Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
Dienstleistungen
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name: Hansestadt Osterburg (Altmark)
Straße, Hausnummer: Ernst-Thälmann-Str.10
Postleitzahl (PLZ): 39606
Ort: Hansestadt Osterburg (Altmark)
Telefon: +49 3937 4926
Telefax: +49 3937 492850
E-Mail: heiko.steffens@osterburg.de
Internet-Adresse: https://www.osterburg.de
2.
a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
b) Vertragsart: Dienstleistungen
c) Geschäftszeichen: 2023/12-01
3.
a)
Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung
Dienstleistungskonzession zur Mittagsversorgung an der Grundschule Flessau mit Betreibung der Produktionsküche am Schulstandort Flessau incl. Mittagsversorgung der Grundschule Osterburg sowie der Kindertageseinrichtungen und der Stadtverwaltung
b)
CPV-Nr.
Verpflegungsdienste für Schulen (55524000-9)
c)
Unterteilung in Lose
nein
d)
Ausführungsort
Produktionsküche an der Grundschule Flessau, Flessauer Bahnhofstr. 12 in 39606 Hansestadt Osterburg (Altmark), OT Flessau mit Auslieferung in die kommunalen Kitas in Walsleben, Rossau, Königsmark und Osterburg sowie der Grundschule in Osterburg
e)
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
01.04.2024 - 31.03.2028
4.
a)
Anforderung der Unterlagen
Wie Hauptauftraggeber siehe 1.
b)
Frist
26.01.2024 - 12:00 Uhr
5.
a)
Ablauf der Angebotsfrist
26.01.2024 - 12:00 Uhr
b)
Anschrift
Wie Hauptauftraggeber siehe 1.
c)
Sprache
Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
6.
Kaution und Sicherheiten
keine
7.
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen
werden mit dem Vertrag geregelt
8.
Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss
gesamtschuldnerisch haftend bei bevollmächtigtem Bieter
9.
Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers)
a)
Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (UVL) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.sachsen-anhalt.abst.de) bzw. DIHK PQ-VOL oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise
b)
1. Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt
2. Gewerbeanmeldung bzw. Ummeldung oder Steuernummer
3. aktueller Handelsregisterauszug in Kopie
2. Gewerbeanmeldung bzw. Ummeldung oder Steuernummer
3. aktueller Handelsregisterauszug in Kopie
c)
Darüberhinaus sind folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen :
1. Nachweis der branchenüblichen Haftpflichtversicherung (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice
2. Vorlage einer Referenzliste über den Betrieb von Kantinen/Cafeterien der letzten 3 Jahre unter Nennung des Auftraggebers, des Ansprechpartners und seiner Telefonnummer
1. Nachweis der branchenüblichen Haftpflichtversicherung (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice
2. Vorlage einer Referenzliste über den Betrieb von Kantinen/Cafeterien der letzten 3 Jahre unter Nennung des Auftraggebers, des Ansprechpartners und seiner Telefonnummer
d)
Formblätter in analoger Anwendung des TVerG LSA
Eigenerklärung gem. Formblatt 124 VHB
Firmenprofil
Nachweis der Qualifiaktion des für die Durchführung verantwortlichen Personals
Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass ausschließlich Personal eingesetzt wird, das über die erforderliche Gesundheitszulassung verfügt. Für Fachunternehmer ist die Bewerbererklärung Sachsen-Anhalt ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Eigenerklärung gem. Formblatt 124 VHB
Firmenprofil
Nachweis der Qualifiaktion des für die Durchführung verantwortlichen Personals
Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass ausschließlich Personal eingesetzt wird, das über die erforderliche Gesundheitszulassung verfügt. Für Fachunternehmer ist die Bewerbererklärung Sachsen-Anhalt ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
10.
Zuschlags- / Bindefrist
23.02.2024
11.
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot im Sinne dieses Vergabeverfahrens erteilt. Der Essenspreis allein ist nicht ausschlaggebendes Zuschlagskriterium. Nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen durch die ausschreibende Stelle wird für die Ermittlung des wirtschaftlichsten und wirksamsten Angebotes das Umsetzungskonzept von der aussschreibenden Stelle der betreffenden Schule/Kita zur Bewertung gegeben. Die abschließende Bewertung liegt in der Verantwortung der Hansestadt Osterburg (Altmark). Nicht für den Zuschlag ausgewählte Bewerber werden informiert.
Sofern im Falle eines Zuschlages nichts anderes vertraglich vereinbart wird, gelten für die Durchführung des Auftrages die Vergabeunterlagen sowie das eingereichte Angebot (incl. Umsetzungskonzept) des Bieters als alleinige Vertragsgrundlage.
Zuschlagskriterien Wichtung
schulspezifisches Umsetzungskonzept 25%
Preis 35%
Anteil regionaler Produkte/Zusammenarbeit mit regionalen Erzeugern 10%
Warmhaltezeiten 30%
Für das Kriterium KONZEPT wird beurteilt, in welchem Umfang auf die geforderten Punkte des Konzeptes eingegangen wurde, inwieweit das Konzept als Ganzes schlüssig ist und ob es innovative Ansätze aufweist. Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 1-5 Punkten
Beim Kriterium PREIS erfolgt eine Punkteverteilung auf einer Skala von 1-5 Punkten, wobei anhand der prognostizierten Anzahl der Tagesportionen ein Tagespreis errechnet wird und die sich dabei ergebenden Tagespreise der Bieter durch lineare Interpolation verglichen werden. Hierbei erhält der Bestbieter 5 Punkte und der Bieter mit dem höchsten Tagespreis 1 Punkt.
Beim Kriterium REGIONALITÄT erhält 0 Punkte, wer keinerlei regionale Produkte anzubieten bereit ist. Erklärt der Bieter, regionale Produkte anbieten zu wollen, jedoch noch keine Bezugsquelle aufgetan zu haben, erhält er 1 Punkt. Bieter, die bis zu 10% regionaleProdukte anbieten, erhalten 2 Punkte. Bieter, die mehr als 10%, jedoch weniger als 25% regionale Produkte anbieten, erhalten 3 Punkte. Bieter, die mehr als 25% regionale Produkte anbieten, erhalten 4 Punkte und Bieter, die mehr als 40% regionale Produkte anbieten, erhalten 5 Punkte. Als regionale Produkte gelten diese, die in einem Umkreis von bis zu 120km um den Produktionsstandort Flessau erzeugt oder angebaut werden.
Bei den WARMHALTEZEITEN erhält der Bieter 5 Punkte, der die kürzesten Warmhaltezeiten angibt. Der Bieter mit den längsten angegebenen Warmhaltezeiten erhält 1 Punkt. Die dazwischenliegenden Bieter erhalten Punkte durch Anwendung des Interpolationsverfahrens.
Nachdem die gemäß dem vorgenannten Verfahren ermittelten Punkte gewichtet wurden, wird eine Gesamtpunktzahl gebildet. Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl.
Sofern im Falle eines Zuschlages nichts anderes vertraglich vereinbart wird, gelten für die Durchführung des Auftrages die Vergabeunterlagen sowie das eingereichte Angebot (incl. Umsetzungskonzept) des Bieters als alleinige Vertragsgrundlage.
Zuschlagskriterien Wichtung
schulspezifisches Umsetzungskonzept 25%
Preis 35%
Anteil regionaler Produkte/Zusammenarbeit mit regionalen Erzeugern 10%
Warmhaltezeiten 30%
Für das Kriterium KONZEPT wird beurteilt, in welchem Umfang auf die geforderten Punkte des Konzeptes eingegangen wurde, inwieweit das Konzept als Ganzes schlüssig ist und ob es innovative Ansätze aufweist. Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 1-5 Punkten
Beim Kriterium PREIS erfolgt eine Punkteverteilung auf einer Skala von 1-5 Punkten, wobei anhand der prognostizierten Anzahl der Tagesportionen ein Tagespreis errechnet wird und die sich dabei ergebenden Tagespreise der Bieter durch lineare Interpolation verglichen werden. Hierbei erhält der Bestbieter 5 Punkte und der Bieter mit dem höchsten Tagespreis 1 Punkt.
Beim Kriterium REGIONALITÄT erhält 0 Punkte, wer keinerlei regionale Produkte anzubieten bereit ist. Erklärt der Bieter, regionale Produkte anbieten zu wollen, jedoch noch keine Bezugsquelle aufgetan zu haben, erhält er 1 Punkt. Bieter, die bis zu 10% regionaleProdukte anbieten, erhalten 2 Punkte. Bieter, die mehr als 10%, jedoch weniger als 25% regionale Produkte anbieten, erhalten 3 Punkte. Bieter, die mehr als 25% regionale Produkte anbieten, erhalten 4 Punkte und Bieter, die mehr als 40% regionale Produkte anbieten, erhalten 5 Punkte. Als regionale Produkte gelten diese, die in einem Umkreis von bis zu 120km um den Produktionsstandort Flessau erzeugt oder angebaut werden.
Bei den WARMHALTEZEITEN erhält der Bieter 5 Punkte, der die kürzesten Warmhaltezeiten angibt. Der Bieter mit den längsten angegebenen Warmhaltezeiten erhält 1 Punkt. Die dazwischenliegenden Bieter erhalten Punkte durch Anwendung des Interpolationsverfahrens.
Nachdem die gemäß dem vorgenannten Verfahren ermittelten Punkte gewichtet wurden, wird eine Gesamtpunktzahl gebildet. Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl.
12.
Nebenangebote/Änderungsvorschläge zugelassen
Nein, Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.
13.
Sonstige Angaben
Es gilt deutsches Recht.
Hinweis :
Dienstleistungskonzessionen unter dem Schwellenwert unterliegen nicht den Vergaberichtlinien, jedoch werden die Grundfreiheiten des Gebotes der Gleichbehandlung (Verbot der Diskriminierung), Transparenz und des Wettbewerbs eingehalten.
Für die Vergabe einer Dienstleistungskonzession werden die Unterlagen des TVerG LSA in analoger Anwendung abgefordert.
Hinweis :
Dienstleistungskonzessionen unter dem Schwellenwert unterliegen nicht den Vergaberichtlinien, jedoch werden die Grundfreiheiten des Gebotes der Gleichbehandlung (Verbot der Diskriminierung), Transparenz und des Wettbewerbs eingehalten.
Für die Vergabe einer Dienstleistungskonzession werden die Unterlagen des TVerG LSA in analoger Anwendung abgefordert.
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