1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung:[Bundesamt für Justiz] --- Art des öffentlichen Auftraggebers:Oberste BundesbehördeHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel:Internet Access Leitungen für eine Liegenschaft des Bundesamtes für JustizBeschreibung:Das Bundesamt für Justiz (BfJ) nutzt derzeit Datenverbindungen (redundant) mit 1 GBit/s. Um den stetig wachsenden Anforderungen im BfJ gerecht zu werden, ist beabsichtigt zwei Internet Access Leitungen mit á 10 GBit/s zu beauftragen und schalten zu lassen. Somit soll ein redundanter Internetzugang im BfJ möglich. Im Rahmen des hiesigen Verfahrens werden daher die Bereitstellung zwei auf LWL basierenden 10 Gbit/s Layer 3 Datenverbindungen (redundant) mit Leistungsbeginn zum 1. März 2024 ausgeschrieben.Kennung des Verfahrens:5e3c450f-6107-4a9c-82ee-a98f7c681602Interne Kennung:2023 0000 2366Verfahrensart:Offenes Verfahren
2.1.1 ZweckArt des Auftrags:DienstleistungenHaupteinstufung(cpv):72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code:Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land:Deutschland
2.1.3 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.:592,700EUR
2.1.4 Allgemeine InformationenVerfahrensartRechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv-
2.1.5 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann:1Auftragsbedingungen:
2.1.6 AusschlussgründeBeschreibung:[ Gemäß den Bestimmungen der §§ 123, 124 und 125 des GWB können die in dem Dokument - Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen - Eigenerklärung des Bieters zu den Ausschluss-gründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB - aufgeführten Kriterien zu einem Ausschluss füh-ren und müssen daher vom Bieter bestätigt werden. Dies betrifft folgende Ausschlusskrite-rien: -Der Bieter bestätigt, dass er keine rechtskräftigen Verurteilungen oder rechtskräftigen Fest-setzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG in den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist das Da-tum der Rechtskraft) gemäß § 123 GWB vorzuweisen hat. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, und es ist nicht erforderlich, diesen vorzulegen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. - Der Bieter bestätigt, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. - Der Bieter bestätigt, dass er nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 5, §§ 10 bis 11 des Schwarz-arbeitsbekämpfungsgesetzes, gemäß § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, gemäß §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgeset-zes, gemäß § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 und 11, Abs. 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 10 und 11, Abs. 2 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von min-destens 150.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 3 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigs-tens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes bestraft worden ist. - Der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten sei-nem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit einem anderen Un-ternehmen getroffen hat oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhin-derung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder erwirken sollen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in einer Situation befindet, in der ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht. Ein solcher Konflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabe-verfahrens einbezogen war, was zu einer Wettbewerbsverzerrung geführt hätte. Eine solche Wettbewerbsverzerrung, die nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen besei-tigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Durch-führung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fort-dauernd mangelhaft erfüllt hat. Es kam weder zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadenser-satz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge. Hinweis (vgl. § 126 GWB): Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichen-den Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen hat, darf es gem. § 126 GWB: 1. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlos-sen werden, 2. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. ] --- Beschreibung:[ Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. ] --- Beschreibung:[ Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. ] --- Beschreibung:[ Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. ] --- Beschreibung:[ Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. ] --- Beschreibung:[ Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. ] --- Beschreibung:[ Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. ] --- Beschreibung:[ Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. ] --- Beschreibung:[ Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. ] --- Beschreibung:[ Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. ] --- Beschreibung:[ Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. ] --- Beschreibung:[ Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. ] --- Beschreibung:[ Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. ] --- Beschreibung:[ Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. ] ---
5 Los
5.1 Los:LOT-0001Titel:Internet Access Leitung (Los 1)Beschreibung:Es ist beabsichtigt, zwei Internet Access Leitungen mit á 10 GBit/s zu beauftragen und schalten zu lassen. Somit soll ein redundanter Internetzugang im BfJ möglich sein. Daher gibt es zwei Mengenlose. Die Angebotsabgabe erfolgt in Form eines Einzelangebots, das beide Mengenlose abdeckt. Das Angebot eines Bieters kann aber nur für eines der Mengenlose den Zuschlag erhalten, während das andere Mengenlos einem anderen Bieter zugeteilt wird.Interne Kennung:2023 0000 2366
5.1.1 ZweckArt des Auftrags:DienstleistungenHaupteinstufung(cpv):72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und HilfestellungZusätzliche Einstufung(cpv):72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2 ErfüllungsortPostanschrift:Adenauerallee 99-103 in 53113 BonnNUTS-3-Code:Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land:Deutschland
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns:2024-03-01+01:00Enddatum:2028-02-29+01:00
5.1.6 Allgemeine InformationenBindefristReservierte Teilnahme:EntfälltNicht mit EU-Mitteln finanziertes BeschaffungsprojektBesonders geeignet für KMUZusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:startup# und KMU.
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:Entfällt
5.1.9 EignungskriterienKriterium:Art:Eignung zur BerufsausübungBeschreibung:https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532410&criteriaId=31816Anwendung dieses Kriteriums:VerwendetKriterium:Art:Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitBeschreibung:https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532410&criteriaId=31814Anwendung dieses Kriteriums:VerwendetKriterium:Art:Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBeschreibung:https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532410&criteriaId=31815Anwendung dieses Kriteriums:VerwendetInformationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber:0
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen:DEUInternetadresse der Auftragsunterlagen:[ https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532410 ] ---
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung:ZulässigAdresse für die Einreichung:https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532410Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:DeutschElektronischer Katalog:Nicht zulässigNebenangebote:Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichenFrist für den Eingang der Angebote:2023-12-19+01:0015:00:00+01:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:37DAYInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen:Gemäß § 56 VgVInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum der Angebotsöffnung:2023-12-20+01:0007:00:00+01:00Auftragsbedingungen:Elektronische Rechnungsstellung:ErforderlichZahlungen werden elektronisch geleistet
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:EntfälltInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Entfällt
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und ÜberprüfungÜberprüfungsstelle:[ Vergabekammer des Bundes ] --- Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:[ Bundesamt für Justiz ] ---
5.1 Los:LOT-0002Titel:Internet Access Leitung (Los 2)Beschreibung:Es ist beabsichtigt, zwei Internet Access Leitungen mit á 10 GBit/s zu beauftragen und schalten zu lassen. Somit soll ein redundanter Internetzugang im BfJ möglich sein. Daher gibt es zwei Mengenlose. Die Angebotsabgabe erfolgt in Form eines Einzelangebots, das beide Mengenlose abdeckt. Das Angebot eines Bieters kann aber nur für eines der Mengenlose den Zuschlag erhalten, während das andere Mengenlos einem anderen Bieter zugeteilt wird.Interne Kennung:2023 0000 2366
5.1.1 ZweckArt des Auftrags:DienstleistungenHaupteinstufung(cpv):72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und HilfestellungZusätzliche Einstufung(cpv):72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2 ErfüllungsortPostanschrift:Adenauerallee 99-103 in 53113 BonnNUTS-3-Code:Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land:Deutschland
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns:2024-03-01+01:00Enddatum:2028-02-29+01:00
5.1.6 Allgemeine InformationenBindefristReservierte Teilnahme:EntfälltNicht mit EU-Mitteln finanziertes BeschaffungsprojektBesonders geeignet für KMUZusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:startup# und KMU.
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:Entfällt
5.1.9 EignungskriterienKriterium:Art:Eignung zur BerufsausübungBeschreibung:https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532410&criteriaId=31816Anwendung dieses Kriteriums:VerwendetKriterium:Art:Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitBeschreibung:https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532410&criteriaId=31814Anwendung dieses Kriteriums:VerwendetKriterium:Art:Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBeschreibung:https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532410&criteriaId=31815Anwendung dieses Kriteriums:VerwendetInformationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber:0
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen:DEUInternetadresse der Auftragsunterlagen:[ https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532410 ] ---
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung:ZulässigAdresse für die Einreichung:https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532410Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:DeutschElektronischer Katalog:Nicht zulässigNebenangebote:Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichenFrist für den Eingang der Angebote:2023-12-19+01:0015:00:00+01:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:37DAYInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen:Gemäß § 56 VgVInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum der Angebotsöffnung:2023-12-20+01:0007:00:00+01:00Auftragsbedingungen:Elektronische Rechnungsstellung:ErforderlichZahlungen werden elektronisch geleistet
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:EntfälltInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Entfällt
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und ÜberprüfungÜberprüfungsstelle:[ Vergabekammer des Bundes ] --- Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:[ Bundesamt für Justiz ] ---
8 Organisationen
8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für JustizIdentifikationsnummer:991-18338-39Postanschrift:Adenauerallee 99 - 103Ort:BonnPostleitzahl:53113NUTS-3-Code:Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land:DeutschlandE-Mail:Vergabestelle-IT@bfj.bund.deTelefon:000Internet-Adresse:https://www.bundesjustizamt.deRollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des BundesIdentifikationsnummer:991-18338-39Postanschrift:Villemombler Straße 76Ort:BonnPostleitzahl:53123NUTS-3-Code:Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land:DeutschlandE-Mail:Vergabestelle@bfj.bund.deTelefon:000Internet-Adresse:https://www.bundeskartellamt.de/Rollen dieser Organisation:Überprüfungsstelle
10 ÄnderungFassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung:45556162-64a5-45d9-9cdb-0c9b8d5aacf7-08Hauptgrund für die Änderung:Aktualisierte Informationen
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung:6cf871b8-5882-439d-9397-b2fbd5b9949c-01Formulartyp:WettbewerbArt der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung:2023-12-15+01:0013:36:35+01:00Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist:Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung