1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung:[Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz] --- Art des öffentlichen Auftraggebers:Oberste BundesbehördeHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel:Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des BZR/GZR-VerfahrensBeschreibung:Das Bundesamt für Justiz beabsichtigt, die Leistungen der Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des BZR/GZR-Verfahrens in einem nicht offenen Verfahren zu vergeben. Die Vertragslaufzeit des neu zu vergebenen Auftrags beginnt am 01.04.2024 und beträgt maximal vier Jahre. Der AG benötigt neben Pflegeleistungen auch Weiterentwicklungsleistungen der Verfahrenssoftware sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahrensbetrieb der Verfahrenssoftware. Diese Leistungen sind dem AG anzubieten. Es handelt sich bei den Weiterentwicklungs- und Dienstleistungen um Leistungen, die aus einem Rahmenvertrag mit Höhstmengengrenze abgerufen werden. Ein Anspruch auf Leistungserbringung und Abnahme besteht nicht.Kennung des Verfahrens:01003ada-2c19-47ac-a5a3-c4964ac7e306Interne Kennung:2022 0000 1216Verfahrensart:Nichtoffenes Verfahren
2.1.1 ZweckArt des Auftrags:DienstleistungenHaupteinstufung(cpv):72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2 ErfüllungsortOrt:BonnPostleitzahl:53113NUTS-3-Code:Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land:Deutschland
2.1.3 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.:11,418,572EUR
2.1.4 Allgemeine InformationenVerfahrensartRechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv-
2.1.6 AusschlussgründeBeschreibung:[ Gemäß den Bestimmungen der §§ 123, 124 und 125 des GWB können die in dem Dokument - Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen - Eigenerklärung des Bieters zu den Ausschluss-gründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB - aufgeführten Kriterien zu einem Ausschluss füh-ren und müssen daher vom Bieter bestätigt werden. Dies betrifft folgende Ausschlusskriterien: -Der Bieter bestätigt, dass er keine rechtskräftigen Verurteilungen oder rechtskräftigen Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG in den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist das Datum der Rechtskraft) gemäß § 123 GWB vorzuweisen hat. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. - Der Bieter be-stätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, und es ist nicht erforderlich, diesen vorzulegen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. - Der Bieter bestätigt, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. - Der Bieter bestätigt, dass er nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 5, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, gemäß § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, gemäß §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, gemäß § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 und 11, Abs. 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 10 und 11, Abs. 2 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von mindestens 150.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 3 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes bestraft worden ist. - Der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen hat oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder erwirken sollen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in einer Situation befindet, in der ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht. Ein solcher Konflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, was zu einer Wettbewerbsverzerrung geführt hätte. Eine solche Wettbewerbsverzerrung, die nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Durchführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. Es kam weder zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge. Hinweis (vgl. § 126 GWB): Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen hat, darf es gem. § 126 GWB: 1. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach §123 GWB höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, 2. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. ] --- Beschreibung:[ Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Beste-hung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. ] --- Beschreibung:[ Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Beste-hung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. ] --- Beschreibung:[ Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Beste-hung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. ] --- Beschreibung:[ Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Beste-hung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. ] --- Beschreibung:[ Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Beste-hung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. ] --- Beschreibung:[ Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Beste-hung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. ] --- Beschreibung:[ Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Beste-hung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. ] --- Beschreibung:[ Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Beste-hung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. ] --- Beschreibung:[ Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Beste-hung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. ] --- Beschreibung:[ Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Beste-hung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. ] --- Beschreibung:[ Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Beste-hung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. ] --- Beschreibung:[ Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Beste-hung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. ] --- Beschreibung:[ Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Beste-hung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. ] --- Beschreibung:[ Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Beste-hung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. ] ---
5 Los
5.1 Los:LOT-0001Titel:Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des BZR/GZR-VerfahrensBeschreibung:Bestandteile dieser Ausschreibung sind die Pflege der Verfahrenssoftware des BZR/GZR-Verfahrens, die Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahrensbetrieb des BZR/GZR-Verfahrens. Einzelheiten können Nr. 1.2, 1.3 und Nr. 1.4 der Teilnahmebedingungen entnommen werden. Die vollständige Leistungsbeschreibung nebst Anlagen wird den Teilnehmern bereitgestellt, die zu Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Der Schutzbedarf des IT-Verfahrens wird sowohl hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Datenintegrität und der Verfügbarkeit mit hoch bewertet.Interne Kennung:2022 0000 1216
5.1.1 ZweckArt des Auftrags:DienstleistungenHaupteinstufung(cpv):72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code:Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land:Deutschland
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns:2024-04-01+02:00Enddatum:2028-03-31+02:00
5.1.6 Allgemeine InformationenReservierte Teilnahme:EntfälltNicht mit EU-Mitteln finanziertes BeschaffungsprojektZusätzliche Informationen:Das geschätzte Auftragsvolumen von 11.000 Personentagen für die Vertragslaufzeit von vier Jahren stellt einen Höchstwert dar und ist als Maximalrahmen zu verstehen, der nur bei tatsächlichen nachgewiesenem Bedarf vollständig abgerufen werden kann. Der Schätzwert stellt gleichzeitig auch den Höchswert dar.
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:Entfällt
5.1.9 EignungskriterienKriterium:Art:Eignung zur BerufsausübungBeschreibung:https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=520541&criteriaId=32892Anwendung dieses Kriteriums:VerwendetAnhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollenKriterium:Art:Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitBeschreibung:https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=520541&criteriaId=32891Anwendung dieses Kriteriums:VerwendetAnhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollenKriterium:Art:Technische und berufliche LeistungsfähigkeitBeschreibung:https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=520541&criteriaId=32890Anwendung dieses Kriteriums:VerwendetAnhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollenInformationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber:5Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber:5
5.1.10 Zuschlagskriterien
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen:DEUInternetadresse der Auftragsunterlagen:[ https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=520541 ] ---
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung:ZulässigAdresse für die Einreichung:https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=520541Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:DeutschElektronischer Katalog:Nicht zulässigNebenangebote:Nicht zulässigFrist für den Eingang der Teilnahmeanträge:2023-11-09+01:0010:00:00+01:00Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen:Gemäß § 56 VgVAuftragsbedingungen:Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:EntfälltInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Entfällt
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und ÜberprüfungÜberprüfungsstelle:[ Vergabekammer des Bundes ] --- Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:[ Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz ] ---
8 Organisationen
8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für JustizIdentifikationsnummer:991-18338-39Ort:BonnPostleitzahl:53113NUTS-3-Code:Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land:DeutschlandE-Mail:Vergabestelle-IT@bfj.bund.deTelefon:000Internet-Adresse:https://www.bundesjustizamt.de/Rollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des BundesIdentifikationsnummer:991-18338-39Ort:BonnPostleitzahl:53113NUTS-3-Code:Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land:DeutschlandE-Mail:Vergabestelle@bfj.bund.deTelefon:000Rollen dieser Organisation:Überprüfungsstelle
10 ÄnderungFassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung:00609105-2023Hauptgrund für die Änderung:Aktualisierte Informationen
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung:2a5bf09b-7272-45f9-8ced-ea085067ff5f-01Formulartyp:WettbewerbArt der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung:2023-12-11+01:0008:05:38+01:00Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist:Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung