Ausschreibungsdetails
Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Amtsblatt der Europäischen Union 2023/S 058-17094) musste aufgehoben werden, da keine
Angebote eingegangen sind. Da die ausgeschriebenen Selbsthilfe-Sets bis zur Frühjahr
2024 benötigt werden, besteht Dringlichkeit bei der Durchführung des Verfahrens, um
die Lieferung noch realisieren zu können.
zur Durchführung des Verfahrens. Lesen Sie dieses Dokument bitte sorgfältig.
b) Abschnitt 2 der »Hinweise und besonderen Bewerbungsbedingungen für dieses Verfahren«
enthält eine Auflistung der mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichenden Dokumente.
Immer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind die ausgefüllten Dokumente »Eigenerklärung
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen« und »Anlage Unternehmensdaten«, »Verpflichtungserklärung
VS-NfD« und »Eigenerklärung Sanktionen Russland« für den Bewerber und ggf. für alle
Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie Unternehmen auf deren Kapazitäten im Rahmen
der Eignungsleihe zurückgegriffen wird.
c) Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen
Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren
geltenden Eignungsanforderungen bezüglich Inhaltes und Anzahl tatsächlich entsprechen.
Ggf. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen von Ihnen einzureichen.
d) Bitte beachten Sie, dass aufgrund besonderer Dringlichkeit die normale Frist für
den Teilnahmewettbewerb nicht eingehalten werden kann und daher in diesem Verfahren
die Frist für die Einreichung der Teilnahmewettbewerbsunterlagen auf 15 Tage verkürzt
ist.
e) Bitte zögern Sie nicht, bei Fragen oder Unklarheiten zu den veröffentlichten Dokumenten
oder einzureichenden Nachweisen eine Bieterfrage zu stellen. Um die Beantwortung und
Veröffentlichung Ihrer Bieterfrage zu ermöglichen, stellen Sie diese bitte rechtzeitig
(möglichst mehr als sechs Tage) vor Fristende. Bieterfragen werden in der Regel in
anonymisierter und verallgemeinerter Form beantwortet und mit den Vergabeunterlagen
veröffentlicht.
zu liefern.
Die CBRN-Selbsthilfesets enthalten Material für die Selbst- und Kameradenhilfe von
Einsatzkräften, die in einer Einsatzsituation mit CBRN-Gefahrstoffen verletzt oder
kontaminiert wurden. Das Material ist übersichtlich in einer stabilen Tasche unterzubringen,
die von Einsatzkräften im Einsatz leicht mitgeführt werden kann. Die CBRN-Selbsthilfesets
müssen eine einfache Handhabung, möglichst lange Lagerfähigkeit, an den Bedarf angepasste
Mengen sowie tragbare Maße und eine möglichst geringe Masse aufweisen. Die CBRN-Selbsthilfesets
werden von Einsatzkräften als Teil der persönlichen Ausrüstung mitgeführt und enthalten
Material für
- Notdekontamination und Desinfektion bei unbekannten Kontaminationen
- Erstmaßnahmen bei Vergiftungen mit Nervengiften
- Wundabdeckung und Reparatur der persönlichen Schutzausrüstung
- Detektion chemischer Kampfstoffe vor Ort (Kampfstoffspürpapier)
Diese Ausstattung ist übersichtlich in einer Tasche unterzubringen, die an der Schutzkleidung
oder am Körper befestigt werden kann.
Die in diesem Verfahren ausgeschriebene Leistung umfasst die Lieferung der Taschen
mit einem Teil des Inhalts. Folgende Artikel sind Bestandteil des mitzuliefernden
Inhalts je Tasche:
- viruzides Händedesinfektionsmittel
- feuchte Hautreinigungstücher
- Augenspülflasche inkl. Spülflüssigkeit
- trockene Reinigungstücher
- Wundschnellverband
- Verbandtuch
- Verbandpäckchen
- chemikalienbeständiges Klebeband
- Laminierte Taschenkarte oder vergleichbar (Inhaltsangabe/Kurzanleitung)
Daneben sind Autoinjektoren, Kampfstoffspürpapier und Dekontaminationsschwämme (diese
Artikel werden in separaten Verfahren beschafft) in der Tasche unterzubringen. Geeignete
Unternehmen erhalten nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs eine Leistungsbeschreibung
(eingestuft als VS - Nur für den Dienstgebrauch), in der die Leistung ausführlich
beschrieben ist. In der Leistungsbeschreibung werden auch die Mindestanforderungen
und verhandelbaren Spezifikationen von Tasche und Inhalt aufgeführt.
Es wird eine Rahmenvereinbarung (RV) geschlossen, aus denen das Bundesamt für Bevölkerungs-schutz
und Katastrophenhilfe (BBK), die Bundespolizei (BPol) und das Beschaffungsamt des
BMI abrufen können. Die RV hat eine Laufzeit von zwei Jahren und verlängert sich ggf.
zweimal um ein Jahr auf maximal vier Jahre.
Die Mindestabrufmenge, zu deren Abruf aus der Rahmenvereinbarung die Auftraggeberin
verpflichtet ist, beträgt 10.000 Selbsthilfesätze (Taschen mit Teilinhalt s. o.).
Die Höchstmenge der RV ist festgelegt. Die Höchstmenge sind jedoch als "VS - Nur für
den Dienstgebrauch" als Verschlusssache eingestuft und wird geeigneten Teilnehmern
nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt.
Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über
die Mindestabnahmemenge hinaus.
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen maximal zweimal um ein Jahr, sofern die
Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit formgerecht kündigt.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt maximal vier Jahre.
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Im vorliegenden Verfahren gibt es Unterlagen, die Ihnen gemäß der Verschlusssachen-Anweisung
erst bei Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt werden können, wenn Sie die "Verpflichtungserklärung_VS-NfD"
gemäß Anlage übermittelt haben. Die Verpflichtungserklärung ist auch für Unterauftragnehmer,
jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unternehmen, auf deren Kapazitäten im
Rahmen der Eignungsleihe zurückgegriffen wird, einzureichen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der der
Umsatz für das letzten Geschäftsjahr anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 1.500.000
EUR betragen. Bitte geben Sie den Umsatz des letzten Geschäftsjahres auf dem Dokument
"Anlage Unternehmensdaten" an.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen
Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt
des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises.
Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI
unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage.
Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem
Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Sie müssen ein Qualitätssicherungssystem, das
- nach DIN EN ISO 13485 oder
- nach DIN EN ISO 9 001
zertifiziert ist und Handel, Vertrieb oder Lieferung einer im gegenständlichen Bezug
zum Leistungsgegenstand stehenden Warengruppe (Feuerwehr-/Katastrophenschutzausrüstung,
Medizinprodukte, CBRN-Schutzausstattung, Dekontaminationsausrüstung oder vergleichbar)
umfasst, einsetzen. Gleichwertige Systeme werden ebenfalls akzeptiert.
Erklären Sie in einer selbst zu erstellenden Erklärung, dass Sie ein solches Qualitätssicherungssystem
einsetzen und welches, oder legen die entsprechenden Zertifikate vor.
Setzen Sie ein anderes als ein Qualitätssicherungssystem nach ISO 9001 oder 13 485
ein, stellen Sie dessen Gleichwertigkeit zu den in der ISO 9001 oder 13 485 beschriebenen
Qualitätssicherungssystemen dar.
Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar
sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und
3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht
die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden
vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst
15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden;
bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten,
die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten.
Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes
mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
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