1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung:[Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik] --- Art des öffentlichen Auftraggebers:Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWBHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel:Projekt 547: Studie zur Analyse relevanter Handlungsfelder in den Bereichen E-Government und E-Justice (Studie E-Justice/-Gov)Beschreibung:Gegenstand der beabsichtigten Studie sind Untersuchungen und Analysen zur eGovernment- und eJustice-Landschaft auf Bundes- und Landesebene mit Bezug zu Informationssicherheit, zu aktuellen Kunden- und Standardisierungsbedarfen, zu der Nutzung von Angeboten des BSI durch seine Kundinnen und Kunden und zu aktuellen Trendthemen. Daraus sollen künftige Beratungs- und Unterstützungsbedarfe für den Bereich Informationssicherheit identifiziert und kategorisiert aufbereitet werden. Auf Basis dieser Ergebnisse endet die Untersuchung mit einer Ableitung künftig strategisch bedeutsamer Handlungs- und Aktionsfelder in den Bereichen eGovernment und eJustice.Kennung des Verfahrens:7c9feaa4-3ed2-48e3-9179-fa67028ba8b1Interne Kennung:P547Verfahrensart:Offenes Verfahren
2.1.1 ZweckArt des Auftrags:DienstleistungenHaupteinstufung(cpv):72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code:Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land:Deutschland
2.1.4 Allgemeine InformationenVerfahrensartRechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv-
2.1.6 AusschlussgründeBeschreibung:[ Liegt mindestens ein zwingender oder fakultativer gesetzlicher Ausschlussgrund bei dem Bieter, bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft oder bei einem Unterauftragnehmer vor (siehe Kapitel 5.1 der Leistungsbeschreibung), so ist dem Angebot eine entsprechende Erklärung als Anlage beizufügen. Diese muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: - Abschließende Auflistung aller vorliegenden Ausschlussgründe im Sinne von den § 123 und § 124 GWB - Detaillierte Erläuterungen zu den vorliegenden Ausschlussgründen. Insbesondere enthalten die Erläuterungen Angaben zur Art der Straftat, zur Höhe des fraglichen Betrages, zum Datum einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung / bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung, zur Dauer des festgelegten Ausschlusszeitraums sowie zu den eingegangenen Verpflichtungen im Sinne von § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB. - Getroffene Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB. Die Anlage ist zu signieren (siehe Ziffern 3.4.2 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen). ] ---
5 Los
5.1 Los:LOT-0001Titel:Projekt 547: Studie zur Analyse relevanter Handlungsfelder in den Bereichen E-Government und E-Justice (Studie E-Justice/-Gov)Beschreibung:s.Punkt II.1.4Interne Kennung:P547
5.1.1 ZweckArt des Auftrags:DienstleistungenHaupteinstufung(cpv):72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2 ErfüllungsortPostanschrift:beim AuftragnehmerNUTS-3-Code:Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land:Deutschland
5.1.3 Geschätzte DauerDauer:9MONTH{business-term|name|OPA-36}:9MONTH
5.1.6 Allgemeine InformationenReservierte Teilnahme:EntfälltNicht mit EU-Mitteln finanziertes BeschaffungsprojektBesonders geeignet für KMUZusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:Entfällt
5.1.9 EignungskriterienKriterium:Art:Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitBeschreibung:Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 folgender Artikel in die Verordnung (EU) 833/2014 aufgenommen: Artikel 5k (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG sowie unter Titel VII der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, einschließlich - wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt - Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Bestätigen Sie, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung auf Sie zutreffen und dass Sie auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen vornehmen (z.B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten), die gegen die o.g. Ausschlussgründe verstoßen? Bitte die Frage nur mit „JA“ (= Bestätigung) oder „NEIN“ (= keine Bestätigung) beantworten. Mindestanforderung: Die Frage wurde mit „Ja“ beantwortet. Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet, so führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Ihnen ist bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der Erklärung zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt und nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums. Referenzen: Durchführung von Studien Belegen Sie anhand von Referenzprojekten, dass mindestens eines der beteiligten Unternehmen umfangreiche Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Studien besitzt. Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein: - Auftraggeber inkl. Fachbereich - Gegenstand der Studie - Umfang / Dauer Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenz nicht überschreiten. Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt. Mindestanforderung: In den letzten drei Jahren wurden mindestens zwei Studien durchgeführt. Der Umfang dieser Studien von mindestens einer dieser Studien liegt in der Größenordnung der hier ausgeschriebenen Leistung. Qualitätsmanagement Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte auch Angaben zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat. Mindestanforderung: Es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen werden.Anwendung dieses Kriteriums:VerwendetInformationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber:0
5.1.10 Zuschlagskriterien
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen:DEUInternetadresse der Auftragsunterlagen:[ https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=541284 ] ---
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung:ZulässigAdresse für die Einreichung:https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=541284Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:DeutschElektronischer Katalog:Nicht zulässigNebenangebote:Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote:2023-11-28+01:0014:00:00+01:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:3MONTHInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Eine Nachforderung von Unterlagen ist ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen:EntfallenInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum der Angebotsöffnung:2023-11-29+01:0014:00:00+01:00Auftragsbedingungen:Elektronische Rechnungsstellung:ErforderlichAufträge werden elektronisch erteiltZahlungen werden elektronisch geleistetInformationen über die Überprüfungsfristen:Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:EntfälltInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Entfällt
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und ÜberprüfungÜberprüfungsstelle:[ Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt ] --- Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:[ Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ] ---
8 Organisationen
8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Sicherheit in der InformationstechnikIdentifikationsnummer:9910733568Postanschrift:Postfach 200363Ort:BonnPostleitzahl:53133NUTS-3-Code:Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land:DeutschlandE-Mail:vergabestelle@bsi.bund.deTelefon:000Internet-Adresse:https://www.bsi.bund.deRollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes beim BundeskartellamtIdentifikationsnummer:9910733568Postanschrift:Villemombler Str. 76Ort:BonnPostleitzahl:53123NUTS-3-Code:Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land:DeutschlandE-Mail:info@bundeskartellamt.bund.deTelefon:+49 228-94990Fax:+49 228-9499400Internet-Adresse:http://www.bundeskartellamt.deRollen dieser Organisation:Überprüfungsstelle
10 ÄnderungFassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung:3f666ac1-1c3d-49a8-832e-fb5e59e16ee6-01Hauptgrund für die Änderung:Aktualisierte Informationen
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung:5aad39ac-3c39-47a7-935e-d01c5c327539-01Formulartyp:WettbewerbArt der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung:2023-11-14+01:0014:39:30+01:00Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist:Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung