Ausschreibungsdetails
Bei dem Verfahren handelt es sich um einen in der Schifffahrt etablierten, millionenfach genutzten Service, welcher eine sehr hohe Öffentlichkeitswahrnehmung besitzt und daher ebenso auf der ITZ-Bund-Website außenwirksam beschrieben wird.
Ein Fokus bei der Konzeption und Entwicklung liegt auf den Anforderungen der myELWIS-Nutzer auf einer individualisierten Informationsauswahl und personalisierten Darstellung sowie insgesamt einer verbesserten Nutzererfahrung.
Dieses wird unter anderem durch eine Neustrukturierung der Inhalte und modernen Darstellungsformen wie z.B. einem Dashboard erreicht. In diesem können die benötigten Informationen in Form von Widgets individuell eingebunden werden.
Ein weiterer Fokus liegt auf der grundlegenden Modernisierung der System- und Softwarearchitektur des IT-Verfahrens. Im Vorgängersystem ELWIS werden bereits einige Schnittstellen angeboten, zum Teil als Umsetzung nationaler bzw. europäischer Verpflichtungen, über welche andere Systeme Informationen konsumieren können. Aktuell besteht dieser Konsumentenkreis hauptsächlich aus einigen wenigen fachlichen Kunden innerhalb der Verwaltungen auf nationaler bzw. europäischer Ebene. Jedoch wird auch das Interesse einer interessierten Öffentlichkeit immer größer, die vorgehaltenen Informationen automatisiert über Maschine-Maschine-Schnittstellen abrufen zu können, um sie in Eigenentwicklungen weiterzuverarbeiten. Die vorgehaltenen Informationen können größtenteils als Open Data klassifiziert werden, die ohnehin der Allgemeinheit zur Nachnutzung zur Verfügung stehen und auch weiterhin zur Verfügung stehen sollen. ELWIS muss folglich erheblich (weiter-)entwickelt werden, um
- einer erwartbar steigenden Anzahl an Konsumenten bereits bestehender Schnittstellen gerecht zu werden,
- für die Zukunft eine effiziente Bereitstellung weiterer Informationen über neue Schnittstellen zu ermöglichen sowie
- eine hohe Verfügbarkeit aller Informationen zu gewährleisten.
Aus diesen Gründen nehmen entsprechende Anforderungen an die System- und Softwarearchitektur bei der Konzeption und Entwicklung einen hohen Stellenwert ein.
Eine Umsetzung wird nach dem aktuellen Stand der Technik erfolgen, so dass auch in Zukunft Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung des neuen Fachverfahrens weiterhin mit angemessenen Aufwänden und mit mindestens gleichbleibender Betriebsqualität erfolgen kann.
Der Ausschreibungsgegenstand gliedert sich in folgende Teile:
"myELWIS"-Neuentwicklung entsprechend der Anforderungen in der Leistungsbeschreibung. Dazu gehören:
- Analyse bestehender Funktionalitäten sowie darüberhinausgehende, neue Anforderungen.
- Erstellung eines modernen System- und Softwaredesigns nach Architekturmustern und Best-Practices
- Implementierung des erstellten System- und Softwaredesigns mittels geeigneter Soft wareprodukte und -Werkzeuge sowie Programmiersprachen, Frameworks, Bibliotheken und Entwicklungswerkzeugen, welche u.a. auch
eine absehbar gute Unterstützung für Anwendungen bieten, die auf myELWIS zugreifen (werden),
Schnittstellen für solche Anwendungen realisieren.
- Konzeption und Umsetzungen von Maßnahmen zur Softwarequalitätssicherung und - pflege sowie zu IT-Sicherheit und Datenschutz,
- umfassende Dokumentation,
- Datenmigration aus dem Bestandssystem,
- Vorbereitung und Durchführung von Schulungen,
optionale Pflege des Fachverfahrens (inkl. Anpassungen),
optionale Weiterentwicklung des Fachverfahrens.
Weitere Informationen s. Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (Vergabeunterlagen)
Das Unternehmen hat nachzuweisen und diesbezüglich Angaben zu machen, dass es in ein Berufs- oder Handelsregisters eingetragen ist, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des Mitgliedstaats ihrer Herkunft oder Niederlassung Voraussetzung für die Berufsausübung ist bzw. alternative Angaben zur erlaubten Berufsausübung zu machen.
Weitere Informationen s. Eignungsbewertungsmatrix (Vergabeunterlagen)
Angaben zum in der EU erwirtschafteten Netto-Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschl. Geschäftsjahren (2020 - 2022).
Dieser muss durchschnittlich mindestens 2.000.000 (2 Mio.) Euro betragen haben (entspricht 5 Bewertungspunkten). Je 400.000 Euro mehr oder weniger jeweils 1 Bewertungspunkt mehr bzw. weniger.
Umsatz vergleichbarer Tätigkeitsbereich
Es sind Angaben zum in der EU erwirtschafteten Netto-Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 - 2022) für den durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich (Software Neu-, Weiterentwicklung sowie Pflege).
Dieser muss durchschnittlich mindestens 1.000.000 (1 Mio.) Euro betragen haben (entspricht 5 Bewertungspunkten). Je 200.000 Euro mehr oder weniger jeweils 1 Bewertungspunkt mehr bzw. weniger.
Vorliegen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung:
Erforderlich ist das Vorliegen einer bestehenden Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung, die Haftungsrisiken für Schäden, die im Rahmen einer Auftragsabwicklung dem Auftraggeber zugefügt werden, durch eine Versicherung abzudecken, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung (z.B. Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung) aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. Diese Versicherung ist von dem Bewerber über die Laufzeit des Vertrages bis zum Ablauf der Frist zur Sachmängelhaftung aus allen Einzelaufträgen aufrecht zu erhalten.
Bieter müssen eine Mindesteignungspunktzahl von 6875 erreichen.
Weitere Informationen s. Eignungsbewertungsmatrix (Vergabeunterlagen)
Es müssen zwei Unternehmensreferenzen angegeben werden, die nach vom Auftraggeber festgelegten Kriterien bewertet werden.
Es müssen Angaben zu Unternehmenszertifizierungen gemacht werden.
Weitere Informationen s. Eignungsbewertungsmatrix (Vergabeunterlagen)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen.
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
45599a57-eef4-444e-b93f-c68497daf681