Ausschreibungsdetails
Herrichtung der Liegenschaft Neustädtische Kirchstraße 4-5 in 10117 Berlin für Zwecke des Deutschen Bundestages
Putz- und Kunststeinarbeiten, Malerarbeiten - ATV-DIN 18459/18330/18350/18363, TRGS 524 - KKE 3307.1
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansichtdient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben), müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen.
Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können
Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.
Seit dem 1.1.2017 werden alle EU-Verfahren nur noch über die e-Vergabe abgewickelt. Die Angebotsabgabe erfolgt dann ausnahmslos als elektronisches Angebot.
Der Eröffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme an der Submission ist nicht mehr möglich.
Hauptgegenstand des Leistungsverzeichnisses ist die Restaurierung der Putz- und Stuckbereiche sowie der Kunststeinelemente an der denkmalgeschützten historischen Außenfassade. Ein Teil der Arbeiten erfolgt aufgrund von Schadstoffbelastungen im Schwarzbereich.
Die Maßnahmen umfassen u.a. folgende restauratorische, Stukkateur- und Malerarbeiten:
- Partikelstrahlen der Oberflächen zur Reduzierung von bleiweißhaltigen Überfassungen inkl. Entsorgung gemäß TRGS 524 und DGUV-Regel 101-004 ca. 837 m2
- Entfernung von stärker geschädigten Putz- und Stuckbereichen, ca. 1.100 m2
- Konservierung zu erhaltender Bereiche (u.a. Hinterfüllung, Festigung, Vernadelung, Randsicherung)
- Schließen von Rissen
- Salzreduzierung an feuchtegeschädigten Bereichen, ca. 50 m2
- partieller Ziegelaustausch und -ergänzung
- Korrosionsschutzbeschichtung an Metallträgern
- klein- und großflächige Ergänzungen an Glattputz, Profilierungen und Bossenputz
- kleinteilige Ergänzungen an aufwendig gestalteten Kunststeinelementen
- umfangreiche Zugarbeiten vor Ort an Stuckprofilen inkl. Schablonenbau, (ca. 540m in unterschiedlicher Profil-Abwicklung und Größe)
- Abgussarbeiten an Kunststeinelementen inkl. Formenbau
- Putzanarbeitungen an Verblechungen und an Fenster
- Neuanstrich monochrom an allen Oberflächen mit Sol-Silikat, ca. 1.792 m2
- Anlegen von Mustern, unter anderem zur Freilegung, Ergänzung und Neubeschichtung inkl. Ortsterminen zur Abstimmung mit der Denkmalpflege
- Fortschreibung der Maßnahmenkartierung, fotografische und schriftliche Dokumentation der Leistung nach den Richtlinien der Denkmalpflege
Termine:
1. Mit der Ausführung ist zu beginnen:
Innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch die Auftraggebende, die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 24.06.2024 zugehen.
2. Die Leistung ist zu vollenden:
Fertigstellung 28.10.2026
3. Verbindliche Einzelfristen:
- Technischer Vorlauf 20 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens
- Fertigstellung LV-Pos 03.02.10-20, 03.03.170, Fassade Mittelstr. 07.02.2025
- Fertigstellung LV-Pos 03.02.10-20, 03.03.170, Fassade Neustädt.K.Str. 28.03.2025
- Fertigstellung LV-Pos 03.02.10-20, 03.03.170, Fassade Dorotheenstr. 02.06.2025
- Fertigstellung Hauptbauleistung 28.01.2026
- Fertigstellung Restleistung (Transportachse) 28.10.2026
Es besteht die Möglichkeit, das Objekt im Rahmen der Angebotsvorbereitung zu besichtigen.
Die Kontaktaufnahme erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal des BBR.
Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
1. Nachweis Referenzen
Referenzen über die erfolgreiche Durchführung und Abwicklung von mit den unten geforderten und beschriebenen Schwerpunkten vergleichbaren Leistungen Putz- und Stuckrestaurierung/ Malerarbeiten an Außenfassaden im Denkmalpflegebereich der letzten 10 Jahre.
Bei den Referenzenanforderungen handelt es sich um zwingende Mindestanforderungen, d.h. werden keine entsprechenden Referenzen vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die geforderten einzelnen Referenzanforderungen müssen nicht zwingend durch separate Referenzen abgedeckt werden, sondern der Nachweis kann auch durch eine oder mehrere „übergreifende“ Referenz(en) geführt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Prüfung der Referenzen Rücksprache mit den Referenzgebern zu halten.
- R1 Referenzen „Putz- und Stuckrestaurierung an Außenfassaden“ (Konservierung Putz/ Stuck, Ergänzung von Stuckreliefs, Profilzugarbeiten vor Ort inkl. Schablonenbau, Anstriche)
Nachweis durch mind. 2 mit der hier ausgeschriebenen Aufgabe im Wesentlichen vergleichbare Referenzen aus den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren
(unter Verwendung Anlage Nachweise „Referenzblatt“)
- R 2 Referenzen „Dokumentation und Kartierung“ (grafische, schriftliche und fotografische Dokumentation von Leistungen)
Nachweis durch mind. 2 mit der hier ausgeschriebenen Aufgabe im Wesentlichen vergleichbare Referenzen aus den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren
(unter Verwendung Anlage Nachweise „Referenzblatt“)
2. Nachweis Berufliche Befähigung
- Hauptausführender/ Bauleiter
Nachweis Abschluss Wandrestaurierung bzw. Stuckateur
Dipl.-/ MA. Restaurator mit mind. 5 Jahre Berufserfahrung oder
BA/ Restaurator im Handwerk (RiH) mit mind. 10 Jahre Berufserfahrung
Nachweis von ausgeführten Referenzen aus den letzten 10 Jahren:
Referenzprojekt mit vergleichbarer, restauratorischer Aufgabenstellung im Bereich Restaurierung Putz und Stuck an Außenfassaden (Objekt, Kontakt Auftraggeber, ggf. Name u. Kontakt Hauptauftragnehmer, Leistungsumfang)
Referenz Restauratorische Dokumentation von Maßnahmen (Nachweis als PDF/Printexemplar beilegen)
(unter Verwendung Anlage Nachweise „Berufliche Befähigung N1“)
3. Nachweis Qualitätssicherung
- Sachkundenachweis nach der DGUV-Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“.
Alle weiteren Unterlagen werden nachgefordert. Diese sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123
Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der
Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4,
Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den
Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim
Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig,
soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu
beachten.
Stadtentwicklung und Bauwesen
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