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Ausschreibungsdetails

2356/E13 Studie über die nationalen Möglichkeiten zur finanziellen Förderung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK)

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17.11.2023

11.12.2023 10:00

11.12.2023 10:00

2356/E13

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

17.11.2023 09:45


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.
Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:[Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe] ---
Art des öffentlichen Auftraggebers:Oberste Bundesbehörde
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:[Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe] ---
Art des öffentlichen Auftraggebers:Oberste Bundesbehörde
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel:2356/E13 Studie über die nationalen Möglichkeiten zur finanziellen Förderung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK)
Beschreibung:Kern der zu erstellenden Studie ist es, nachvollziehbar darzustellen mit welchen finanziellen Förderinstrumenten die Bundesregierung die Migration der DAK vorbereitend unterstützen kann. Im Ergebnis sollen konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung möglicher Förderinstrumente stehen. Dabei ist insbesondere der Stand der Diskussionen im Rahmen des European DAC Delivery Program (EDDP) bzgl. der aktuellen Migrationskonzepte und Finanzierungsmodelle zu berücksichtigen. Geprüft werden sollen dabei insbesondre mögliche BMDV Förderprogramme, aber auch andere Unterstützungsmöglichkeiten wie vergünstigte Kredite über Förderbanken wie die KfW. Die hier genannten Beispiele sind nicht abschließend und stellen nur erste Überlegungen dar. Zudem soll untersucht werden, was bei der Migration aus Expertensicht auf nationaler und was auf EU-Ebene erfolgen sollte. Die Studie untergliedert sich in folgende Arbeitspakete (AP): AP 1: Rahmenbedingungen - Marktüberblick / Stand der Technik AP 2: Analyse der europäischen Arbeiten im Rahmen des EDDP einschließlich vorgeschlagener Förderung aus EU-Investitionsplan sowie Aufteilung zwischen EU- und nationalen Fördermitteln AP 3: Untersuchung möglicher Förderinstrumente zur vorbereitenden Unterstützung der Migration der DAK sowie Darstellung konkreter Handlungsempfehlungen
Kennung des Verfahrens:4d763771-54d4-4c70-adad-694c2d4195ac
Interne Kennung:2356/E13
Verfahrensart:Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv):79311410Wirtschaftsfolgenabschätzung
Zusätzliche Einstufung(cpv):79411100Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
Zusätzliche Einstufung(cpv):79419000Beratung in Sachen Evaluierung
2.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code:Berlin(DE300)
Land:Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Dieses annullierte oder ergebnislos gebliebene Verfahren oder Los wird neu aufgelegt
Verfahrensart
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
2.1.6 Ausschlussgründe
Beschreibung:[ Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) ] ---
Beschreibung:[ Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) ] ] ---
Beschreibung:[ Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen ] ---
Beschreibung:[ Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) ] ---
Beschreibung:[ Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden ] ---
Beschreibung:[ Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden ] ---
Beschreibung:[ Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete ] ---
Beschreibung:[ Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) ] ---
Beschreibung:[ Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) ] ---
Beschreibung:[ Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und keine anderslautende rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung getroffen wurde ] ---
Beschreibung:[ Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen in den vergangenen 24 Monaten vor Abgabe dieser Erklärung nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EURO wegen einer der folgenden Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten belegt worden ist: . Begehung einer der in § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz normierten Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat, 2. Begehung einer in § 98 c Nummer 1, Nummer 2 Aufenthaltsgesetz normierten Ordnungswidrigkeit, 3. Begehung einer Ordnungswidrigkeit gem. § 23 Abs.1, Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder 4. Begehung einer Ordnungswidrigkeit gem. § 21 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz ] ---
Beschreibung:[ Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren vor Abgabe dieser Erklärung nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gem. § 24, 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße belegt worden ist ] ---
Beschreibung:[ Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; ] ---
Beschreibung:[ Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; ] ---
Beschreibung:[ Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ] ---
Beschreibung:[ Abgabe einer Eigenerklärung, ob kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann ] ---
Beschreibung:[ Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat oder b) es bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat ] ---
Los
5.1 Los:LOT-0001
Titel:2356/E13 Studie über die nationalen Möglichkeiten zur finanziellen Förderung der Digitalen Automatischen Kupplung
Beschreibung:Kern der Studie ist es, nachvollziehbar darzustellen, mit welchen finanziellen Förderinstrumenten die Bundesregierung die Migration der DAK vorbereitend unterstützen kann. Im Ergebnis sollen konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung möglicher Förderinstrumente stehen. Dabei ist insb. der Stand der Diskussionen im Rahmen des EDDP bzgl. der aktuellen Migrationskonzepte und Finanzierungsmodelle zu berücksichtigen. Geprüft werden sollen dabei insb. mögliche BMDV Förderprogramme, aber auch andere Unterstützungsmöglichkeiten wie vergünstigte Kredite über Förderbanken wie die KfW. Die hier genannten Beispiele sind nicht abschließend und stellen nur erste Überlegungen dar. Zudem soll untersucht werden, was bei der Migration aus Expertensicht auf nationaler und was auf EU-Ebene erfolgen sollte. Die Studie untergliedert sich in folgende Arbeitspakete (AP): AP 1: Rahmenbedingungen - Marktüberblick / Stand der Technik AP 2: Analyse der europäischen Arbeiten im Rahmen des EDDP einschließlich vorgeschlagener Förderung aus EU-Investitionsplan sowie Aufteilung zwischen EU- und nationalen Fördermitteln AP 3: Untersuchung möglicher Förderinstrumente zur vorbereitenden Unterstützung der Migration der DAK sowie Darstellung konkreter Handlungsempfehlungen
Interne Kennung:2356/E13
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv):79311410Wirtschaftsfolgenabschätzung
Zusätzliche Einstufung(cpv):79411100Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
Zusätzliche Einstufung(cpv):79419000Beratung in Sachen Evaluierung
5.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code:Berlin(DE300)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2025-02-28+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Reservierte Teilnahme:Entfällt
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben:Erforderlich für das Angebot
Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen:Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 Der AN ist verpflichtet, - während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung:Entfällt
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bieters (Unternehmen) https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R0576&from=DE
Beschreibung:Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) (Formblatt F1) und Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 (Formblatt F Sanktion VO 2022/576) a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 - „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen sowie die Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 mit Formblatt F4- BesB1 - Sanktion VO 2022/576 (s. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R0576&from=DE ). b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Bereich/ Themenschwerpunkt: Erstellung von Studien im Bereich der Eisenbahnpolitik / Schienengüterverkehr
Beschreibung:Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 5 Jahren. Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich von der Erstellung von Studien den Schwerpunkten - Eisenbahnpolitik - Schienengüterverkehr belegen. Alle Schwerpunkte müssen nachgewiesen werden.
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Bereich/ Themenschwerpunkt: Konzeption von Finanzierungsinstrumenten
Beschreibung:Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 5 Jahren. Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die insgesamt Erfahrungen im Bereich der - Konzeption und Entwicklung von Finanzierungsstrategien einschließlich einer Wirtschaftlichkeitsberechnung - Evaluierung einer Förderrichtlinie/ eines Förderprogramms - Innovationsförderung belegen. Alle Bereiche müssen nachgewiesen werden. Mindestens ein Referenzprojekt muss abgeschlossen sein.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Qualität
Bezeichnung:Qualität
Beschreibung:Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 1 bis AP 3
Gewichtung (Prozentanteil, genau):50
Kriterium:
Art:Qualität
Bezeichnung:Qualität
Beschreibung:Organisation Personaleinsatz
Gewichtung (Prozentanteil, genau):20
Kriterium:
Art:Preis
Bezeichnung:Preis
Beschreibung:Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
Gewichtung (Prozentanteil, genau):30
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen:DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:2023-12-01+01:0010:00:00+01:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen:[ https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=545135 ] ---
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name:Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe- Plattform des BMI (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe- Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen zur Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info
URL:https://www.evergabe-online.de
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Nebenangebote:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2023-12-11+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:58DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen:Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung:2023-12-12+01:0006:56:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen:Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Entfällt
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Entfällt
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und Überprüfung
Überprüfungsstelle:[ Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes ] ---
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:[ Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe ] ---
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt:[ Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe ] ---
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:[ Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe ] ---
Organisation, die Angebote bearbeitet:[ Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe ] ---
Organisationen
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung:Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Identifikationsnummer:DE235213079
Postanschrift:Invalidenstr. 44
Ort:Berlin
Postleitzahl:10115
NUTS-3-Code:Berlin(DE300)
Land:Deutschland
E-Mail:servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de
Telefon:000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Identifikationsnummer:4922894990
Postanschrift:Villemombler Str. 76
Ort:Bonn
Postleitzahl:53123
NUTS-3-Code:Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung:74c70c73-aec6-4517-b85a-bdc72ea3cde5-03
Formulartyp:Wettbewerb
Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung:2023-11-07+01:0016:14:14+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist:Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung


4d763771-54d4-4c70-adad-694c2d4195ac