1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für JustizArt des öffentlichen Auftraggebers: Oberste BundesbehördeHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: Kauf und Instandhaltung eines Hochleistungsdrucksystems mit redundanter KapazitätBeschreibung: Das Bundesamt für Justiz beabsichtigt, den Kauf, die Lieferung und die Instandhaltung eines Hochleistungsdrucksystems mit redundanter Kapazität zu vergeben.
Der Instandhaltungsvertrag wird für eine Mindestvertragslaufzeit von vier Jahren ab dem Tag der finalen Abnahmeerklärung geschlossen und verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern er nicht durch schriftliche Erklärung, jeweils zwölf Monate zum Ablauf eines Vertragsjahres eines jeden Jahres, gekündigt wird. Der Vertrag endet im Falle einer Kündigung am Tag
vor dem Datum (Tag und Monat) der Abnahmeerklärung. Die Abnahmeerklärung wird Teil dieses Vertrages. Vor Ablauf der Angebotsfrist ist eine Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten zwingend erforderlich (s.3.5 der BWB). Zusätzlich wird vor Zuschlagserteilung ein Proof-of-Concept (PoC) durchgeführt (s. 6.3 der BWB, 4.2 der LB) durchgeführt.Kennung des Verfahrens: f1a42e53-52a2-40bb-a4a4-127053e76d87Interne Kennung: 2023 0000 0525Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 30232100Drucker und Plotter
2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: Deutschland
2.1.3 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 0EUR
2.1.4 Allgemeine InformationenVerfahrensart: openRechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv-
2.1.6 AusschlussgründeBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Gemäß den Bestimmungen der §§ 123, 124 und 125 des GWB können die in dem Dokument - Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen - Eigenerklärung des Bieters zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB - aufgeführten Kriterien zu einem Ausschluss führen und müssen daher vom Bieter bestätigt werden. Dies betrifft folgende Ausschlusskriterien: -Der Bieter bestätigt, dass er keine rechtskräftigen Verurteilungen oder rechtskräftigen Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG in den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist das Datum der Rechtskraft) gemäß § 123 GWB vorzuweisen hat. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, und es ist nicht erforderlich, diesen vorzulegen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. - Der Bieter bestätigt, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. - Der Bieter bestätigt, dass er nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 5, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, gemäß § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, gemäß §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, gemäß § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 und 11, Abs. 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 10 und 11, Abs. 2 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von mindestens 150.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 3 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes bestraft worden ist. - Der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen hat oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder erwirken sollen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in einer Situation befindet, in der ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht. Ein solcher Konflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, was zu einer Wettbewerbsverzerrung geführt hätte. Eine solche Wettbewerbsverzerrung, die nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Durchführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. Es kam weder zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge. Hinweis (vgl. § 126 GWB): Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen hat, darf es gem. § 126 GWB: 1. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, 2. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.Betrug oder Subventionsbetrug: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.Insolvenz: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.Interessenkonflikt: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.Schwere Verfehlung: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.Zahlungsunfähigkeit: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001Titel: Kauf und Instandhaltung eines Hochleistungsdrucksystems mit redundanter KapazitätBeschreibung: Der Auftraggeber (AG) betreibt eine redundant ausgelegte Hochleistungsdrucker-Lösung. Diese soll im Rahmen dieser Ausschreibung erneuert werden. Der AG druckt ein manipulationssicheres Dokument in schwarzer Farbe in einen Vordruck in jährlicher Auflage von ca. 13 Mio. Seiten DIN A4-Endformat. Weitere Dokumente in deutlich kleineren Auflagen ergänzen das Druckportfolio. Dafür wird jeweils das gleiche Grundpapier und -format verwendet. Das System ist Bestandteil eines komplexen IT-Fachverfahrens. Angestrebt ist eine Lösung, die auf -> marktgängige Maschinen, also Geräte mit entsprechender Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Systemen, -> nachgewiesenermaßen verlässliche Technik und -> hohe Service-Verfügbarkeit setzt. Kernziel ist der Erhalt einer störungsfreien Produktion. Die Drucksysteme müssen in eine bestehende behördenweite IT-Druckvorstufe integriert werden. Die Einbindung in eine vorhandene einfache Druckerei-Logistik und -weiterverarbeitung ist zu gewährleisten. (s. Kapitel 4 der LB und Kapitel 1.2 der BWB)Interne Kennung: 2023 0000 0525
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 30232100Drucker und Plotter
5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerLaufzeit: 48MONTHDauer: 48
5.1.4 VerlängerungVerlängerungen - maximale Anzahl: 0Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Für den Kauf, Lieferung und Instandhaltung der beschriebenen Drucksysteme soll ein EVB-IT-Kaufvertrag mit Instandhaltung abgeschlossen werden. Der Instandhaltungsvertrag wird für eine Mindestvertragslaufzeit von vier Jahren ab dem Tag der finalen Abnahmeerklärung geschlossen und verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern er nicht durch schriftliche Erklärung, jeweils zwölf Monate zum Ablauf eines Vertragsjahres eines jeden Jahres, gekündigt wird. Der Vertrag endet im Falle einer Kündigung am Tag vor dem Datum (Tag und Monat) der Abnahmeerklärung. Die Abnahmeerklärung wird Teil dieses Vertrages.
5.1.5 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 0EUR
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Verringerung der Auswirkungen auf die UmweltZiel zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.9 EignungskriterienKriterium:Art: Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBezeichnung: 1. Eignungskriterium: Mindestanzahl von Beschäftigten
2. Eignungskriterium: Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbarBeschreibung: Zu 1 - Eignungskriterium: Mindestanzahl von jährlich durchschnittlich 50 Beschäftigten, in den letzten drei Geschäftsjahren
Zu 2 - Eignungskriterium: Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar, durch Vorlage einer aktuell gültigen, zeitlich befristeten Bescheinigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle.Anwendung dieses Kriteriums: VerwendetKriterium:Art: Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitBezeichnung: 1. Eignungskriterium: Mindestjahresumsatz
2. Eignungskriterium: Mindestjahresumsatz
3. Eignungskriterium: Eigenkapital
4. Eignungskriterium: Eigenkapitalquote
5. Eignungskriterium: Vorhandensein einer BetriebshaftpflichtversicherungBeschreibung: Zu 1 - Eignungskriterium: Mindestjahresumsatz i. H. v. 2.000.000,00 €, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Zu 2 - Eignungskriterium: Mindestjahresumsatz i. H. v. 1.000.000,00 €, der auf Leistungen entfällt, die den ausgeschriebenen entsprechen, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Zu 3 - Eignungskriterium: Eigenkapital, nachzuweisen durch Eigenerklärung für die letzten drei Geschäftsjahre
Zu 4 - Eignungskriterium: Eigenkapitalquote, nachzuweisen durch Eigenerklärung für die letzten drei Geschäftsjahre
Zu 5 - Eignungskriterium: Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindes-tens 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden und mindestens 2 Mio. EUR pro Schadensfall für Vermögensschäden, nachzuweisen durch EigenerklärungAnwendung dieses Kriteriums: VerwendetKriterium:Art: Eignung zur BerufsausübungBezeichnung: 1. Eignungskriterium: Befähigung zur Berufsausübung,Beschreibung: Zu 1 - Eignungskriterium: Befähigung zur Berufsausübung, nachzuweisen durch Eigenerklärung im Form eines Handelsregisterauszuges, nicht älter als ein JahrAnwendung dieses Kriteriums: VerwendetInformationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 0
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Beschreibung: Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEUInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538909,
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538909Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 2024-02-12+01:0013:00:00+01:00Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgVInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum der Angebotsöffnung: 2024-02-12+01:0013:30:00+01:00Auftragsbedingungen:Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische BeschaffungssystemKein dynamisches BeschaffungssystemElektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des BundesOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz
8 Organisationen
8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für JustizIdentifikationsnummer: 991-18383-39Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: Vergabestelle@bfj.bund.deTelefon: 000Internet-Adresse: https://www.bundesjustizamt.de/Rollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des BundesIdentifikationsnummer: 991-18338-39Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: Vergabestelle@bfj.bund.deTelefon: 000Rollen dieser Organisation:Überprüfungsstelle
10 ÄnderungFassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d719f303-8147-41b6-b228-e0250752e56f-01Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: f5add074-a0c9-431b-8317-f851d25764dc- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-22+01:0008:50:19+01:00Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung