Ausschreibungsdetails
gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
und Validierung nach der EMAS-Verordnung - Leistungskategorie 1
der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung - Leistungskategorie 1 -
NACE-Code 64.11
- Deutsche Bundesbank
b) Der Ort der Leistungserbringung wird in der Angebotsphase konkretisiert. Generell
erfolgt die Leistungserbringung deutschlandweit.
und Validierung nach der EMAS-Verordnung - Leistungskategorie 1
(nachfolgend DBS) im Wege eines nicht offenen Verfahrens.
Gegenstand des DBS sind Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung
nach der EMAS-Verordnung, die der Leistungskategorie 1 - NACE-Code 64.11 zuzuordnen
sind.
Das DBS erfolgt in zwei Phasen, die nachstehend beschrieben werden:
1. Einrichtung und Verwaltung eines Bieterpools
Das DBS wird für die Dauer von zwei Jahren eingerichtet. Das Verfahren wird ausschließlich
elektronisch durchgeführt. Der öffentliche Auftraggeber bildet einen Bieterpool. Jeder
Interessent kann zu jedem Zeitpunkt des DBS die Teilnahme am Verfahren aktivieren.
Nach der Aktivierung der Teilnahme am gegenständlichen DBS kann auf der eVergabe-Plattform
des Bundes (https://www.evergabe-online.de) der Teilnahmeantrag per Nachricht (Funktion
"Vergabestelle kontaktieren") eingereicht werden. Der Eingang wird Ihnen unverzüglich,
spätestens nach fünf Arbeitstagen durch die Vergabestelle bestätigt.
In den Bieterpool wird jeder Interessent aufgenommen, der die in dieser Bekanntmachung
veröffentlichten Eignungskriterien erfüllt und nicht gemäß §§ 123 oder 124 GWB sowie
Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 ausgeschlossen werden muss. Er wird damit
zu einem potenziellen Bieter und kann bei den sich anschließenden Einzelvergaben nach
Aufforderung ein Angebot einreichen.
Der Bieterpool ist nicht in der Größe beschränkt. Jeder geeignete Bewerber wird in
den Bieterpool aufgenommen.
2. Angebotsphase
Die einzelnen Auftragsvergaben im Rahmen des DBS erfolgen je nach Bedarf der jeweiligen
Bedarfsträgerinnen. Über den Zeitpunkt oder die Anzahl der einzelnen Auftragsvergaben
entscheidet der öffentliche Auftraggeber.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Pflicht zur Durchführung von einzelnen
Auftragsvergaben seitens des öffentlichen Auftraggebers besteht.
Anlässlich der einzelnen Auftragsvergabe fordert der öffentliche Auftraggeber alle
für das DBS zugelassenen Bieter des Bieterpools zur Abgabe eines Angebotes auf und
teilt diesen die konkreten Bedingungen des Auftrags mit (z. B. Bedarfsträgerin, Liegenschaften,
Ausführungszeitraum).
Bewerber haben während des Verfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die
Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Beschaffungsamt des BMI
mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten
Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Das Beschaffungsamt des BMI tritt
in eine erneute Eignungsprüfung. Auch ein nachträglicher Ausschluss des Bewerbers
vom Bieterpool ist möglich.
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die Angebote zunächst formal gem. §§ 56 ff. VgV
geprüft. Im Anschluss erfolgt die Prüfung, ob ein Bieter die für die Durchführung
des Einzelauftrags notwendige Eignung (Zulassung als Umweltgutachter/in oder Umweltgutachterorganisation
für den/die in der Einzelvergabe angegebenen NACE Code(s) sowie Eigenerklärung zur
Vermeidung von Interessenkonflikten) besitzt und nicht nach §§ 123 oder 124 GWB sowie
Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 ausgeschlossen werden muss. Schlussendlich
erfolgt die Prüfung der Angemessenheit der Preise sowie die Ermittlung des wirtschaftlichsten
Angebotes.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt. Zur
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die zuvor bekannt gegebenen Zuschlagskriterien
herangezogen.
Die im Bieterpool des DBS zugelassenen Bewerber sind nicht verpflichtet, ein Angebot
im Rahmen der einzelnen Auftragsvergaben abzugeben.
Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Ergänzend zur "Beschreibung der Beschaffung" wird darauf hingewiesen, dass nach der
Aktivierung der Teilnahme am gegenständlichen DBS auf der eVergabe-Plattform der Teilnahmeantrag
per Nachricht (Funktion "Vergabestelle kontaktieren") eingereicht werden muss. Der
Eingang wird Ihnen unverzüglich, spätestens nach
fünf Arbeitstagen durch die Vergabestelle bestätigt.
der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 für den Zulassungsbereich 64.11, bspw. gemäß § 9
Umweltauditgesetz oder § 10 Umweltauditgesetz
Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar
sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und
3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht
die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden
vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst
15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden;
bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten,
die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten.
Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes
mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
00e66210-fe81-4083-a1f6-a2e848c4f964