle einer Punktgleichheit wird dem Bieter mit dem günstigeren Preis der Zuschlag erteilt. Ausführungen zu den Zuschlagskriterien können der Anlage 20 entnommen werden.
Kriterium Qualitätskonzept:
Es erfolgt eine Bewertung der Konzepte. Die Höchstpunkte sind 30. Die genauen Ausführungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt hat;
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (MI) gerügt hat;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses erteilt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an das
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
–1. Und 2. Vergabekammer-
Ernst - Kamieth - Straße 2
06112 Halle (Saale)
zu richten.
1. und 2. Vergabekammer
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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