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Ausschreibungsdetails

Thermounterwäsche

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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15.07.2019

08.08.2019 12:00

08.08.2019 12:00

24.28-2912-162-2019

Thüringen: Thüringer Polizei - Landespolizeidirektion - ZB/DL

30.07.2019 14:21

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A

Lieferauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name: Landespolizeidirektion Thüringen, Sachgebiet 24
Straße, Hausnummer: Kranichfelder Straße 1
Postleitzahl (PLZ): 99097
Ort: Erfurt
2.
a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
b) Vertragsart: Lieferauftrag
c) Geschäftszeichen: 24.28-2912-162-2019
3.
a)
Art und Umfang der Leistung
Es handelt sich um eine produktspezifische Ausschreibung gemäß § 7 Abs. 4 VOL/A.
c)
Unterteilung in Lose
Los 1) Thermounterwäsche Basis-Layer
Los 2) Thermounterwäsche Iso-Layer
d)
Lieferort
Thüringer Polizei
Landeskriminalamt
Dezernat 12
Kranichfelder Straße 1
99097 Erfurt
e)
Bestimmungen über die Lieferfrist
Die Thermounterwäsche ist komplett bis zum 13.12.2019 zu liefern.
4.
a)
Anforderung der Unterlagen
Wie Hauptauftraggeber siehe 1.
b)
Frist
08.08.2019 - 12:00 Uhr
5.
a)
Ablauf der Angebotsfrist
08.08.2019 - 12:00 Uhr
b)
Anschrift
Wie Hauptauftraggeber siehe 1.
c)
Sprache
Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
7.
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen
Anerkennung der AGB der Thüringer Polizei, Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
9.
Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers)
a)
- Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck)
- Eigenerklärung Anerkennung AGB (Vordruck)
b)
- Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) zu §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG
- Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
10.
Zuschlags- / Bindefrist
23.08.2019
11.
Zuschlagskriterien
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.
12.
Nebenangebote/Änderungsvorschläge zugelassen
Nein, Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.
13.
Sonstige Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum
Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.
de bzw. www.portal.thueringen.de. Die Abgabe der Angebotsunterlagen hat
ausschließlich schriftlich per Post zu erfolgen. Eine elektronische Angebotsabgabe
ist nicht möglich. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht
mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen
Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre
Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-
Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren
informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft
Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Die vorliegende Ausschreibung liegt mit ihrem
voraussichtlichen Gesamtauftragswert unterhalb
der Schwellenwerte nach § 106 Abs. 2 GWB
i.V.m. Art. 4 der Richtlinie 2014/24/EU sowie der
Verordnung 2015/2170 der Kommission vom
24.11.2015, übersteigt aber die in § 19 Abs. 4
ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen (150.000 EUR -
netto - bei Bauleistungen und 50.000 EUR - netto - bei
Leistungen und Lieferungen). In diesem Fall besteht
nach § 19 ThürVgG eine Informationspflicht der
Auftraggeber (Vergabestelle) über die beabsichtigte
Vergabeentscheidung und die Möglichkeit einer
Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt.
Der Bieter hat die Möglichkeit, vor Ablauf der
Frist gemäß § 19 ThürVgG schriftlich beim
Auftraggeber (Vergabestelle) das Vergabeverfahren zu
beanstanden.
Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der
Vergabekammer besteht nicht. Es wird darauf
hingewiesen, dass für Amtshandlungen der
Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen)
zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben
werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz
(ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl.
S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet
Anwendung.
Für weitergehende Informationen wird auf das
Hinweisblatt zu § 19 ThürVgG verwiesen.


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