Ausschreibungsdetails
in Nord- und Ostsee
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), beabsichtigt,
einen Auftrag über die Erbringung des Projektmanagements für die Pilotierung, Entwicklung
und Bau im BMUV-Sofortprogramm „Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee“ zu vergeben.
Im Jahr 2022 hat die AG’in die Seascape GmbH mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie
sowie einem Koordinationsvorhaben zur Vorbereitung der Umsetzung des Sofortprogramms
Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee (kurz: Machbarkeitsstudie Munitionsaltlasten)
beauftragt. Zweck des Auftrags war die wissenschaftlich-technische und die kaufmännische
administrative Unterstützung des BMUV bei der vorbereitenden Umsetzung des Sofortprogramms.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie Munitionsaltlasten sollte die Durchführbarkeit des
Sofortprogramms in Bezug auf technologischen Reifegrad, Finanz- sowie Zeitbedarf bewertet
werden. Darüber hinaus bestand die Aufgabe, bestlastbare Anforderungen und Spezifikationen
an die im Rahmen des Sofortprogramms zu beschaffenden Lieferungen und Leistungen zu
beschreiben.
Der Auftrag für Machbarkeitsstudie und Koordinationsvorhaben endet im Februar 2024.
Die beauftragten Leistungen sind bis dahin erbracht, die konzeptionelle Projektphase
ist dann abgeschlossen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die operative
Phase des Gesamtprojekts Sofortprogramm „Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee“.
Es handelt es sich im Wesentlichen um Projektmanagementleistungen - Projektsteuerungs-
und Koordinationsleistungen - im ingenieurtechnischen Bereich mit einer vorgegebenen
Zielstellung.
Die auszuführenden Leistungen sind im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung beschrieben
und konkretisiert. Ziel des Vorhabens ist die Umsetzung der in der Machbarkeitsstudie
und dem Koordinierungsvorhaben definierten Schritte zur Pilotierung, Entwicklung und
dem Bau einer schwimmenden, mobilen Industrieanlage zur Bergung und Entsorgung von
Munitionsaltlasten auf See.
Die durch die/den AN zu erbringenden Leistungen stellen die lückenlose Fortsetzung
des Koordinierungsvorhabens in den Phasen Pilotierung, Entwicklung und Bau (operative
Phase) dar.
Entwicklung der Plattform im Verlauf optionaler Auftragserteilungen
in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig,
bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle
gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich,
spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform
des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis:
Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster
ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den
Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die
Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen,
versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail.
Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese
Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier:
https://www.evergabe-online.de/status.html?
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs.
5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular
03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend
den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs.
5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular
03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend
den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und
Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular
03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend
den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und
Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular
03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend
den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und
Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular
03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend
den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs.
5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular
03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend
den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular
03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend
den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular
03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend
den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular
03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend
den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular
03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend
den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular
03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend
den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular
03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend
den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular
03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend
den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular
03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend
den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular
03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend
den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular
03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend
den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular
03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend
den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular
03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend
den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular
03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend
den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular
03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend
den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular
03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend
den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular
03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend
den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular
03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend
den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des
Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text
der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576
Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen)
gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck
03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
in Nord- und Ostsee
und konkretisiert. Es handelt es sich dabei überwiegend um Projektsteuerungs- und
Koordinationsleistung im Rahmen der Ausführung des Bundeshaushaltes. Ziel des Vorhabens
ist die Umsetzung der in der Machbarkeitsstudie und dem Koordinierungsvorhaben definierten
Schritte zur Pilotierung, Entwicklung und dem Bau einer schwimmenden, mobilen Industrieanlage
zur Bergung und Entsorgung von Munitionsaltlasten auf See.
Die durch die/den AN zu erbringenden Leistungen stellen die lückenlose Fortsetzung
des Koordinierungsvorhabens in den Phasen Pilotierung, Entwicklung und Bau (operative
Phase) dar.
Im Einzelnen sind folgende in der Leistungsbeschreibung (Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen)
unter Nr. 3 konkret beschriebenen Leistungen zu erbringen. Die in der Leistungsbeschreibung
beim jeweiligen Arbeitspaket ausgewiesenen Aufwandschätzungen dienen der/dem Bieter*in
zur Orientierung. Dies gilt auch für die jeweils vorgesehenen Leistungszeiträume,
die sämtlich innerhalb der in Nr. 4 der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Gesamtvertragslaufzeit
liegen:
3.1 Leistungen, die unmittelbar beauftragt werden:
AP 1 Projektmanagement sicherstellen,
AP 2 Pilotierung Erkundung und Bergung (Stufe 1, Schritt 1): Verhandlung(en) im Vergabeverfahren
begleiten (s. Vergabeunterlage 03.01.4 Leistungsbeschreibung aus Verhandlungsverfahren),
AP 3 Pilotierung Erkundung und Bergung (Stufe 1, Schritt 1): Arbeiten der ausführenden
Unternehmen begleiten,
AP 4 Pilotierung Erkundung und Bergung (Stufe 1, Schritt 2): Umweltmonitoring durchführen,
AP 5 Vergabeverfahren Innovationspartnerschaft begleiten (Stufe 2 und Stufe 1, Schritt
2),
AP 6 Definitionsphase durchführen (Stufe 2 und Stufe 1, Schritt 2),
AP 7 Grundlagenerhebung für Datenmanagement durchführen;
3.2 Leistungen, deren Beauftragung sich die AG’in optional vorbehält:
AP 8 Projektmanagement sicherstellen,
AP 9 Entwicklung (Stufe 2): Konstruktionsphase begleiten,
AP 10 Entwicklung (Stufe 2): Bauphase begleiten,
AP 11 Pilotierung Aufbereitung und Entsorgung (Stufe 1, Schritt 2): Arbeiten der ausführenden
Unternehmen begleiten,
AP 12 Implementierung Datenmanagement begleiten,
Die AG‘in wird die Inanspruchnahme optionaler Leistungen zu den im Angebot genannten
Konditionen spätestens 2 Monate vor dem jeweils vorgesehenen Laufzeitbeginn unter
3.2 der Leistungsbeschreibung in Textform gegenüber der/dem AN erklären.
Ein Anspruch der/des AN gegen die AG’in auf Inanspruchnahme der o.g. optionalen Leistungen
besteht nicht.
Es gelten jeweils die unter 3.1 der Leistungsbeschreibung angegebenen Leistungszeiträume.
Die Gesamtleistung gemäß Nr. 3.1 der Leistungsbeschreibung ist vom Zeitpunkt des Zuschlages
(Zugang des Zuschlagsschreibens) bis 11 Monate nach Zuschlagserteilung zu erbringen
(Gesamtvertragslaufzeit).
Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere
der angegebenen Preise, in Bezug auf die einzelnen Arbeitspakete 2, 3, 4, 5, 6 und
7 unter Nr. 3.1 jeweils 1 mal um 6 Monate zu verlängern.
Im Fall einer Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen für die Arbeitspakete 2, 3,
4, 5, 6 und 7 verlängert sich die Gesamtvertragslaufzeit entsprechend. Die Inanspruchnahme
der Verlängerungsoptionen wird spätestens 2 Monate vor Ende der Laufzeit des betreffenden
Arbeitspakets bzw. vor Ende der Gesamtvertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem
AN erklärt.
optional zu beauftragende Leistungen:
Es gelten jeweils die unter 3.2 der Leistungsbeschreibung angegebenen Leistungszeiträume.
Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere
der angegebenen Preise, in Bezug auf sämtliche oder einzelne Arbeitspakete unter Nr.
3.2 jeweils 2 mal um 6 Monate zu verlängern.
Ein Anspruch der/des AN gegen die AG’in auf Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen
besteht nicht.
Entwicklung der Plattform im Verlauf optionaler Auftragserteilungen
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen
mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen, welche über den Zeitraum der
Vertragsausführung uneingeschränkt bestehen bleiben müssen, nachzuweisen:
3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden
5 Mio € für Vermögensschäden pro Schadensfall
Hierzu wird die Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung (Formular 03.10 der Vergabeunterlagen)
gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien"
der Vergabeunterlagen ausgewertet.
gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien"
der Vergabeunterlagen nicht gesondert bewertet.
notwendig.
Gleiches gilt, wenn eine wirtschaftliche Verflechtung der/des AN mit einem Unternehmen
be- oder entsteht.
Hierzu wird die Eigenerklärung zur Neutralität (Formular 03.11 der Vergabeunterlagen)
gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien"
der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der
Bekanntmachung) beziehen.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes
(Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift
und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Bewertet wird:
Gleichwertigkeit im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.1 der Vergabeunterlagen)
gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien"
der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Mitarbeiter*innen
Bewertet wird:
- Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams
im Bereich Projektleitung (Koordination und Steuerung) komplexer öffentlicher Aufträge
- Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams
im Bereich komplexer Schiffs- und/oder Anlagenbau
- Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams
im Bereich Delaborierung und Entsorgung von Munition
- Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams
im Bereich Erkundung und Bergung von Munition
- Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams
im Bereich Sicherheit (Durchführung von Risi-koanalysen und Gefährdungsbeurteilungen
für Industrieanlagen)
- Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams
im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und projektbe-gleitender Kommunikation (Erstellung
von zielgruppengerechten Informationstexten, Web- und Social-Media-Beiträgen)
Alle vorgenannten Erfahrungen sind jeweils von mindestens einem Mitglied des Projektteams
der/des Einzelbietenden, der Bietergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen
einzureichen.
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Personal (Formular 03.13 der Vergabeunterlagen)
gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien"
der Vergabeunterlagen ausgewertet.
DIN ISO 9001 oder vergleichbar.
Die eingereichten Unterlagen werden gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Sprachkenntnisse in Wort und Schrift. Die gesamte schriftliche und mündliche Kommunikation
mit der AG’in und den weiteren Beteiligten gemäß Nr. 1.2 der Leistungsbeschreibung
erfolgt in deutscher Sprache. Hierzu wird die Eigenerklärun Deutsche Sprachel (Formular
03.124der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
und gemäß den Erläuterungen in Vordruck 03.04 "Übersicht Zuschlagskriterien" ausgewertet.
Seiten, DIN A 4), aus dem die Umsetzung des in der Leistungsbeschreibung (Dokument
03.01 der Vergabeunterlagen) genannten Leistungsumfangs hervorgeht. Der Vorduck 03.04.1
"leistungsbezogene Unterlage" der Vergabeunterlagen dient als Hilfestellung. Es ist
zulässig auch eigene Vordrucke zu verwenden.
und gemäß den Erläuterungen in Vordruck 03.04 "Übersicht Zuschlagskriterien" ausgewertet.
Seiten, DIN A 4), aus dem die Umsetzung des in der Leistungsbeschreibung (Dokument
03.01 der Vergabeunterlagen) genannten Leistungsumfangs hervorgeht. Der Vorduck 03.04.1
"leistungsbezogene Unterlage" der Vergabeunterlagen dient als Hilfestellung. Es ist
zulässig auch eigene Vordrucke zu verwenden.
Transparenz und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern,
ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen
oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder
zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen,
dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen
zum
Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig
darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen
enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen
von vornherein abgesehen wird.
nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
vorläufigen Haushaltsführung des Bundes unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender
Mittel im Haushaltsjahr 2024.
Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Änderungen in den Vergabeunterlagen 03.01. Leistungsbeschreibung, 03.06 Preisblatt
und
11.02 Vertrag vorgenommen. In Folge ändert sich der Bekanntmachungstext.
Titel: Projektmanagement Pilotierung, Entwicklung und Bau im Sofortprogramm Munitionsaltlasten
in Nord- und Ostsee
Die auszuführenden Leistungen sind im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung beschrieben
und konkretisiert. Es handelt es sich dabei überwiegend um Projektsteuerungs- und
Koordinationsleistung im Rahmen der Ausführung des Bundeshaushaltes. Ziel des Vorhabens
ist die Umsetzung der in der Machbarkeitsstudie und dem Koordinierungsvorhaben definierten
Schritte zur Pilotierung, Entwicklung und dem Bau einer schwimmenden, mobilen Industrieanlage
zur Bergung und Entsorgung von Munitionsaltlasten auf See.
Die durch die/den AN zu erbringenden Leistungen stellen die lückenlose Fortsetzung
des Koordinierungsvorhabens in den Phasen Pilotierung, Entwicklung und Bau (operative
Phase) dar.
Im Einzelnen sind folgende in der Leistungsbeschreibung (Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen)
unter Nr. 3 konkret beschriebenen Leistungen zu erbringen. Die in der Leistungsbeschreibung
beim jeweiligen Arbeitspaket ausgewiesenen Aufwandschätzungen dienen der/dem Bieter*in
zur Orientierung. Dies gilt auch für die jeweils vorgesehenen Leistungszeiträume,
die sämtlich innerhalb der in Nr. 4 der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Gesamtvertragslaufzeit
liegen.Die einzelnen Arbeitspakete stehen teilweise in Abhängigkeit zueinander. Die
vorgesehenen
Leistungszeiträume der einzelnen Arbeitspakete verschieben sich bei Verzögerungen
entsprechend dynamisch (vgl. Ziff 4). Zeitliche Abhängigkeiten der AP zueinander:
- AP 3 - 4 sind abhängig von AP 2;
- AP 6 ist abhängig von AP 5;
- AP 8 ist abhängig von AP 6;
- AP 9 ist abhängig von AP 8;
- AP 11 ist abhängig von AP 7.
3.1 Leistungen, die unmittelbar beauftragt werden:
AP 1 Projektmanagement sicherstellen,
AP 2 Pilotierung Erkundung und Bergung (Stufe 1, Schritt 1): Verhandlung(en) im
Vergabeverfahren begleiten (s. Vergabeunterlage 03.01.4 Leistungsbeschreibung aus
Verhandlungsverfahren),
AP 3 Pilotierung Erkundung und Bergung (Stufe 1, Schritt 1): Arbeiten der
ausführenden Unternehmen begleiten,
AP 4 Pilotierung Erkundung und Bergung (Stufe 1, Schritt 2): Umweltmonitoring
durchführen,
AP 5 Vergabeverfahren Innovationspartnerschaft begleiten (Stufe 2 und Stufe 1,
Schritt 2),
AP 6 Definitionsphase durchführen (Stufe 2 und Stufe 1, Schritt 2),
AP 7 Grundlagenerhebung für Datenmanagement durchführen;
3.2 Leistungen, deren Beauftragung sich die AG’in optional vorbehält:
AP 8 Entwicklung (Stufe 2): Konstruktionsphase begleiten,
AP 9 Entwicklung (Stufe 2): Bauphase begleiten,
AP 10 Pilotierung Aufbereitung und Entsorgung (Stufe 1, Schritt 2): Arbeiten der ausführenden
Unternehmen begleiten,
AP 11 Implementierung Datenmanagement begleiten,
Die AG‘in wird die Inanspruchnahme optionaler Leistungen zu den im Angebot genannten
Konditionen spätestens 2 Monate vor dem jeweils vorgesehenen Laufzeitbeginn unter
3.2 der Leistungsbeschreibung in Textform gegenüber der/dem AN erklären.
Ein Anspruch der/des AN gegen die AG’in auf Inanspruchnahme der o.g. optionalen Leistungen
besteht nicht.
5.1.1 Optionen:
Unmittelbar beauftragte Leistungen:
Die Leistungen gemäß Nr. 3.1 sind grundsätzlich auf Grundlage der angenommenen Leistungszeiträume
vom Zeitpunkt des Zuschlages (Zugang des Zuschlagsschreibens) bis 10,5 Monate nach
Zuschlagserteilung zu erbringen (Gesamtvertragslaufzeit).
Die Beauftragung des AP 1 erfolgt zunächst bis 31.12.2024. Die AG‘ hat das Recht,
den Zeitraum der Leistungserbringung jeweils um 1 Jahr - bis maximal 31.12.2026 -
zu verlängern. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Es gelten die im Angebot genannten
Konditionen, insbesondere die angegebenen Preise. Die Inanspruchnahme dieser Option(en)
wird spätestens 2 Monate vor dem jeweiligen Jahresende in
Textform gegenüber der/dem AN erklärt.
Die Beauftragung der AP 2 bis 7 erfolgt zunächst für die jeweils angenommenen Leistungszeiträume.
Sollte ein Abschluss der jeweils beauftragten Leistungen innerhalb dieses Zeitraums
nicht möglich sein, weist die/der AN die AG’in unverzüglich darauf hin (Verfristungsanzeige).
Die AG‘in hat das Recht, im Benehmen mit der/dem AN, einen abweichenden Leistungszeitraum
zu beauftragen.
Es gelten die im Angebot genannten Konditionen, insbesondere die angegebenen Preise.Die
Gesamtvertragslaufzeit verlängert sich jeweils entsprechend - maximal jedoch bis zum
31.12.2025 (im Falle von AP 1 maximal bis zum 31.12.2026).
Otional zu beauftragende Leistungen: Die AG‘in hat das Recht, die AP 8 bis 11 zusätzlich
zu beauftragen (Option). Ein Anspruch der/des AN darauf besteht nicht.
Die Beauftragung erfolgt mindestens 2 Monate vor Beginn des angenommenen Leistungszeitraums
in Textform.
Die Leistungen gemäß Nr. 3.2 sind innerhalb der jeweils angenommenen Leistungszeiträume
zu erbringen. Sollte ein Abschluss der jeweils beauftragten Leistungen innerhalb dieses
Zeitraums nicht möglich sein, weist die/der AN die AG’in unverzüglich darauf hin (Verfristungsanzeige).
Die AG‘in hat das Recht, imBenehmen mit der/dem AN, einen abweichenden Leistungszeitraum
zu beauftragen.
Es gelten die im Angebot genannten Konditionen, insbesondere die angegebenen Preise.
Die Gesamtvertragslaufzeit verlängert sich jeweils entsprechend - maximal jedoch bis
zum 31.12.2026.
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