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Ausschreibungsdetails

Regelbares Einkanal-Labornetzgerät Leistungsklasse bis 320 W (Q/U2AL/PA059/LB584)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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19.08.2023 (letzte Änderung am 31.08.2023)

20.09.2023 13:00

20.09.2023 13:00

Q/U2AL/PA059/LB584

Bundeswehrverwaltung

31.08.2023 15:29

2023/S 160-506447

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.

Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.

Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Ort: Koblenz
NUTS: Nordrhein-Westfalen (DEA, NUTS 1)
Land: Deutschland (DE)

I.3)
Kommunikation

Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Regelbares Einkanal-Labornetzgerät Leistungsklasse bis 320 W

Q/U2AL/PA059/LB584

II.1.2)
CPV-Code

Batterieladegeräte (31158100)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Regelbares Einkanal-Labornetzgerät zum Einsatz als hochauflösendes Gleichspannungs-/Gleichstromversorgungsgerät. Die Labornetzgeräte werden im Rahmen der Materialerhaltung sowie zu verschiedenen Mess-/Prüfzwecken in allen Teilstreitkräften benötigt und dienen als präzise Konstant-Spannungsquelle oder Konstant-Stromquelle zur Versorgung elektrischer Betriebsmittel, Geräte oder Baugruppen.

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose


II.2)
Beschreibung

Los 1

II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

50 EA Regelbares Einkanal-Labornetzgerät Leistungsklasse bis 320 W (Los 1)

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Batterieladegeräte (31158100)

II.2.3)
Erfüllungsort

Nordrhein-Westfalen (DEA, NUTS 1)

Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Regelbares Einkanal-Labornetzgerät zum Einsatz als hochauflösendes Gleichspannungs-/Gleichstromversorgungsgerät. Die Labornetzgeräte werden im Rahmen der Materialerhaltung sowie zu verschiedenen Mess-/Prüfzwecken in allen Teilstreitkräften benötigt und dienen als präzise Konstant-Spannungsquelle oder Konstant-Stromquelle zur Versorgung elektrischer Betriebsmittel, Geräte oder Baugruppen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

30.11.2023

30.04.2024

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 2

II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

50 EA Regelbares Einkanal-Labornetzgerät Leistungsklasse bis 320 W (Los 2)

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Batterieladegeräte (31158100)

II.2.3)
Erfüllungsort

Nordrhein-Westfalen (DEA, NUTS 1)

Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Regelbares Einkanal-Labornetzgerät zum Einsatz als hochauflösendes Gleichspannungs-/Gleichstromversorgungsgerät. Die Labornetzgeräte werden im Rahmen der Materialerhaltung sowie zu verschiedenen Mess-/Prüfzwecken in allen Teilstreitkräften benötigt und dienen als präzise Konstant-Spannungsquelle oder Konstant-Stromquelle zur Versorgung elektrischer Betriebsmittel, Geräte oder Baugruppen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

30.11.2023

30.04.2024

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Konformitätserklärung nach:

2014/30/EU Elektromagnetische Verträglichkeitsrichtlinie

2014/35/EU Niederspannungsrichtlinie

2011/65/RoHS-Richtlinie

Herstellerbescheinigung SVHC

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

20.09.2023

13:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

28.03.2024

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

25.09.2023

13:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

17.08.2023



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