Ausschreibungsdetails
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- Winterdienst auf Bundes- und Landesstraßen (Freie Strecke) über 226 km, 3.400 km Kontrollfahrten, 32.000 km Streufahrten FS 100, 4.600 km Streufahrten FS 30 und 13.600 km Räumen und Streuen mit FS 30, Beschaffung und Lagerung von Salz und Sole, 24 km Schneezaun einschließlich aller Zubehörteile liefern, aufstellen, unterhalten, abbauen.
Innerhalb des Vertragszeitraumes beginnt eine Winterdienstsaison jeweils am 01.10. eines Jahres und endet jeweils am 30.04. des darauffolgenden Jahres.
Zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Leistungserbringung ist dabei erfahrungsgemäß mindestens folgende technische Ausstattung vorzuhalten (vgl. Langtext-Verzeichnis, Heftung 1):
11 Stück Winterdienstfahrzeuge
11 Stück Streuer FS 100
11 Stück Streuer FS 30
1 Stück Winterdienstfahrzeuge (Reserve)
1 Stück Streuer FS 100 (Reserve)
1 Stück Streuer FS 30 (Reserve)
1 Stück Kleinfahrzeug bis 7, 49 t incl. Streuer und Pflug
1 Stück rotierendes Schneeräumgerät
Salz- und Solelager müssen zum 31.08. vorhanden sein und Salz und Sole sind in ausreichender Menge zu beschaffen und auf Vorrat zu lagern.
Bei den angegebenen Mengenansätzen handelt es sich um Mengenvordersätze pro Jahresscheibe.
Es ist die Datenerfassung der Firma Novasib zu verwenden und zu vereinbaren.
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- Störungsbeseitigung auf freier Strecke und Ortsdurchfahrten der Bundes- und Landesstraßen. Beschilderung reparieren inkl. Beschaffung, Gefahrenstellen absichern, Baumfällung und -beräumung, Reinigung von Verkehrsflächen, Leitpfosten und Verkehrszeichen. Abdeckung eines 24-Stunden-Bereitschaftsdienstes.
Die Leistungserbringung der Störungsbeseitigung erfolgt ganzjährlich.
#Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:alle Unternehmen#
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Bindefrist des Angebots: 21.06.2024
# b) Registereintragungen (Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, keine Eintragungsverpflichtung)
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- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank) geführt werden.
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- Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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- Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt:
zu a) Nachweis durch --> Abfrage des Wettbewerbsregisters;
# zu b) Nachweis durch --> Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
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- Sofern in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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- Die jeweils genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
# b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
# c) Angabe zu bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Mindestauftragswertes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (alle Angaben netto)
# d) Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung
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- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank) geführt werden.
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- Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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- Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt:
zu a) Nachweis durch --> Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt;
# zu b) Nachweis durch --> Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
# zu c) Nachweis durch --> Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen für den geforderten Mindestjahresumsatz von: 1.600.000,00 €, geforderter Mindestauftragswert in dem Tätigkeitsbereich Winterdienst des Auftrages beträgt: 1.500.000,00 € und geforderter Mindestauftragswert in dem Tätigkeitsbereich Störungsbeseitigung des Auftrages beträgt: 100.000,00 €; (Als Definition für Mindestauftragswert gilt: Der Mindestauftragswert entspricht nicht zwingend einem neuen Vertragsabschluss; es gilt auch der Auftragswert, der im Rahmen eines Vertrages pro Kalenderjahr erreicht wird.)
# zu d) Nachweis durch --> Zusicherung der Versicherung bzw. Versicherungsnachweis für Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung, mit Gültigkeit über die gesamte Laufzeit des Auftrages: Die geforderte Höhe für Personenschäden beträgt 5.000.000,00 € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) beträgt die geforderte Höhe 5.000.000,00 €.
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- Sofern in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens
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- zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise:
# e) Angaben zur Inanspruchnahme wirtschaftlicher und finanzieller Eignungsleihe
# zu e) Nachweis durch --> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 47 VgV
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- Die jeweils genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
# b) Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen
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- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank) geführt werden.
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- Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt:
zu a) Nachweis durch --> Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste ausschließlich der in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Geeignet ist eine Referenz, wenn die erbrachten Leistungen mit den hier ausgeschriebenen vergleichbar sind.
- Erbringung des Referenznachweis für den Winterdienst wie folgt:
2 Referenzen für die Erbringung des Winterdienstes auf dem klassifizierten Straßennetz (Bundesfern-, Landes- oder Kreisstraßen);
- Erbringung des Referenznachweis für die Störungsbeseitigung wie folgt:
ENTWEDER 1 Referenz für die Erbringung der Störungsbeseitigung auf dem klassifizierten Straßennetz (Bundesfern-, Landes- oder Kreisstraßen) ODER jeweils 1 Referenz für die Erbringung nachfolgend genannter Leistungsbereiche auf dem klassifizierten Straßennetz (Bundesfern-, Landes- oder Kreisstraßen), die im Rahmen der Störungsbeseitigung zu erbringen und mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind:
-- Liefern und Aufstellen von Verkehrszeichen;
-- Absichern von Gefahrenstellen;
-- Baum- und Gehölzarbeiten;
-- Reinigen von Verkehrsflächen und Anlagen der Straßenentwässerung.
Des Weiteren ist unabhängig von der hier abgegebenen Referenz (ENTWEDER/ODER) die Vorhaltung eines Bereitschaftsdienstes über den Zeitraum von einem halben Jahr (7 Tage, über 24 Stunden) nachzuweisen, der im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für mindestens eine Referenz innerhalb der Störungsbeseitigung steht.;
# zu b) auszufüllen im Formblatt HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern (wenn Teile der Leistung an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen); bei Bedarf namentliche Benennung der Unterauftrag-/Nachunternehmer
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Zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise:
- Angaben zur Inanspruchnahme technischer und beruflicher Eignungsleihe, Nachweis durch--> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 47 VgV
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen Nachweis durch --> Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung gemäß dem „Merkblatt über
Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)
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- Sofern in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Nachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des Vergabeverfahrens.
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- Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikels 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
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- Die jeweils genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
Hallesche Straße 15, 99085 Erfurt
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elektronische Angebotseröffnung Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: zum Eröffnungstermin sind keine Bieter oder Bevollmächtigte zugelassen
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Die nachfolgende Angabe zur "Elektronischen Rechnungsstellung" wird von "erforderlich" in "zulässig" korrigiert, da es sich hier offensichtlich um einen Programmierungsfehler handelt, welcher von der Vergabestelle nicht zu vertreten ist.
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Die Bindefrist des Angebots: 21.06.2024
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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