Ausschreibungsdetails
im Drei-Partner-Modell"
2. Die Leistung ist in der Regel deutschlandweit zu erbringen. In Ausnahmefällen ist auch eine Leistungserbringung im Ausland erforderlich.
3. Abrufberechtigt sind neben den in dieser Liste aufgeführten Behörden, Einrichtungen und Organe auch alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland:
Alexander von Humboldt-Stiftung
Bundesarchiv
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Unfallversicherung Bund und Bahn
Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
Informationstechnikzentrum Bund
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Friedrich Ebert Stiftung e.V.
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Umweltbundesamt
Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Deutscher Wetterdienst
Kraftfahrt-Bundesamt
Auswärtiges Amt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundesamt für Strahlenschutz
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; BIMA_SRM; BIMASRM_1; BIMASRM_4; BIMASRM_5
Bundeskriminalamt
Bundeskartellamt
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern und für Heimat - Programm Polizei 2020
Bundesministerium der Justiz
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Bundessortenamt
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Deutsches Patent- und Markenamt
Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R.
Germany Trade and Invest GmbH
Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See
Nationale Anti Doping Agentur
Johann Heinrich von Thünen-Institut
Die Rahmenvereinbarung beinhaltet eine geschätzte Auftragsmenge von 75.000 PT über eine Laufzeit von maximal 4 Jahren. Dies entspricht einem Schätzwert von 135.000.000,00 Euro (netto). Dies ist auch der Höchstwert.
2.1 Mindestumsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe von 10 Mio. Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert.
Zusätzlich ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Top-Managementberatung) für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 5.000.000 EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte das vollständig ausgefüllte Dokument "15 Formblatt Bieterkonstellation und Eignungsanforderungen".
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung unter Nutzung des Dokumentes "15 Formblatt Bieterkonstellation und Eignungsanforderungen", welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
2.2 Haftpflichtversicherung
Zum Nachweis einer geeigneten Haftpflichtversicherung der Bieterin für Sach- und Personenschäden über mindestens den Betrag von 2 Millionen Euro und einer geeigneten Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden über mindestens den Betrag von 3 Millionen Euro ist eine Versicherungs¬bescheinigung oder eine Versicherungsbestätigung für den Auftragsfall vorzulegen. Eine Pauschalversicherung (Sach-, Personen- & Vermögensschäden) über den Betrag von mindestens 5 Millionen Euro (mindestens 2 Millionen Personenschäden/Sachschäden und mindestens 3 Millionen Vermögensschäden) wird als äquivalent angesehen.
3.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens vier geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung (s. Dokument "20 Leistungsbeschreibung") ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Für die Referenzen kann die Vorlage "07 Vordruck_Referenzen" verwendet werden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. Alternativ können Sie eine selbst erstellte Referenzliste einreichen, wenn die in diesem Vordruck geforderten Angaben enthalten und übersichtlich dargestellt sind.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert (Euro) und Umfang (Personentage auf Seiten des Bieters) des Auftrages
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen:
• alle Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist),
• alle Referenzprojekte müssen jeweils einen Umfang von mindestens 100 abgerechneten Personentagen auf Seiten des Bieters aufweisen,
• mindestens zwei der vier Referenzen stammen aus den Bereichen der "Top Management Beratung",
• mindestens zwei der Referenzen umfassen einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 98 GWB.
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände werden nicht berücksichtigt.
Es sind nur vier Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
3.2 Mindestanzahl der Beschäftigten
Bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre wird eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl von mindestens 200 Beschäftigten im Unternehmen insgesamt sowie von mindestens 110 Beschäftigten im Geschäftsbereich der vergabegegenständlichen Dienstleistungen gefordert.
Übersenden Sie hierzu bitte das vollständig ausgefüllte Dokument "15 Formblatt Bieterkonstellation und Eignungsanforderungen".
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Zahlen der Beschäftigten der jeweiligen Bieterkonstellation addiert.
3.3 Qualitätssicherung
Weisen Sie für Ihre Organisation bzw. alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft die Implementierung eines Qualitätssicherungsmanagements, z.B. DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder gleichwertig, nach.
Der Nachweis kann durch Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung einer akkreditierten Stelle oder durch Eigenerklärung (max. fünf DIN A4-Seiten, Schriftart: Arial 11 Pkt., Zeilenabstand: 1,08, Rand: jeweils 2,5 cm), in der das von Ihnen adaptierte Qualitätsmanagementsysteme sowie Art und Umfang der hiervon erfassten Unternehmensbereiche erläutert wird, erfolgen.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Unterlagen werden überarbeitet.
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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