Ausschreibungsdetails
ein Experimentierraum im Umfeld der DATI“ - 360°Monitoring
für die Förderrichtlinie „DATIpilot - Fördern und Lernen, ein Experimentierraum im
Umfeld der DATI“, die am 12.7.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG
ein Experimentierraum im Umfeld der DATI“ - 360°Monitoring
und Wirtschaftlichkeit der Förderrichtlinie anhand quantitativer und qualitativer
Indikatoren auf Basis der Erkenntnisse des Auftrags zu erfassen und zu bewerten. Ebenso
soll eine Analyse durchgeführt werden, inwieweit durch den Einsatz vereinfachter und
neuartiger Verfahrens- und Förderansätze, Transfer- und Innovationsaktivitäten für
diverse Zielgruppen erleichtert und beschleunigt werden können. Weiterhin sollen Erkenntnissen
darüber generiert werden, welche wesentlichen Transferhemmnisse in der deutschen Forschungs-
und Innovationslandschaft bestehen. Zudem soll ein bedarfsorientiertes Unterstützungsangebot
für die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger im Kontext eines ko-kreativen
Lernansatzes entwickelt und dieses wiederum wissenschaftlich evaluiert werden. Alle
Arbeitsschritte sollen eng mit dem Auftraggeber abgestimmt werden und über Ergebnistransfer
diversen Zielgruppen in unterschiedlichen Formaten zur Verfügung gestellt werden.
wie hier beschrieben: Verlängerungsoption um ein Jahr bis zum 31.01.2030.
geeignet für:startup#
zu anderen bereits auf dem Markt verfügbaren Bauleistungen, Dienstleistungen oder
Gütern neuartig.
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird das Verhältnis von Preis und Leis-tung
als Quotient zu einer Kennzahl „Z“ errechnet. Hieraus ergibt sich die folgende Formel:
Z = L (Leistung) / P (Preis)
Die Formelparameter werden wie folgt definiert:
Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis
L = Leistungspunktzahl
P= Preis
Die so ermittelte Kennzahl wird mit dem Faktor 10.000.000 skaliert und auf zwei Nachkommastellen
kaufmännisch gerundet.
Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z hat das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und
ist somit das wirtschaftlichste Angebot und für den Zuschlag vorgesehen.
(30 Prozent)
UK1.1
Darstellung der inhaltlichen Ausgestaltung des Monitorings und der begleitenden Evaluation
(Be-antwortung der Forschungsfragen und Ziele für Modul 1 und 2 sowie übergreifend),
inkl. eines Zeit-, Arbeits- und Ressourcenplans für alle drei LB.
40%
UK1.2
Darstellung des methodischen Gesamtansatzes für das Monitoring bzw. die Begleitforschung,
inkl. Ansätze der Datenerhebung und -analyse.
40%
UK 1.3
Darstellung, wie Ergebnisse für verschiedene Zielgruppen aufbereitet werden sollen,
inkl. thematischer Schwerpunkte und Kommunikationsformate.
20%
Leistungsbeschreibung) (20 Prozent)
UK2.1
11 Darstellung zur inhaltlichen und methodischen Ausgestaltung des Unterstützungsangebots
für die ZE (differenziert für Modul 1 und 2), inkl. thematischer Schwerpunkte und
innovativer, ko-kreativer Methoden.
70%
UK2.2
Darstellung, wie Unterstützungs-angebote evaluiert, dynamisch an-gepasst und Erkenntnisse
an die Programmsteuerung zurückgespielt werden sollen.
30%
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird das Verhältnis von Preis und Leis-tung
als Quotient zu einer Kennzahl „Z“ errechnet. Hieraus ergibt sich die folgende Formel:
Z = L (Leistung) / P (Preis)
Die Formelparameter werden wie folgt definiert:
Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis
L = Leistungspunktzahl
P= Preis
Die so ermittelte Kennzahl wird mit dem Faktor 10.000.000 skaliert und auf zwei Nachkommastellen
kaufmännisch gerundet.
Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z hat das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und
ist somit das wirtschaftlichste Angebot und für den Zuschlag vorgesehen.
(30 Prozent)
UK1.1
Darstellung der inhaltlichen Ausgestaltung des Monitorings und der begleitenden Evaluation
(Be-antwortung der Forschungsfragen und Ziele für Modul 1 und 2 sowie übergreifend),
inkl. eines Zeit-, Arbeits- und Ressourcenplans für alle drei LB.
40%
UK1.2
Darstellung des methodischen Gesamtansatzes für das Monitoring bzw. die Begleitforschung,
inkl. Ansätze der Datenerhebung und -analyse.
40%
UK 1.3
Darstellung, wie Ergebnisse für verschiedene Zielgruppen aufbereitet werden sollen,
inkl. thematischer Schwerpunkte und Kommunikationsformate.
20%
Leistungsbeschreibung) (20 Prozent)
UK2.1
11 Darstellung zur inhaltlichen und methodischen Ausgestaltung des Unterstützungsangebots
für die ZE (differenziert für Modul 1 und 2), inkl. thematischer Schwerpunkte und
innovativer, ko-kreativer Methoden.
70%
UK2.2
Darstellung, wie Unterstützungs-angebote evaluiert, dynamisch an-gepasst und Erkenntnisse
an die Programmsteuerung zurückgespielt werden sollen.
30%
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird das Verhältnis von Preis und Leis-tung
als Quotient zu einer Kennzahl „Z“ errechnet. Hieraus ergibt sich die folgende Formel:
Z = L (Leistung) / P (Preis)
Die Formelparameter werden wie folgt definiert:
Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis
L = Leistungspunktzahl
P= Preis
Die so ermittelte Kennzahl wird mit dem Faktor 10.000.000 skaliert und auf zwei Nachkommastellen
kaufmännisch gerundet.
Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z hat das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und
ist somit das wirtschaftlichste Angebot und für den Zuschlag vorgesehen.
(30 Prozent)
UK1.1
Darstellung der inhaltlichen Ausgestaltung des Monitorings und der begleitenden Evaluation
(Be-antwortung der Forschungsfragen und Ziele für Modul 1 und 2 sowie übergreifend),
inkl. eines Zeit-, Arbeits- und Ressourcenplans für alle drei LB.
40%
UK1.2
Darstellung des methodischen Gesamtansatzes für das Monitoring bzw. die Begleitforschung,
inkl. Ansätze der Datenerhebung und -analyse.
40%
UK 1.3
Darstellung, wie Ergebnisse für verschiedene Zielgruppen aufbereitet werden sollen,
inkl. thematischer Schwerpunkte und Kommunikationsformate.
20%
Leistungsbeschreibung) (20 Prozent)
UK2.1
11 Darstellung zur inhaltlichen und methodischen Ausgestaltung des Unterstützungsangebots
für die ZE (differenziert für Modul 1 und 2), inkl. thematischer Schwerpunkte und
innovativer, ko-kreativer Methoden.
70%
UK2.2
Darstellung, wie Unterstützungs-angebote evaluiert, dynamisch an-gepasst und Erkenntnisse
an die Programmsteuerung zurückgespielt werden sollen.
30%
Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise. nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen
(§ 56 Abs. 2 VgV)
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergan-gen
sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig,
wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag
auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung
erfolgt zehn Ka-lendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter
gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber
dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätes-tens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung o-der zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeun-terlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160
ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
§ 21 Abs. 6 VgV wie folgt: Es handelt sich bei dem Auftrag um ein einheitliches Gesamtvorgehen,
in dem die Pauschalleistung im Vordergrund steht. Die Rahmenvereinbarung hat in der
Ausschreibung einen untergeordneten Charakter. Sie ist jedoch zwingend notwendig für
das Gelingen des Projekts. Zudem muss das Begleitvorhaben synchron zur Richtlinie
erfolgen. Die Erkenntnisse aus dem Begleitvorhaben sind aufgrund des experimentellen
und lernenden Charakters der Richtlinie wesentlich für deren Umsetzung und dahingehend,
dass die in der Leistungsbeschreibung und in den Bewerbungsbedingungen dargelegten
Fragestellungen umfassend beantwortet und Schlussfolgerungen abgeleitet werden können.
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