Ausschreibungsdetails
und Munition einschl. Einlagen für Munitionskisten zur Schließung Fähigkeitslücke nicht letaler Wirkmittel.
elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform
und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten
Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung
gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-
Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client)
für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
(www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von
Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen
verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-
Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-
Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungsund
Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-
Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://
www.evergabe-online.info bereit.
Zusätzlich ein vorheriger Ankaufvertrag in Höhe von 4 Stück
des Gesamtsystems mit Zubehör gemäß Leistungsverzeichnis,
für die Durchführung der Vergleichserprobung mit allen Bietern,
die form- und fristgerecht den Teilnahmeantrag abgegeben
haben, die Teilnahmebedingungen erfüllen und nicht vom
Verfahren auszuschließen sind.
Einem Teilnehmer steht es offen im Rahmen der
Vergleichserprobung, mehr als ein System anzubieten, sofern
dieses die geforderten Kriterien gemäß der
Leistungsbeschreibung erfüllt.
Impulsmunition, 735 EA Farbmarkierer nicht auswaschbar, 735 EA Farbmarkierer auswaschbar, 345 EA Irritationseffektmunition und 735 EA Irritationseffektsimulatoren zu liefern.
Für die Dauer der Rahmenvereinbarung sind 323 EA Impulslangwaffen, 323 EA zusätzliche Antriebsmittel, 240 EA Zieleinrichtungen aktiv, 240 EA Zieleinrichtungen passiv, 323 EA Trageausstattungen, 323 EA Transport- und Lagerbehälter, 323 EA Werkzeugausstattungen, 323 EA Reinigungsausstattungen, 268 EA Schutzausstattungen, 51 EA Regenerationssystem stationär, 69 EA Regenerationssystem transportfähig, 54 EA System zur Befüllung der Regenerationssystem, sowie 13.198 EA
Impulsmunition, 10.363 EA Farbmarkierer nicht auswaschbar, 113.934 EA Farbmarkierer auswaschbar, 13.791 EA
Irritationseffektmunition und 165.754 EA Irritationseffektsimulatoren zu liefern.
Mindestens 3 Multiplikatorenschulungen sind durchzuführen.
fakultativer Anschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
(Formular BAAINBw B-V 034/09.2017, abzurufen unter
www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/
downloads).
2) Angaben zur Eigentümerstruktur (formlos).
3) Eigenerklärung des Bieters, dass für die Abwicklung der
Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur
mit Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort
und Schrift beherrscht.
4) Eigenerklärung des Bieters, dass die geforderte NATO
Qualitätssicherungsrichtlinien AQAP2110 und 2105 eingehalten und angewandt werden.
5) Benennung eines für das Verfahren zuständigen
Ansprechpartners mit E-Maiadresse und Telefonnummer.
6) Für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß
§ 25 VSVgV ist
a) der Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters gemäß der unverbindlichen Liste des Anhangs VII Teil B und C der
Richtlinie 2009/81/EG, wenn die Eintragung gemäß den
Vorschriften des Mitgliedsstaats ihrer Herkunft oder
Niederlassung Voraussetzung für die Berufsausübung ist,
oder
b) eine sonstige, vergleichbare Bescheinigung (Fremdbeleg)
vorzulegen, jeweils nicht älter als ein halbes Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge.
Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind in
deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft ist auf dem beigefügten
Formular B-V 047 (Erklärung betreffend der Gründung einer
Bewerber-/Bietergemeinschaft) anzuzeigen und dem
Auftraggeber mit Teilnahmeantrag vorzulegen.
(Zusätzlich ist das Formular, abrufbar unter
www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/
downloads).
Der Auftraggeber behält sich zusätzlich vor, einen Auszug aus
dem Gewerbezentralregister einzuholen.
Im Falle der Beauftragung eines Unterauftragnehmers muss -
der Unterauftragnehmer unter Nennung des Firmennamens, der
Anschrift und der o.g. Nachweise gemäß dieser
Veröffentlichung, angezeigt werden, soweit sich der Bieter auf
die Fähigkeiten des Unterauftragnehmers beruft.
Zusätzlich muss mit dem Teilnahmeantrag gemäß des
beigefügten Formulars BAAINBw B-V 032 die Eigenerklärung
des Unterauftragnehmers abgegeben werden, dass die
Bestimmungen zum Schutz von Verschlusssachen eingehalten
werden. Zusätzlich ist das Formular abrufbar unter www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/
downloads).
Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind in
deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum
Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Der Auftraggeber behält
sich zusätzlich vor, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister
einzuholen.
dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in
IV.3.4 mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur
Kontoführung,
zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur
Kreditbeurteilung.
Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder mit deutscher
Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
2) Ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (DIN ISO
9001) muss nachgewiesen werden. Hierfür ist das
Zertifikat in Kopie vorzulegen. Gleichwertige Bescheinigungen
von unabhängigen akkreditierten Stellen aus anderen
Mitgliedstaaten und andere Nachweise für gleichwertige
Qualitätsmanagementsysteme werden anerkannt. Auch hier ist
das entsprechende Zertifikat in Kopie vorzulegen.
Die vorgenannten Erklärungen und Nachweise sind in
deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum
Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Auftraggeber sich vor , den Teilnehmer vom weiteren Verfahren
auszuschließen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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