Ausschreibungsdetails
Strangsanierung und Errichtung einer Photovoltaikanlage Agentur für Arbeit Leipzig
WC-Strangsanierung und Errichtung einer Photovoltaikanlage Agentur für Arbeit Leipzig,
Geort-Schumann-Straße 150
des bevollmächtigten Vertreters und Bestätigung der gesamtschuldnerischen Haftung
im Auftragsfall vorzulegen. Ferner sind vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag folgende
Eigenerklärungen einzureichen:
Eigenerklärung bzgl. der Ausschlussgründe nach § 123 GWB.
Eigenerklärung bzgl. der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
Eigenerklärung, sich im Auftragsfall zur gewissenhaften Erfüllung von Obliegenheiten
nach dem
Verpflichtungsgesetz zu verpflichten.
Eigenerklärung Russland Sanktionen
Weitere Informationen zu dem zu erteilenden Auftrag und zum Vergabeverfahren sind
bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle erhältlich.
1. Die geforderten Nachweise nach III.1.1), III.1.2 III.1.3) und VI.3) sind in einem
Bewerberformular zusammengefasst.
2. Es wird darum gebeten, die Bewerbung entsprechend der Gliederung des Bewerbungsbogens
übersichtlich und geordnet zusammen zu stellen.
3. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen werden
nachgefordert und sind vom Bewerber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der
Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Dies gilt nicht, für die vorzulegenden
Nachweise, die einer Punktebewertung unterliegen.
Eine Nachreichung von Unterlagen mit dem Ziel der nachträglichen Verbesserung der
erzielten Punkte ist ausgeschlossen.
Strangsanierung und Errichtung einer Photovoltaikanlage Agentur für Arbeit Leipzig
aus einem Hauptgebäude (Bj. 1996, Bruttogeschossfläche 37.942 m²) sowie zwei Nebengebäuden
(Haus 1, Bj. ca. 1902, Bruttogeschossfläche 2.784 m² und Haus 2, Bj. ca. 1902, Bruttogeschossfläche
1.535 m², Haus 1 und 2 stehen jeweils unter Denkmaschutz) soll einer umfassenden brandschutz-
und anlagentechnischen Sanierung unterzogen werden (einschließlich Fassade). In den
beiden Nebengebäuden Haus 1 und Haus 2 soll zusätzlich eine WC-Strangsanierung durchgeführt
werden. Auf dem Hauptgebäude ist weiter die Installation einer Photovoltaikanlagen
geplant.
Gegenstand der Vergabe sind Generalplanerleistungen mit folgenden Disziplinen:
Leistungen der Objektplanung, Gebäude- und Innenräume gemäß Teil 3 der HOAI. Leistungen
der Fachplanung nach Teil 4, Abschnitt 1, Tragswerksplanung sowie Abschnitt 2, technische
Ausrüstung für die Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Lufttechnische
Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen, Förderanlagen
der HOAI. Leistungen der Landschaftsplanung nach Teil 2, Abschnitt 2 der HOAI.
Beabsichtig ist eine stufenweise Beauftragung der LPH 1-2 (Teilbauunterlage), LPH
3 (Bauunterlage), LPH 4-7, LPH 8-9. Ab der LPH 5 soll das Vorhaben in insgesamt 9
Bauabschnitte aufgeteilt werden. Die Generalplanerleistungen sollen vom 01.01.2024
bis zum 30.12.2030 erbracht werden.
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Bauvorlageberechtigung nach jeweiligem Kammergesetz über die berufliche Befähigung
des Bewerbers und/ oder Führungskräfte des Unternehmens.
Nachweis einer aktuellen, gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in
Form einer Bestätigung durch ein in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaats
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Die Deckung für das Objekt muss über
die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann
auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit
der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise
im Auftragsfall zusichert. Mindestens nötige Deckung für Personenschäden über 3.000.000
EUR, für Sachschäden über 1.500.000 EUR.
Umsatz:
Angaben zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach § 45 Abs.4 Nr.4
VgV über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen
auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Nachweis: Eigenerklärung
der zu vergebenden Leistung hinsichtlich des beschriebenen Leistungsbildes vergleichbar
sind.
Nachweis: Eigenerklärung in Form einer Referenzliste, die folgende Angaben enthält:
Auftraggeber (mit Bennennung eines Ansprechpartners sowie Kontaktdaten)
Art des Projektes (Neubau, Umbau, Sanierung etc.)
Ausgeführe Leistungsbilder:
Objektplanung
technische Ausrüstung, beplante Anlagengruppen nach § 53 Abs.2 HOAI
Tragwerksplanung
Landsachaftsplanung
Höhe der anrechenbaren Kosten der Gesamtmaßnahme
Zeitraum der Leistungserbringung
Gewertet werden maximal drei Referenzen. Dem Bieter steht es frei, mehr als drei Referenzen
vorzulegen. Aus den vorgelegten Referenzen werden die drei besten Referenzen im Rahmen
der Wertung berücksichtigt.
2. Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens
und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (§
46
Abs.3 Nr.8 VgV), gegliedert nach Berufsgruppen, Angestellte und freie Mitarbeiter
getrennt.
3. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und
welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Erwartet werden Aussagen zu verwendeter Hardware und Bürosoftware, sowie angewandter
fachspezifischer Software wie z.B. AVA Programme, Projektsteuerungsprogramme, Datenaustausch
im DXF- und DWG Format; GAEB Schnittstelle, sowie vorhandene technische Geräte/Hilfsmitel.
4. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Art. 46 Abs.3 Nr.3 VgV). Die
Darstellung kann auch gemäß § 49 Abs.1 VgV durch Vorlage eines Zertifikats nach DIN
EN ISO 9001 ersetzt werden.
5. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unterauftrag
zu vergeben beabsichtigt.
6. Eigenerklärung zu § 73 Abs.3 VgV i.V.m.§ 46 Abs.2 VgV (Unabhängigkeit von Ausführungs-
und Lieferinteressen.
GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs.6 GWB durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen
durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht (§ 160 Abs.2 GWB).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 bleibt
unberührt (§ 160 Abs.3 Nr.1 GWB)
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.2
GWB),
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.3 GWB),,
4.Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr.4 GWB). Satz 1 gilt nicht
bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.1
Nr.2. § 134 Abs.1 Satz 2 bleibt unberührt
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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