Ausschreibungsdetails
1. Eigenstromversorgung
- 1 Zentralbatterieanlage in E30-Umschrank
- ca. 110 Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten
- Wartung der Anlage
2. Niederspannungsschaltanlage
- 1 NSHV Größe ca. 1400 x 1300 x 205mm
- 1 Zählerschrank Größe ca. 1400 x 300 x 205mm
- 1 Wandlerschrank Größe ca. 1400 x 800 x 205mm
- 1 Hausanschlusskasten/ -schrank
3. Niederspannungsinstallationen
- 5 Unterverteiler
- ca. 350m Kabelrinne bis 500mm
- ca. 50m Steigetrasse bis 400mm
- ca. 200m Rohr bis EN32
- 2 Bodentanks bestückt
- ca. 500m Steigekabel bis 95mm²
- ca. 14.000m Installationskabel
- ca. 800 Installationsgeräte
- ca. 15 Brandschotte bis 0,18m²
- 1 Sonnenschutzzentrale, 1 Wetterstation, ca. 28 Motorsteuereinheiten
- 2 RWA-Anlagen
4. Beleuchtung
- ca. 650 Leuchten Anbau und Pendel
5. Blitzschutz
- ca. 650m Fang- und Ableitungen
- ca. 11 Fangstangen bis 4m Höhe
6. Türsprechanlagen
- 1 Briefkastenanlage
7. Behindertennotruf
- 2 Komplett-Sets für behinderten WC's
8. Zeitdienstanlagen
- 1 Hauptuhr
- ca. 6 Nebenuhren
9. Elektroakustische Anlage
- 1 19-Zoll Schrank inklusive Komponenten und E30-Gehäuse
- 2 Sprechstellen
- ca. 75 Lautsprecher
- Akustischer Nachweis
- Sprachverständlichkeitsmessung
- Wartung der Anlage
10. Medientechnik
- 1 Technikschrank ca. 24HE
- ca. 200m Leitung
11. Hausalarmanlage
- 1 Zentrale im E30-Gehäuse
1 Rauchansaugsystem für Aufzugsschacht
- ca. 110 Melder und Sirenen
- ca- 550m Leitungen
- Wartung der Anlage
12- Einbruchmeldeanlage
- 1 Einbruchmeldezentrale im Umschrank
- ca. 25 Einbauteile in Türen
- ca. 20 Bewegunsgmelder
- ca. 800m Leitungen
- Wartung der Anlage
13- Übertragungsnetze passiv
- 1 Datennetz-Verteilschrank
- ca- 150 Installationsgeräte
- 1 LWL-Spleißgehäuse
- ca. 20m LWL Leitung
14. Außenanlagen
- 5 Mastleuchten
- ca. 10 Installationsgeräte
- ca. 150m Kabel
- 1 Zentralbatterieanlage in E30-Umschrank
- ca. 110 Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten
- Wartung der Anlage
2. Niederspannungsschaltanlage
- 1 NSHV Größe ca. 1400 x 1300 x 205mm
- 1 Zählerschrank Größe ca. 1400 x 300 x 205mm
- 1 Wandlerschrank Größe ca. 1400 x 800 x 205mm
- 1 Hausanschlusskasten/ -schrank
3. Niederspannungsinstallationen
- 5 Unterverteiler
- ca. 350m Kabelrinne bis 500mm
- ca. 50m Steigetrasse bis 400mm
- ca. 200m Rohr bis EN32
- 2 Bodentanks bestückt
- ca. 500m Steigekabel bis 95mm²
- ca. 14.000m Installationskabel
- ca. 800 Installationsgeräte
- ca. 15 Brandschotte bis 0,18m²
- 1 Sonnenschutzzentrale, 1 Wetterstation, ca. 28 Motorsteuereinheiten
- 2 RWA-Anlagen
4. Beleuchtung
- ca. 650 Leuchten Anbau und Pendel
5. Blitzschutz
- ca. 650m Fang- und Ableitungen
- ca. 11 Fangstangen bis 4m Höhe
6. Türsprechanlagen
- 1 Briefkastenanlage
7. Behindertennotruf
- 2 Komplett-Sets für behinderten WC's
8. Zeitdienstanlagen
- 1 Hauptuhr
- ca. 6 Nebenuhren
9. Elektroakustische Anlage
- 1 19-Zoll Schrank inklusive Komponenten und E30-Gehäuse
- 2 Sprechstellen
- ca. 75 Lautsprecher
- Akustischer Nachweis
- Sprachverständlichkeitsmessung
- Wartung der Anlage
10. Medientechnik
- 1 Technikschrank ca. 24HE
- ca. 200m Leitung
11. Hausalarmanlage
- 1 Zentrale im E30-Gehäuse
1 Rauchansaugsystem für Aufzugsschacht
- ca. 110 Melder und Sirenen
- ca- 550m Leitungen
- Wartung der Anlage
12- Einbruchmeldeanlage
- 1 Einbruchmeldezentrale im Umschrank
- ca. 25 Einbauteile in Türen
- ca. 20 Bewegunsgmelder
- ca. 800m Leitungen
- Wartung der Anlage
13- Übertragungsnetze passiv
- 1 Datennetz-Verteilschrank
- ca- 150 Installationsgeräte
- 1 LWL-Spleißgehäuse
- ca. 20m LWL Leitung
14. Außenanlagen
- 5 Mastleuchten
- ca. 10 Installationsgeräte
- ca. 150m Kabel
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zur Bestätigungen der Eigenerklärungen die Nachweise vorlegen.
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigener-klärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird ansonsten ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Nachweise mit dem Angebot vorlegen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eigenerklärungen sind ausreichend für folgende Eignungsanforderungen:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
- Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- Das in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind.
- Oder für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- Zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
- Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Ver-fahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zur Bestätigungen der Eigenerklärungen die Nachweise vorlegen.
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigener-klärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten ange-messenen Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird ansonsten ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Nachweise mit dem Angebot vorlegen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zur Bestätigungen der Eigenerklärungen die Nachweise vorlegen.
- drei Referenznachweise aus den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen
- Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigener-klärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten ange-messenen Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird ansonsten ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Nachweise mit dem Angebot vorlegen
Angebotsschreiben und Eigenerklärung zum ThürVgG).
Nicht nachgefordert werden das Angebotsschreiben und die Eigenerklärung zum ThürVgG!
Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 16a EU VOB/A:
Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, un-ter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise – nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise – nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachge-fordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Posi-tionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht (1)abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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