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Ausschreibungsdetails

55 und 12 (in Option) KdoW einschließlich Materialgrundlagen und Ausbildung (Q U2BM MA015 HA105)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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14.04.2021 (letzte Änderung am 21.12.2022)

12.05.2021 13:00

Q U2BM MA015 HA105

Bundeswehrverwaltung

21.12.2022 12:46

2021/S 074-186181

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.

Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.

Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Ort: Koblenz
NUTS: Koblenz (DEB1, NUTS 2)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): BAAINBw U2.2
Fax: +49 26140018205

I.3)
Kommunikation

Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

55 und 12 (in Option) KdoW einschließlich Materialgrundlagen und Ausbildung

Q U2BM MA015 HA105

II.1.2)
CPV-Code

Feuerwehrfahrzeuge (34144210)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

KdoW einschließlich Materialgrundlagen und Ausbildung

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Steinfurt (DEA37, NUTS 3)

Werk des Auftragnehmers (Lieferung nach Ochtrup)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

55 Stück (und 12 Stück in Option) Feuerwehr-Führungsfahrzeuge Kommandowagen (KdoW), ungeschützt, jeweils bestehend aus einem geländegängigen Fahrgestell mit Eigenantrieb zur Beförderung von min. 3 Einsatzkräften, feuerwehrtechnischer Beladung, 4 festverbauten Funkgeräten sowie erweiterter Kommunikationsausstattung zum Führen mehrerer Einsatzkräfte.

Technische Merkmale des Fahrzeugs:

- entspricht den Vorgaben der DIN EN 1846-1, DIN EN 1846-2 und DIN 15407-5, sofern innerhalb der Leistungsbeschreibung (Bestandteil der Verdingungsunterlagen) keine abweichenden Forderungen beschrieben werden

- zulässige Gesamtmasse max. 3.500 kg

- Geländegängiges Fahrgestell gemäß DIN1846-1 Kategorie 3 (mit folgenden Abweichungen: Rampenwinkel mind. 22°; Überhangwinkel V /H min. 29° / 24°; Bodenfreiheit min. 220 mm)

- Aufnahme vollständiger technischer Beladung nach DIN 15407-5, sowie Bundeswehr spezifischen Anteilen.

Materialgrundlagen (unvollständige Auflistung):

- Materialliste (zu erstellen nach Arbeitsweisung Nr. 43 - Richtlinien für das Erarbeiten der Anlagenblätter Ausstattungsanweisung)

- Gefährdungsbeurteilung (zu erstellen nach Bereichsvorschrift BAAINBw C1-2010/0-7001)

- Vereinfachte Umweltverträglichkeitsanalyse (zu erstellen nach Bereichsvorschrift BAAINBw C1-2030/0-7001)

- Bedienungsanleitung sowie ein an die Bundeswehr angepasstes Fristenkonzept

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 24

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Eine Beschaffung von 12 KdoW ist als Option vorgesehen. Soweit die Option gezogen wird, sind die Options-Fahrzeuge innerhalb von 12 Monaten nach Abruf zu liefern.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

a) Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung gemäß Formular

BAAINBw-B-V 047 (falls zutreffend), ausgefüllt und von allen

Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft unterschrieben.

Die Unterlage ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes

b) Ausgefüllte Eigenerklärung gemäß Formular BAAINBw-B-V 034

c) formlose Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet

d) formlose Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder beantragt wurde,

Die unter a) - d) geforderten Unterlagen sind mit dem

Teilnahmeantrag einzureichen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

a) Nachweis über die Fertigung / Auslieferung und Fertigungszeiten von mindestens 30 Fahrzeugen der Klasse KdoW (oder vergleichbar) pro Jahr im Jahresschnitt der letzten 5 Jahre. Anzugeben sind Auftraggeber sowie zugehöriger Auftragsumfang.

b) Nachweis über Erfahrung in der Anwendung von militärspezifischen Normen/Vorschriften (z.B. MIL-STD, STANAG, etc.)

Die unter a) - b) geforderten Unterlagen sind mit dem

Teilnahmeantrag einzureichen.

Formlose Eigenerklärung, dass für die elektronische Kommunikation auf Aufforderung des Auftraggebers ein Verschlüsselungsprogramm genutzt werden kann

Die Unterlage ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.5)
Angaben zur Verhandlung

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

12.05.2021

13:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

1. Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform bis zu dem unter Ziffer IV.2.2 genannten Schlusstermin (12.05.2021, 13:00 Uhr) in deutscher Sprache einzureichen. Per Brief, Fax oder E-Mail eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt

werden.

2. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

3. Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem

Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf.

einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im

weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem

Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer

Zeit ggf. erneut eine Beurteilung der Eignung treffen.

4. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis

spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf des Schlusstermins für

den Eingang des Teilnahmeantrags (siehe Ziffer IV.2.2)

eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden

nicht beantwortet.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

12.04.2021



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