Ausschreibungsdetails
den Kauf eines (1) Massenspektrometers, welches die in Anlage 2 beschriebenen technischen
Leistungsparameter mindestens erfüllen muss.
5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23
der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Angebote, die die in der
Leistungsbeschreibung geforderten Mindestspezifikationen/-forderungen nicht erfüllen,
werden ebenfalls von der Wertung ausgeschlossen. Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung der
Ausschreibung sind schriftliche Erklärungen und Nachweise des Anbieters erforderlich.
Auf Kapitel 5.1.9 dieser Bekanntmachung wird zusätzlich hingewiesen.
den Kauf eines (1) Massenspektrometers, welches die in Anlage 2 beschriebenen technischen
Leistungsparameter mindestens erfüllen muss.
o Allgemeine Unternehmensdarstellung
o Firmenname, Rechtsform, Umsatzsteuerident-Nr.
o Anschrift (Hauptsitz/Niederlassungen/Sitz der Niederlassung, die den Auf-traggeber
betreuen würde)
o Telefon-/Faxnummer und E-Mailadresse
o Organisationsstruktur des Unternehmens, Geschäftsfelder/-zweige
o Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Unternehmenshistorie etc.
• Einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Eintragung in das Handelsregister
oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in
dem das Unternehmen ansässig ist
letzten drei Jahre) sowie den Umsätzen des im Rahmen der Ausschreibung maßgeblichen
Geschäftsbereiches.
Mindestanforderung: Der Auftraggeber sieht nur Bieter als fachlich geeignet an, die
im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre jährlich mindestens 740.000 EUR im benannten
Geschäftsbereich umgesetzt haben.
#Bescheinigung/Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich
der Angabe der Deckungssummen.
Mindestanforderung: Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen
(bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen:
Personenschäden: 1.000.000 €, Sach- und Umweltschäden 500.000 €, Vermögensschäden
100.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen
derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen
sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen
entspre-chend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Zur Feststellung der technisch-beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter drei
(3) Referenzaufträge der letzten 3 Geschäftsjahre mit dem Angebot vorzulegen. Der
jeweilige Referenzauftrag muss mit der im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zu
vergebender Leistung inhaltlich (= Lieferung Massenspektrometer) und vom Komplexitätsgehalt
(= Leistungsanforderungen gemäß Anlage 2) mindestens vergleichbar sein. Nur vergleichbare
Referenzen können im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden.
Die Referenzen müssen mindestens die folgenden Angaben enthalten:
Name des Unternehmens (Referenzgeber)
Ansprechpartner beim Referenzgeber (Name, Telefon, E-Mail)
Art der ausgeführten Leistung
Ausführungszeitraum / Vertragslaufzeit
Die o.g. Referenzangaben sind mit dem Angebot vorzulegen.
ausgedrückt werden kann: Gesamtangebotspreis (netto; ohne Berücksichtigung von bedingten Rabatten, wie z. B.
Skonto; soweit der Auftraggeber im Rahmen der Lieferung Einfuhrabgaben (Zollgebühren)
zu entrichten hat, werden diese Kosten bei der Wertung berücksichtigt).
Angebot von der Wertung auszuschließen. Die Erfüllung/Einhaltung der gestellten
Mindestanforderungen muss aus dem Angebot oder dessen Anlagen (Datenblätter, zusichernde
Eigenerklärungen etc.) ersichtlich sein.
Sofern einzelne geforderte Leistungsparameter aus den Dokumentationen im Angebot nicht
eindeutig und nachvollziehbar hervorgehen, und diese Informationen auch nicht nach
ggfs. erfolgtem Aufklärungsgesuch des Auftraggebers eingereicht werden, führt dies
zum Wertungsausschluss des Angebotes.
Eigenerklärungen:
• Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 4.1)
• Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der
Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
(Anlage 4.2)
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß §
123 GWB (Anlage 5)
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß §
124 GWB (Anlage 6)
• Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 (Anlage 7)
Liegen die Erklärungen und Nachweise innerhalb der benannten Frist nicht vollständig
vor, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 12a ThürVgG).
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