Ausschreibungsdetails
Erfurt im Stadtgebiet Erfurt
Nr. 1 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs.
1 Nr. 1 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123
Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr.
4, 5 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß
§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung
gem. § 125 GWB
- Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft: Zwingende
Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung
gem. § 125 GWB
- Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingende Ausschlussgründe
gemäß § 123 Abs. 4 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125
GWB
- Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender
Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung
gem. § 125 GWB
- Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125
GWB
- Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125
GWB
- Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125
GWB
- Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB /
Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Insolvenz oder mangels Masse abgelehnt: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren oder mangels Masse abgelehnt: Fakultative
Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung
gem. § 125 GWB
- Liquidation oder Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultative Ausschlussgründe
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem.
§ 125 GWB
- schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB /
Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs): Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB / Angabe
mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Interessenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB /
Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 6 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem.
§ 125 GWB
- Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative Ausschlussgründe
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung
gem. § 125 GWB
- RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022
/ Angabe mittels Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe unterliegt den Regelungen
des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Die Eigenerklärung zum ThürVgG ist vollständig
ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben,
wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
des Schulmobiliars an ca. 60 Staatliche Schulen
der Stadtverwaltung Erfurt im Stadtgebiet Erfurt
- Schülertische, mit und ohne Höhenverstellung ca. 1500
- Universaltische ca. 190
- Schülerstühle, mit und ohne Höhenverstellung ca. 1900
- Schränke und Regale ca. 150
- Lehrerstühle, mit und ohne Sitzpolster, mit und ohne Höhenverstellung ca. 160
- Lehrertische, ca. 90
das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung Eintragung in das Berufsregister
- Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung
nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation
befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird
dieser vorgelegt
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit
als Bewerber in Frage stellt
- Erklärung das keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen
- Erklärung das in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften,
der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind
- Erklärung, dass zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, es jedoch Maßnahmen
zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt
wurde
- Eigenerklärung, dass Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung
für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen
vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen (Bescheinigungen
zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung
in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden Angaben:
- Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (falls die Verpflichtung
zur Eintragung besteht)
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten
PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards
führen.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis
enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung
das in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
- Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Beschäftigten zur Verfügung stehen
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung
für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen
vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen (Bescheinigungen
zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung
in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden Angaben:
- Liste mit drei Referenzen aus den letzten drei Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung
angegebenen Zeitraum – der längere Zeitraum ist maßgebend - vergleichbare Leistungen
- Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten
PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards
führen.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis
enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung
für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen
vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen (Bescheinigungen
zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung
in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden Angaben:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten
PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards
führen.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis
enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
werden Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben waren, nachgefordert (außer Angebotsschreiben
und Eigenerklärung zum ThürVgG). Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht (1)abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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