Ausschreibungsdetails
gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
von KKW gegen Einwirkungen von außen (Seismik, Hochwasser, etc.) und bei der Übernahme
als EN- bzw. nationale DIN EN ISO-Normen
für die kerntechnische Sicherheit relevanten Ausschüssen des Deutschen Instituts für
Normung e.V. (DIN), des Europäischen Komitees für Normung (CEN) und der Internationalen
Organisation für Normung (ISO) zur Ent- und Weiterentwicklung von Normen. Die Mitarbeit
auf internationaler Ebene ist erforderlich, um den internationalen Stand von Wissenschaft
und Technik zu verfolgen und einen Beitrag zur Weiterentwicklung internationaler Standards
und Leitlinien zu leisten. Mit dem Vorhaben sollen die deutsche Mitwirkung in der
Regel- und Normenarbeit für die o. g. Fachgebieten fortgeführt und damit die deutsche
Beteiligung an den dazugehörigen nationalen und internationalen Gremien sichergestellt
werden. Das AtG schreibt vor, dass Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und
den Betrieb von kerntechnischen Anlagen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik
zu treffen ist. Ausgewählte Anforderungen aus dem deutschen kerntechnischen Regelwerk
(Sicherheitsanforderungen an KKW (SiAnf), KTA-Regeln) und ausgewählte DIN-Normen sind
in die internationale Normungsarbeit einzubringen, um weiterhin ein hohes Maß an Sicherheit
und Qualität zu gewährleisten. Ausgewählte Anforderungen internationaler Regeln sollen
wiederum in das deutsche Regelwerk übernommen werden, um vom internationalen Erfahrungsrückfluss
zu profitieren. Vor Übernahme ausgewählter Anforderungen internationaler Standards
und Normen in das deutsche Regelwerk sind diese auf Kompatibilität mit dem existierenden
nationalen Regelwerk insbesondere mit den einschlägigen KTA-Regeln und den übergeordneten
Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke zu überprüfen. Dies bezieht sich zukünftig
nicht alleine auf Kernkraftwerke sondern auf alle weiteren kerntechnischen Anlagen
(z. B. Forschungsreaktoren, Zwischenlager, Endlager). Mit dem Vorhaben sollen die
Themenfelder Auslegung gegen Einwirkungen von außen (Seismik, Hochwasser, etc.) in
die einschlägigen o.g. internationalen Organisationen und Gremien eingebracht werden,
um Lücken im internationalen Regelwerk zu füllen.
Hinweis:
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Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs.
5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123
GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs.
5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123
GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen ausgewertet.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und
Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123
GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen ausgewertet.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und
Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123
GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen ausgewertet.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und
Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123
GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs.
5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123
GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123
GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123
GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123
GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123
GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123
GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123
GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123
GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123
GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123
GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123
GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123
GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123
GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123
GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123
GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123
GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123
GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen ausgewertet.
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123
GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den
Bewerbungsbedingungen ausgewertet.
Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des
Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text
der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576
Hierzu wird die RUS-Erklärung (Formblatt_Erklärung nach Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen
ausgewertet.
Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG. Der Gesetzestext
ist hier abrufbar:
https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html
Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123GWB)
gefordert. Auf Basis der dort eingetragenen Informationen wird eine Abfrage des Wettbewerbsregisters
oder einem gleichwertigen ausländischen Register (z. B. Strafregister) durchgeführt.
Der Registerauszug wird entsprechend den Erläuterungen iin den Bewerbungsbedingungen
ausgewertet.
Ausschlussgründe nach § 98 c des Aufenthaltsgesetz – AufenthG. Der Gesetzestext ist
hier abrufbar:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html
Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123GWB)
gefordert. Auf Basis der dort eingetragenen Informationen wird eine Abfrage des Wettbewerbsregisters
oder einem gleichwertigen ausländischen Register (z. B. Strafregister) durchgeführt.
Der Registerauszug wird entsprechend den Erläuterungen iin den Bewerbungsbedingungen
ausgewertet.
Ausschlussgründe gemäß § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG. Der Gesetzestext ist hier abrufbar:
https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html
Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123GWB)
gefordert. Auf Basis der dort eingetragenen Informationen wird eine Abfrage des Wettbewerbsregisters
oder einem gleichwertigen ausländischen Register (z. B. Strafregister) durchgeführt.
Der Registerauszug wird entsprechend den Erläuterungen iin den Bewerbungsbedingungen
ausgewertet.
Ausschlussgründe nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG. Der Gesetzestext
ist hier abrufbar:
https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html
Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123GWB)
gefordert. Auf Basis der dort eingetragenen Informationen wird eine Abfrage des Wettbewerbsregisters
oder einem gleichwertigen ausländischen Register (z. B. Strafregister) durchgeführt.
Der Registerauszug wird entsprechend den Erläuterungen iin den Bewerbungsbedingungen
ausgewertet.
Ausschlussgründe nach § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG. Der Gesetzestext
ist hier abrufbar:
https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html
Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formblatt_Eigenerklärung_nach_§42_VGV+122,123GWB)
gefordert. Auf Basis der dort eingetragenen Informationen wird eine Abfrage des Wettbewerbsregisters
oder einem gleichwertigen ausländischen Register (z. B. Strafregister) durchgeführt.
Der Registerauszug wird entsprechend den Erläuterungen iin den Bewerbungsbedingungen
ausgewertet.
von KKW gegen Einwirkungen von außen (Seismik, Hochwasser, etc.) und bei der Übernahme
als EN- bzw. nationale DIN EN ISO-Normen
für die kerntechnische Sicherheit relevanten Ausschüssen des Deutschen Instituts für
Normung e.V. (DIN), des Europäischen Komitees für Normung (CEN) und der Internationalen
Organisation für Normung (ISO) zur Ent- und Weiterentwicklung von Normen. Die Mitarbeit
auf internationaler Ebene ist erforderlich, um den internationalen Stand von Wissenschaft
und Technik zu verfolgen und einen Beitrag zur Weiterentwicklung internationaler Standards
und Leitlinien zu leisten. Mit dem Vorhaben sollen die deutsche Mitwirkung in der
Regel- und Normenarbeit für die o. g. Fachgebieten fortgeführt und damit die deutsche
Beteiligung an den dazugehörigen nationalen und internationalen Gremien sichergestellt
werden. Das AtG schreibt vor, dass Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und
den Betrieb von kerntechnischen Anlagen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik
zu treffen ist. Ausgewählte Anforderungen aus dem deutschen kerntechnischen Regelwerk
(Sicherheitsanforderungen an KKW (SiAnf), KTA-Regeln) und ausgewählte DIN-Normen sind
in die internationale Normungsarbeit einzubringen, um weiterhin ein hohes Maß an Sicherheit
und Qualität zu gewährleisten. Ausgewählte Anforderungen internationaler Regeln sollen
wiederum in das deutsche Regelwerk übernommen werden, um vom internationalen Erfahrungsrückfluss
zu profitieren. Vor Übernahme ausgewählter Anforderungen internationaler Standards
und Normen in das deutsche Regelwerk sind diese auf Kompatibilität mit dem existierenden
nationalen Regelwerk insbesondere mit den einschlägigen KTA-Regeln und den übergeordneten
Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke zu überprüfen. Dies bezieht sich zukünftig
nicht alleine auf Kernkraftwerke sondern auf alle weiteren kerntechnischen Anlagen
(z. B. Forschungsreaktoren, Zwischenlager, Endlager). Mit dem Vorhaben sollen die
Themenfelder Auslegung gegen Einwirkungen von außen (Seismik, Hochwasser, etc.) in
die einschlägigen o.g. internationalen Organisationen und Gremien eingebracht werden,
um Lücken im internationalen Regelwerk zu füllen.
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
unbedingt erforderlich. Der NA 062-07-43 AA ist offizielles Spiegelgremium für ISO/TC85/SC
6 „Reactor technology und die dazugehörige workinggroup WG 3 „Power reactor, siting,
design, operation, and decommissioning“. Nur Mitarbeiter des NA 062-07-43 AA dürfen
bei ISO TC 85 SC 6 und WG 3 mitarbeiten, erhalten alle Informationen und dürfen abstimmen,
somit muss der AN im o. g. DIN Ausschuss mitarbeiten.
Für die Durchführung des Vorhabens hat der potentielle Auftragnehmer nachstehende
Eignungen des/der eingesetzten Mitarbeiter:in bzw. Mitarbeiter:innen nachzuweisen:
• Mindestens 3 Jahre Mitarbeit bei der nationalen Normen- und Regelarbeit, konkret
im DIN Normungsausschuss NA 062-07-43, nachzuweisen durch aktuelle Belege der Mitgliedschaft.
• detaillierte englische Sprachkenntnisse nachzuweisen durch mindestens 3 englischsprachige
Publikationen.
• Nachweis der Meldung als Experte/ Expertin im Global Directory der ISO.
Mitwirkung in den nationalen DIN Gremien /// AP2 Darlegung der geplanten Mitwirkung
in den internationalen ISO Gremien /// AP3 Darlegung der geplanten Mitwirkung in
den internationalen CEN Gremien
ausgedrückt werden kann: Angebotspreis geteilt durch Qualtitätspunkte = Vergleichspreis - niedrigster Vergleichspreis
ergibt das wirtschaftlichste Angebot (siehe Bewertungsmatrix und Bewerbungsbedingungen)
Transparenz und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern,
ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen
oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder
zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die AG‘in hierzu nicht
verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen
Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass
ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Es wird
darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein
abgesehen wird.
nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1640423e-c49b-4599-bf65-10f62653682f