Ausschreibungsdetails
Bayern und Sachsen)
III
2014/24/EU angewendet (siehe§ 130 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste
Angebot erteilt. Grundlage dafür ist die Bewertung, ob und inwieweit das Angebot die
in den Dateien A_Wertungshinweise und A_Bewertungsmatrix der Vergabeunterlagen vorgegebenen
Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten
Preis-Leistungs-Verhältnis.
(Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die
Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte)
genutzt werden. Höchstmenge der Rahmenvereinbarung: 13656 Gesamtstundenkontingent
(zzgl. der vertraglichen Flexibilisierungsmöglichkeiten in Höhe von 20 %).
Abschnitt II: Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft
(BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang
mit einer strafrechtlichen Verurteilung (II.1), Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen
(II.2), sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen (II.3), Insolvenz (II.4), anderen
schweren beruflichen Verfehlungen (II.5), wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen
(II.6), Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten (II.7), Auskünften und Informationen
(II.8)
Abschnitt III: Angaben zu ggf. einschlägigem Ausschlussgrund und etwaigen Maßnahmen
zur Selbstreinigung
Abschnitt IV: Bestätigung durch jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft (BG),
dass die Erklärungen entsprechend den Abschnitten II, III (soweit notwendig) und V
sowie die sonstigen von ihm verlangten Erklärungen in den anderen Dateien zur Angebotsabgabe
(inkl. der hier aufgelisteten) jeweils abgegeben werden.
Abschnitt V: Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe
und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer; Verpflichtungserklärung,
dass die vorgesehenen Unternehmen dem Bieter/der BG gegenüber gleichlautende schriftliche
Erklärungen nach dem Abschnitt II (mit Ausnahme der Erklärungen in II.7 und II.12)
und - soweit notwendig - nach dem Abschnitt III dieser Datei abgeben. Erklärung, dass
die vorstehenden Erklärungen vorliegen und kein für eine Unterbeauftragung/Eignungsleihe
vorgesehenes Unternehmen darin das Vorliegen von Ausschlussgründen bejaht hat. Falls
nicht, verlangt die Vergabestelle die Übersendung der abgegebenen Erklärungen, wenn
das Angebot in die engere Wahl kommt.
D.2.1.pdf (Erklärung zur Einhaltung zwingender Arbeitsbedingungen und Registerabfrage)
Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes
Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO und/oder aus dem Wettbewerbsregister
nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit der Datei D.2.1.pdf
die benötigten Angaben zu übermitteln.
D.2.2.pdf (Erklärung zur Ethikklausel)
Personalbezogene Eigenerklärung zu etwaigen Beratungstätigkeiten für die BA in den
18 Monaten vor dieser Bekanntmachung; kein Vertragsschluss, wenn die angebotene Leistung
demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war.
Ein Vertrag ist ausgeschlossen, sofern die genannten Kriterien innerhalb eines Zeitraums
von 6 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme vorgelegen haben, unabhängig
davon, ob die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt
der Beratung war oder nicht.
Zum Nachweis einer Tätigkeit als Mitglied/eine mitarbeitende Person eines Unternehmens,
in deren Auftrag die Person die BA beraten hat/ausführend tätig wurde, ist eine verbindliche
Erklärung dieses Unternehmens über den Sachverhalt beizulegen.
D.5.pdf (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576)
Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge
oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben
bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu
erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche
oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen,
Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar
von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c)
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen
oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die
öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
des zur Auftragsdurchführung eingesetzten Personals anzugeben ist nicht erforderlich
für die Angebotsabgabe.
Abschnitt II
II.12: Zusicherung des Bieters/des bevollmächtigten Mitgliedsder BG, dass eine gemäß
§§ 176 I, 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung für sie fachbereichsbezogen vorliegt.
Die Regelungen zur Zulassung gelten nicht für die originär im SGB II geregelten Leistungen
(§ 16c bis § 16i SGB II), soweit dies nicht anders bestimmt wurde (§ 16h IV SGB II).
Verpflichtung, auf Anforderung der Vergabestelle eine Kopie des entsprechenden Zertifikats
nebst aktueller Anlage gemäß §5 VI AZAV vorzulegen. Außerdem ist zu erklären, dass
sie über eine ortsbezogene Trägerzulassung erforderlichenfalls spätestens zum Maßnahmebeginn
verfügen werden.
Abschnitt IV
Bestätigung durch jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft (BG), dass die Erklärungen
entsprechend den Abschnitten II, III (soweit notwendig) und V sowie die sonstigen
von ihm verlangten Erklärungen in den anderen Dateien zur Angebotsabgabe (inkl. der
hier aufgelisteten) jeweils abgegeben werden.
Abschnitt V: Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe
und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer; Verpflichtungserklärung,
dass die vorgesehenen Unternehmen dem Bieter/der BG gegenüber gleichlautende schriftliche
Erklärungen nach dem Abschnitt II (mit Ausnahme der Erklärungen in II.7 und II.12)
und -soweit notwendig- nach dem Abschnitt III dieser Datei abgeben. Verpflichtung
im Rahmen der Eignungsleihe, eine Kapazitätsbestätigung des sich verpflichtenden Unternehmens
einzuholen; Erklärung, dass die vorstehenden Erklärungen vorliegen und kein für eine
Unterbeauftragung/Eignungsleihe vorgesehenes Unternehmen darin das Vorliegen von Ausschlussgründen
bejaht hat. Falls nicht, verlangt die Vergabestelle die Übersendung der abgegebenen
Erklärungen, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt.
D.3.pdf (Erklärung zu Referenzleistungen)
Angabe geeigneter Referenzen über ausgeführte Aufträge des Bieters, von Mitgliedern
der BG und/oder Unterauftragnehmern. Nachweis erbracht, wenn die zu vergebende Leistung
oder eine vergleichbare Leistung (Beispiele in A.3 der Allgemeinen Hinweise) innerhalb
der letzten 3 Jahre (berechnet vom Tag, an dem die Angebotsfrist endet) ausgeführt
wurde. Aufstellung der Referenzleistungen in Form einer Liste mit Angabe des Auftragnehmers,
der erbrachten Leistung, von Durchführungszeit und -ort, Teilnehmerkapazitäten, des
Auftraggebers mit Kontaktperson inkl. Telefonnr.
D.4.pdf (Eigenerklärung zur Server- und Softwarelösung) mit Angaben zum Provider
unternehmensbezogene Unterlagen nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, oder
fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachgereicht oder vervollständigt
werden.
aus technischen Gründen nicht korrekt abgebildet. Richtigerweise ist eine elektronische
Rechnungsstellung nicht erforderlich.
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich zu stellen und
an das Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes zu richten.
Bayern und Sachsen)
Bayern und Sachsen)
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
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