Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Straße, Hausnummer: Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl (PLZ): 38226
Ort: Salzgitter
Telefon: +49 30 183331538
Telefax: +49 30 183331525
E-Mail: ausschreibungen@bfs.de
Internet-Adresse: http://www.bfs.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ZD 2 - 08319/3622EMF304
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
11.04.2023 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.05.2023
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=503814
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=503814
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
11.04.2023 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Einige epidemiologische Studien liefern Hinweise auf erhöhte Risiken für Leukämie im Kindesalter im Zusammenhang mit einer häuslichen Exposition gegenüber 16,7 Hz Bahnstromanlagen. Da diese Studien allerdings einige Limitationen aufweisen, bedarf es dringend einer erneuten Untersuchung dieser Fragestellung. Daher ist in diesem Forschungsvorhaben die Durchführbarkeit und Aussagekraft einer Fall-Kontroll-Studie zu einem möglichen Zusammenhang zwischen dem Auftreten von akuter Leukämie bei Kindern und der Exposition gegenüber niederfrequenten 16,7 Hz Magnetfeldern aus Bahnstromanlagen auf Basis vorliegender (Register-) Daten ohne Befragung bzw. Kontakt zu Fällen und Kontrollen zu prüfen. Bei Bestätigung der Machbarkeit und Aussagekraft einer solchen Studie ist ein entsprechendes Studiendesign zu entwickeln, das auf einen Kontakt zu Fällen und Kontrollen verzichtet und ausschließlich auf vorhandenen (Register-) Daten basiert. Außerdem ist die Möglichkeit der Entwicklung und Validierung einer Expositionsmatrix zu prüfen, mit der die Höhe der häuslichen Exposition gegenüber 16,7 Hz Magnetfeldern aus Bahnstromanlagen (auch retrospektiv) für Fälle und Kontrollen approximiert werden kann. Es ist eine Empfehlung für oder gegen die Durchführung einer Hauptstudie zu erarbeiten.
c)
Ort der Leistungserbringung
Cottbus
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
maximal 14 Monate, beginnend ab Zuschlagserteilung
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Der Bieter muss anhand mehrerer Publikationen in Zeitschriften mit Peer-Review-Verfahren seine berufliche und technische Leistungsfähigkeit belegen (Eigenerklärung). Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt „Publikationen“ (3622EMF304_Formblatt_Publikation) mind. 2fach, maximal 5fach einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u.U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Sofern der Bieter mehr als fünf Publikationen nachweisen kann, steht es ihm frei zusätzlich eine Publikationsliste dem Angebot beizufügen.
Eine Publikation ist vergleichbar, wenn sie belegt:
- es liegen Erfahrungen im Bereich der epidemiologischen Forschung vor
und
- es sind Kenntnisse zu Expositionen gegenüber elektromagnetischen Feldern vorhanden.
Wenn sich die o.g. Erfahrungen und Kenntnisse nur aus der Zusammenschau mehrerer Publikationen ergeben, soll der Bieter alle jeweils einschlägigen Publikationen benennen.
Schließlich muss der Bieter die Fachkräfte benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die zur Ausführung des Projekts vorgesehene projektleitende Person ist zwingend zu benennen. Zu diesem Zweck ist das ausgefüllte Formblatt „Liste Fachkräfte“ einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u.U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern. Der Bieter hat den Ausbildungs- bzw. Studienhintergrund und die Erfahrungen der benannten Fachkräfte mit vergleichbaren Projekten wie dem ausgeschriebenen Projekt - sofern vorhanden - zu erläutern; wegen des Vergleichbarkeitsbegriffs verweisen wir auf die Erläuterungen zur vergleichbaren Publikation. Die durch die Benennung mehrerer Publikationen nachzuweisenden Erfahrungen müssen zwingend bei der für die Projektleitung vorgesehenen Person (z.B. Betreuer) vorhanden sein. Weitere Fachkräfte, für die der Nachweis der vergleichbaren Erfahrungen nicht erbracht werden kann, können unter Anleitung bzw. unter Betreuung durch die Projektleitung an der Durchführung des Projekts beteiligt werden können.
Eignungsleihe
Soweit der Bieter im eigenen Unternehmen nicht über die o.g. Eignung verfügt und sich deshalb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen muss, hat er die Möglichkeit der „Eignungsleihe“. Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unternehmen ihre Eignung an den Bieter verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt:
(1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z.B. mit Spezialkenntnissen in Dosimetrie) muss die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „C_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“ abgeben.
(2) Diese andere Person bzw. dieses andere Unternehmen muss außerdem die Erklärung „D_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ abgeben, in der sie genau angibt, welche Ressourcen sie dem Bieter zur Verfügung stellt.
(3) Diese andere Person bzw. dieses andere Unternehmen muss schließlich noch die Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die der Bieter im eigenen Unternehmen nicht verfügt.
(4) Der Bieter reicht die Erklärungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein.
Beispiel: Der Bieter benötigt zusätzliche dosimetrische Expertise zur Exposition durch elektromagnetische Felder von einem selbstständigen Ingenieurbüro. Dazu gibt das Ingenieurbüro die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“, die Erklärung „Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ und die Erklärung „Formblatt_Ausstattung“ ab. Der Bieter reicht diese Erklärungen mit seinem Angebot ein.
Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Auch dadurch lassen sich etwaige Eignungsmängel einzelner Institutionen kompensieren. Relevant ist dann, ob die Bietergemeinschaft insgesamt die o.g. Eignungsanforderungen erfüllt oder nicht.
Der Bieter muss anhand mehrerer Publikationen in Zeitschriften mit Peer-Review-Verfahren seine berufliche und technische Leistungsfähigkeit belegen (Eigenerklärung). Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt „Publikationen“ (3622EMF304_Formblatt_Publikation) mind. 2fach, maximal 5fach einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u.U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Sofern der Bieter mehr als fünf Publikationen nachweisen kann, steht es ihm frei zusätzlich eine Publikationsliste dem Angebot beizufügen.
Eine Publikation ist vergleichbar, wenn sie belegt:
- es liegen Erfahrungen im Bereich der epidemiologischen Forschung vor
und
- es sind Kenntnisse zu Expositionen gegenüber elektromagnetischen Feldern vorhanden.
Wenn sich die o.g. Erfahrungen und Kenntnisse nur aus der Zusammenschau mehrerer Publikationen ergeben, soll der Bieter alle jeweils einschlägigen Publikationen benennen.
Schließlich muss der Bieter die Fachkräfte benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die zur Ausführung des Projekts vorgesehene projektleitende Person ist zwingend zu benennen. Zu diesem Zweck ist das ausgefüllte Formblatt „Liste Fachkräfte“ einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u.U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern. Der Bieter hat den Ausbildungs- bzw. Studienhintergrund und die Erfahrungen der benannten Fachkräfte mit vergleichbaren Projekten wie dem ausgeschriebenen Projekt - sofern vorhanden - zu erläutern; wegen des Vergleichbarkeitsbegriffs verweisen wir auf die Erläuterungen zur vergleichbaren Publikation. Die durch die Benennung mehrerer Publikationen nachzuweisenden Erfahrungen müssen zwingend bei der für die Projektleitung vorgesehenen Person (z.B. Betreuer) vorhanden sein. Weitere Fachkräfte, für die der Nachweis der vergleichbaren Erfahrungen nicht erbracht werden kann, können unter Anleitung bzw. unter Betreuung durch die Projektleitung an der Durchführung des Projekts beteiligt werden können.
Eignungsleihe
Soweit der Bieter im eigenen Unternehmen nicht über die o.g. Eignung verfügt und sich deshalb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen muss, hat er die Möglichkeit der „Eignungsleihe“. Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unternehmen ihre Eignung an den Bieter verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt:
(1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z.B. mit Spezialkenntnissen in Dosimetrie) muss die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „C_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“ abgeben.
(2) Diese andere Person bzw. dieses andere Unternehmen muss außerdem die Erklärung „D_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ abgeben, in der sie genau angibt, welche Ressourcen sie dem Bieter zur Verfügung stellt.
(3) Diese andere Person bzw. dieses andere Unternehmen muss schließlich noch die Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die der Bieter im eigenen Unternehmen nicht verfügt.
(4) Der Bieter reicht die Erklärungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein.
Beispiel: Der Bieter benötigt zusätzliche dosimetrische Expertise zur Exposition durch elektromagnetische Felder von einem selbstständigen Ingenieurbüro. Dazu gibt das Ingenieurbüro die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“, die Erklärung „Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ und die Erklärung „Formblatt_Ausstattung“ ab. Der Bieter reicht diese Erklärungen mit seinem Angebot ein.
Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Auch dadurch lassen sich etwaige Eignungsmängel einzelner Institutionen kompensieren. Relevant ist dann, ob die Bietergemeinschaft insgesamt die o.g. Eignungsanforderungen erfüllt oder nicht.
12.
Zuschlagskriterien
siehe Bewertungsmatrix (Anlage zur Leistungsbeschreibung)
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen für Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§46 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
80f5b18b-1f2f-4408-9ab5-8f60e45d826b