Ausschreibungsdetails
19 IAS-VO in Sachsen-Anhalt (Vergabe-Nr.: 43.111/14-2/2023_Neozoenstrategie)
1 Ziel der Leistung
Am 1. Januar 2015 trat die „Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung
und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“ in Kraft, deren zentraler Bestandteil
eine Auflistung der betreffenden Arten von uni-onsweiter Bedeutung ist. Diese sogenannte
Unionsliste ist ein dynamisches Konstrukt, sie beinhaltete in ihrer ersten Fassung
im Jahr 2016 37 Arten, nach einer ersten Fortschreibung im Jahr 2017 traten weitere
12 Arten hinzu, bei der dritten Fortschreibung im Jahr 2019 weitere 17. Gegenwärtig
befinden sich somit 66 Arten auf der Unionsliste und diese soll auch weiterhin regelmäßig,
mindestens jedoch alle sechs Jahre, überarbeitet und ggf. erweitert werden. Die aufgeführten
Arten unterliegen einem strengen Verbot von Ein- und Ausfuhr, Handel, Haltung, Zucht
und Freisetzung.
Die Verordnung unterscheidet bei den invasiven gebietsfremden Arten solche, die sich
noch in einer frühen Phase ihrer Ausbreitung befinden und noch nicht als etabliert
gelten (im Folgenden als „Artikel-16-Arten“ bezeichnet) und solche, die bereits weit
verbreitet sind (im Folgenden als „Artikel-19-Arten“ bezeichnet).
Zur Früherkennung der noch wenig verbreiteten Artikel-16-Arten soll in den Mitgliedsstaaten
ein Überwa-chungssystem eingerichtet und sofortige Maßnahmen zur Beseitigung ergriffen
werden.
Im Fall der bereits weit verbreiteten Artikel-19-Arten ist davon auszugehen, dass
Regulierungsmaßnahmen eine vollständige Beseitigung nicht mehr erreichen können bzw.
einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten würden. Aus diesem Grund wurden in
Deutschland Management- und Maßnahmenblätter abge-stimmt, die Handlungsvorlagen vorwiegend
zur Eindämmung dieser Arten liefern.
Die finanziellen und personellen Ressourcen des behördlichen und verbandlichen Naturschutzes
unterliegen in der Praxis nicht selten Einschränkungen, welche eine Priorisierung
von Managementmaßnahmen not-wendig machen. Für invasive Neophyten wurde bereits ein
Vorschlag zur Priorisierung von Management-maßnahmen gegen weit verbreitete und häufige
Arten (darunter fallen Artikel-19-Arten der Unionsliste) er-arbeitet (ALBERTERNST
& NAWRATH 2018: „Bewertungsansatz für die Priorisierung von Managementmaßnah-men an
weit verbreiteten invasiven Pflanzenarten“ – Natur und Landschaft 93 (9/10): 439-445).
Für Neozoen fehlt ein solches Priorisierungskonzept bislang.
Ziele der Leistung ist die Erarbeitung eines Priorisierungskonzeptes, analog zum Bewertungsansatz
von ALBERTERNST & NAWRATH (2018), für Managementmaßnahmen gegen folgende Artikel-19-Tierarten
der Unionsliste (Stand 2019): siehe Anlage Leistungsbeschreibung.
2.1 Datenerhebung
Gegenstand der Leistung sind die oben genannten Tierarten der Unionsliste.
Zur Umsetzung der Leistung sollen Informationen von handelnden Naturschutzakteuren
eingeholt werden. Hierzu nimmt der AN Kontakt mit Erfahrungsträgern im Umgang mit
Neozoen insbesondere in ganz Sach-sen-Anhalt (Behörden, Naturschutzverbände, wissenschaftliche
Institutionen u. a.) auf. Der AN berücksich-tigt aktuelle, auch internationale Literatur
zu Vorkommen, Biologie, Ausbreitungsverhalten, Konfliktpotential sowie Handlungsoptionen
gegen die in Rede stehenden Arten.
In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats:
Weitere Informationen wie Abbildungen, Informationen zu Dokumentation und Datenhaltung,
Berichte, Teilleistungen und Termine, Zahlungen, Sonstige Festlegungen, durch den
Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen, Eignungskriterien, Literatur, Anlagen
zur Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den Anlagen "Leistungsbeschreibung"
und "Eignungskriterien"
Ziffer 1 und 2 GWB und § 124 Abs. 1 Ziff. 1 bis 9 GWB. Die Angaben zum Vorliegen von
Ausschlussgründen sind in de Anlage "Eigenerklärungen zur Eignung" bzw. in der EEE
vorzunehmen.
19 IAS-VO in Sachsen-Anhalt (Vergabe-Nr.: 43.111/14-2/2023_Neozoenstrategie)
1 Ziel der Leistung
Am 1. Januar 2015 trat die „Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung
und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“ in Kraft, deren zentraler Bestandteil
eine Auflistung der betreffenden Arten von uni-onsweiter Bedeutung ist. Diese sogenannte
Unionsliste ist ein dynamisches Konstrukt, sie beinhaltete in ihrer ersten Fassung
im Jahr 2016 37 Arten, nach einer ersten Fortschreibung im Jahr 2017 traten weitere
12 Arten hinzu, bei der dritten Fortschreibung im Jahr 2019 weitere 17. Gegenwärtig
befinden sich somit 66 Arten auf der Unionsliste und diese soll auch weiterhin regelmäßig,
mindestens jedoch alle sechs Jahre, überarbeitet und ggf. erweitert werden. Die aufgeführten
Arten unterliegen einem strengen Verbot von Ein- und Ausfuhr, Handel, Haltung, Zucht
und Freisetzung.
Die Verordnung unterscheidet bei den invasiven gebietsfremden Arten solche, die sich
noch in einer frühen Phase ihrer Ausbreitung befinden und noch nicht als etabliert
gelten (im Folgenden als „Artikel-16-Arten“ bezeichnet) und solche, die bereits weit
verbreitet sind (im Folgenden als „Artikel-19-Arten“ bezeichnet).
Zur Früherkennung der noch wenig verbreiteten Artikel-16-Arten soll in den Mitgliedsstaaten
ein Überwa-chungssystem eingerichtet und sofortige Maßnahmen zur Beseitigung ergriffen
werden.
Im Fall der bereits weit verbreiteten Artikel-19-Arten ist davon auszugehen, dass
Regulierungsmaßnahmen eine vollständige Beseitigung nicht mehr erreichen können bzw.
einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten würden. Aus diesem Grund wurden in
Deutschland Management- und Maßnahmenblätter abge-stimmt, die Handlungsvorlagen vorwiegend
zur Eindämmung dieser Arten liefern.
Die finanziellen und personellen Ressourcen des behördlichen und verbandlichen Naturschutzes
unterliegen in der Praxis nicht selten Einschränkungen, welche eine Priorisierung
von Managementmaßnahmen not-wendig machen. Für invasive Neophyten wurde bereits ein
Vorschlag zur Priorisierung von Management-maßnahmen gegen weit verbreitete und häufige
Arten (darunter fallen Artikel-19-Arten der Unionsliste) er-arbeitet (ALBERTERNST
& NAWRATH 2018: „Bewertungsansatz für die Priorisierung von Managementmaßnah-men an
weit verbreiteten invasiven Pflanzenarten“ – Natur und Landschaft 93 (9/10): 439-445).
Für Neozoen fehlt ein solches Priorisierungskonzept bislang.
Ziele der Leistung ist die Erarbeitung eines Priorisierungskonzeptes, analog zum Bewertungsansatz
von ALBERTERNST & NAWRATH (2018), für Managementmaßnahmen gegen folgende Artikel-19-Tierarten
der Unionsliste (Stand 2019): siehe Anlage Leistungsbeschreibung.
2.1 Datenerhebung
Gegenstand der Leistung sind die oben genannten Tierarten der Unionsliste.
Zur Umsetzung der Leistung sollen Informationen von handelnden Naturschutzakteuren
eingeholt werden. Hierzu nimmt der AN Kontakt mit Erfahrungsträgern im Umgang mit
Neozoen insbesondere in ganz Sach-sen-Anhalt (Behörden, Naturschutzverbände, wissenschaftliche
Institutionen u. a.) auf. Der AN berücksich-tigt aktuelle, auch internationale Literatur
zu Vorkommen, Biologie, Ausbreitungsverhalten, Konfliktpotential sowie Handlungsoptionen
gegen die in Rede stehenden Arten.
In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats:
Weitere Informationen wie Abbildungen, Informationen zu Dokumentation und Datenhaltung,
Berichte, Teilleistungen und Termine, Zahlungen, Sonstige Festlegungen, durch den
Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen, Eignungskriterien, Literatur, Anlagen
zur Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den Anlagen "Leistungsbeschreibung"
und "Eignungskriterien"
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
19 IAS-VO in Sachsen-Anhalt
sofern vorhanden, Eintragung in ein Berufs-, Vereins oder Handelsregister Gewerbeanmeldung
(sofern vorhanden)
oder Eintragung in ein Berufsregister (Siehe auch Anlage "Eigenerklärungen zur Eignung",
S. 2), für Nachunternehmer gelten dieselben Regelungen
Referenzen, Personelle Leistungsfähigkeit (s. Anlage "Eigenerklärungen zur Eignung"
- S. 5 sowie Anlagen 12 _Eignungskriterien und 12-1 Referenzliste)
• Personelle Leistungsfähigkeit
o Es ist der Nachweis ausgezeichneter Kenntnisse und langjähriger Erfahrungen insbesondere
bzgl. der Biologie und Ökologie sowie der naturschutzfachlichen Einschätzung zumindest
eines Teils der in Rede stehenden Arten zu führen. Wünschenswert ist der Nachweis
praktischer Erfahrungen zur Bekämpfung von Neozoen.
• Personenbezogene Referenzen
o Für alle zur Bearbeitung des Projektes vorgesehenen Bearbeiter liegen aussagekräftige,
personenbezogene Referenzlisten bislang schon durchgeführter Arbeiten auf dem Themengebiet
der Neozoen vor, die konkreten Projekte und bisherigen Auftraggeber sind zu benennen
(Projekte der letzten 5 Jahre).
o Die Referenzen sind in die vom AG vorgegebene Excel-Vorlage (Anlage 12-1) fortlaufend
für alle vorgesehenen Bearbeiter einzutragen und mit dem Angebot zu übermitteln
Höhe (Siehe auch Anlage "Eigenerklärungen zur Eignung", S. 3)
Den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der
Bieter wie folgt: Vorlage der APQV oder ULV-Eintragung Sachsen-Anhalt oder Anlage
7 - Eigenerklärung zur Eignung oder EEE.
Hiermit bestätigt der Bieter, dass er u. a. über eine Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung
für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (branchenüblich) verfügt.
Für Nachunternehmer gelten dieselben Regelungen.
beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA). Ein Vergabeverstoß kann
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Die
Frist endet jedoch 30 Kalendertage nach einer Bekanntgabe der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der EU.
ab4605de-593a-4aff-9615-11f0f5f55099